Nachdem ein Frankfurter Politiker Israel als "Virus" bezeichnet hatte, nannte eine Zeitung das "antisemitisch". Während das Medium seine Äußerung nicht um den Sachbezug zur israelischen Siedlungspolitik hätte verkürzen dürfen, durfte es sie sehr wohl für antisemitisch erklären, so das OLG Frankfurt.
Mehr lesenDas Skandieren der Parole "Wer Deutschland liebt, ist Antisemit!" erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung. Dies hat der BGH entschieden und damit die Verurteilung von vier Demonstranten aus der rechten Szene bestätigt.
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