Mittwoch, 15.12.2021
Urteil in NSU-Verfahren auch hinsichtlich André E. und damit insgesamt rechtskräftig

Die Verurteilung des NSU-Helfers André E. zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts München bestätigt. Von weiteren Vorwürfen hatte das OLG André E. freigesprochen. Gegen die Entscheidung hatten sowohl der Angeklagte als auch der Generalbundesanwalt Revision eingelegt.

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Donnerstag, 2.12.2021
Bundesanwaltschaft will härtere Strafe für NSU-Helfer André E.
Zum ersten und absehbar einzigen Mal hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag im NSU-Komplex verhandelt. Die obersten Strafrichter in Karlsruhe müssen das Urteil gegen Terrorhelfer André E. überprüfen. Das Münchner Oberlandesgericht hatte den heute 42-Jährigen wegen Unterstützung einer Terrorvereinigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der BGH will sein Urteil am 15.12.2021 verkünden.  Mehr lesen