Bundesanwaltschaft will härtere Strafe für NSU-Helfer André E.

Zum ersten und absehbar einzigen Mal hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag im NSU-Komplex verhandelt. Die obersten Strafrichter in Karlsruhe müssen das Urteil gegen Terrorhelfer André E. überprüfen. Das Münchner Oberlandesgericht hatte den heute 42-Jährigen wegen Unterstützung einer Terrorvereinigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der BGH will sein Urteil am 15.12.2021 verkünden. 

Bundesanwaltschaft hält Strafmaß für viel zu gering

Der Bundesanwaltschaft war das Strafmaß deutlich zu wenig. Ihr Vertreter sagte vor dem BGH, E. habe die Mitglieder des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) jahrelang gekannt. Die Argumentation des OLG, wonach er erst spät von den Mord- und Anschlagsplänen vor allem auf Menschen mit ausländischen Wurzeln erfuhr, sei nicht plausibel, sondern widersprüchlich und rechtsfehlerhaft. E. hatte unter anderem Wohnmobile angemietet, mit denen die Terroristen zu Tatorten fuhren.

E. fordert Freispruch

E. selbst fordert einen Freispruch. Verurteilt wurde er, weil er Bahncards kaufte auf seinen Namen und den seiner Frau, aber Fotos der NSU-Mitglieder Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt für die Ausstellung eingereicht hatte. Sein Verteidiger argumentierte, solche Bahncards seien entgegen der Meinung der Anklage keine "Behelfsidentitätsnachweise". Eine Bahncard allein reiche nicht, man brauche auch etwa einen Personalausweis – zumal die beanstandeten Bahncards nur in einem Jahr Fotos zeigten, in zwei Folgejahren nicht.

Alle anderen "NSU-Urteile" rechtskräftig

Der BGH kann das OLG-Urteil bestätigen, abändern oder aufheben. Im letzten Fall müsste in München neu über strittige Teile verhandelt werden. Alle anderen Urteile im NSU-Komplex sind rechtskräftig.

Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2021 (dpa).