Das Skandieren der Parole "Wer Deutschland liebt, ist Antisemit!" erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung. Dies hat der BGH entschieden und damit die Verurteilung von vier Demonstranten aus der rechten Szene bestätigt.
Die vier Demonstranten hatten am 21.09.2018 an einer Kundgebung der Partei "Die Rechte" in Dortmund teilgenommen und dort mehrmals laut und rhythmisch die Parole "Wer Deutschland liebt, ist Antisemit!" skandiert. Das Landgericht Dortmund verurteilte sie wegen Volksverhetzung: Sie hätten mit dem Ausruf gegen Mitbürger jüdischen Glaubens in Deutschland zum Hass aufzustacheln wollten.
Die Revision der Männer blieb erfolglos. Die Überprüfung des vorinstanzlichen Urteils habe keine Rechtsfehler erkennen lassen, so der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 17.10.2023 – 3 StR 176/23).
BGH, Beschluss vom 17.10.2023 - 3 StR 176/23
Redaktion beck-aktuell, 31. Oktober 2023.
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