Die Verurteilung des NSU-Helfers André E. zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts München bestätigt. Von weiteren Vorwürfen hatte das OLG André E. freigesprochen. Gegen die Entscheidung hatten sowohl der Angeklagte als auch der Generalbundesanwalt Revision eingelegt.
Mehr lesen