Die Verurteilung des Hamburger Verleger-Erben Alexander Falk wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main. Nach den Urteilsfeststellungen beauftragte Falk zwei Personen damit, einen Rechtsanwalt anzuschießen.
Mehr lesenVier Jahre und sechs Monate wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung – so lautet das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main im Fall Alexander Falk. Der Hamburger Unternehmer soll einen Mittelsmann entgeltlich damit beauftragt haben, einen Frankfurter Rechtsanwalt erheblich zu verletzen. Der Richter wertete die Tat auch als Angriff auf den Rechtsstaat. Der gegen Falk bestehende Haftbefehl wurde aufgehoben.
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