Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat dem Land Schleswig-Holstein vorläufig untersagt, eine ausgewählte Bewerberin zur Generalstaatsanwältin zu ernennen. Im Auswahlverfahren habe es an tragfähigen Erkenntnissen über das Leistungsvermögen der konkurrierenden Kandidaten gefehlt, weil die Beurteilung der ausgewählten Bewerberin fehlerhaft und damit nicht ausreichend aussagekräftig sei. Daher müsse das Land eine neue Auswahlentscheidung treffen.
Mehr lesenDer Erste Wehrdienstsenat hat dem Antrag eines Generalleutnants a.D., der als Befehlshaber des NATO-Hauptquartiers in Brunssum vorübergehend den Dienstgrad General geführt hatte, auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Rückversetzung stattgegeben. Das Bundesverwaltungsgericht unterstrich, dass ein ausgewählter Bewerber, der eine Anwartschaft auf eine Beförderung erworben habe, nicht ohne Weiteres wieder auf einen Dienstposten mit geringerer Dotierungshöhe versetzen werden könne.
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