Dienstag, 25.10.2022
Ex-Bürgermeister haftet nicht für Maklerprovisionen ohne schriftliche Verträge

Ein Bürgermeister, der Maklerprovisionen durch einen Eigenbetrieb ohne schriftliche Verträge anweist, ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sein Handeln aufgrund der irrigen Annahme erfolgt, dass ein entsprechender Beschluss der Gemeindevertretung genügt. In einem solchen Fall liege keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vor, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden.

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Mittwoch, 28.4.2021
Ehrenamtliche Ortsvorsteher und Bürgermeister sozialversicherungspflichtig?

Ehrenamtliche Ortsvorsteher und Bürgermeister können der Beitragspflicht zur gesetzlichen Sozialversicherung unterfallen. Dies hat das Bundessozialgericht am Dienstag in zwei Revisionsverfahren entschieden. Auch bei diesen Organen juristischer Personen des öffentlichen Rechts komme es unter anderem darauf an, inwieweit sie in ihrer Tätigkeit Weisungen unterliegen und konkret in Verwaltungsabläufe eingegliedert sind.

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