Mittwoch, 7.9.2022
Rechtswidrige Rückversetzung eines vorübergehenden Generals

Der Erste Wehrdienstsenat hat dem Antrag eines Generalleutnants a.D., der als Befehlshaber des NATO-Hauptquartiers in Brunssum vorübergehend den Dienstgrad General geführt hatte, auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Rückversetzung stattgegeben. Das Bundesverwaltungsgericht unterstrich, dass ein ausgewählter Bewerber, der eine Anwartschaft auf eine Beförderung erworben habe, nicht ohne Weiteres wieder auf einen Dienstposten mit geringerer Dotierungshöhe versetzen werden könne. 

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