Dienstag, 25.10.2022
Ex-Bürgermeister haftet nicht für Maklerprovisionen ohne schriftliche Verträge

Ein Bürgermeister, der Maklerprovisionen durch einen Eigenbetrieb ohne schriftliche Verträge anweist, ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sein Handeln aufgrund der irrigen Annahme erfolgt, dass ein entsprechender Beschluss der Gemeindevertretung genügt. In einem solchen Fall liege keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vor, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden.

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Freitag, 15.5.2020
Immobilienkäufer tragen Maklerkosten nur noch höchstens zur Hälfte

Maklerkosten dürfen beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern künftig höchstens zur Hälfte auf die Käufer abgewälzt werden. Die andere Hälfte muss derjenige tragen, der den Makler beauftragt hat. Dies hat der Bundestag am 14.05.2020 beschlossen, wie das Bundesjustizministerium mitteilt. Die Reform werde die "Nebenkosten beim Kauf von Wohneigentum spürbar senken", so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

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