Anwalt angeschossen – Motiv: Rache
In der Folge des Auftrags, den Falk zur Überzeugung des LG dem gesondert verfolgten Mittelsmann erteilt hatte, lauerten am 08.02.2010 unbekannte Täter dem Anwalt vor seinem Wohnhaus in Frankfurt auf und schossen ihm in den linken Oberschenkel. Motiv für die Tat war nach den Urteilsfeststellungen ein Zivilrechtsstreit vor dem LG Hamburg, in dessen Verlauf auf Betreiben des verletzten Rechtsanwalts ein zivilrechtlicher Arrestbefehl gegen Falk in Höhe von 30 Millionen Euro erlassen und durch Pfändungsmaßnahmen in sein Vermögen vollstreckt worden war.Vorsitzender Richter wertet Tat als Angriff auf Rechtsstaat
Mit seinem Strafmaß blieb das LG unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert hatte. Zur Strafzumessung hob der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung hervor, dass der Angeklagte persönliche und geschäftliche Bezüge zur Organisierten Kriminalität gehabt habe und die durch ihn beauftragte Tat gegen einen Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege in rechtmäßiger Wahrnehmung seines Mandats einen Angriff auf den Rechtsstaat darstelle.
Schon 2008 Verurteilung unter anderem wegen versuchten Betrugs
Der heute 50-jährige Falk hatte den von seinem Vater geerbten Stadtplanverlag verkauft und sodann sehr erfolgreich in Internetunternehmen investiert. Er avancierte zu einem Star der New Economy und gelangte auf die Liste der 100 reichsten Deutschen. 2008 wurde er dann wegen versuchten Betrugs und Beihilfe zur Bilanzfälschung in Hamburg zu vier Jahren Haft verurteilt.
Revision zum BGH zulässig
Gegen das nicht rechtskräftige Urteil haben die Verfahrensbeteiligten das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof, die binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden müsste.