Verurteilung des Verleger-Erben Falk nach Anschlag auf Rechtsanwalt bestätigt

Die Verurteilung des Hamburger Verleger-Erben Alexander Falk wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main. Nach den Urteilsfeststellungen beauftragte Falk zwei Personen damit, einen Rechtsanwalt anzuschießen.

Motiv: Rache

Hintergrund war eine Verurteilung des Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Betrugs im Zusammenhang mit dem Verkauf von Geschäftsanteilen. Falk sah sich erheblichen zivilrechtlichen Forderungen ausgesetzt. Die treibende Kraft auf Seiten der Anspruchsteller war aus Sicht von Falk der betroffene Rechtsanwalt. An diesem wollte sich der Angeklagte rächen, nachdem Drohanrufe und Einschüchterungsversuche gescheitert waren.

Potentiell lebensgefährliche Durchschussverletzung

Der Anschlag wurde nach Mitteilung des BGH wie vereinbart ausgeführt. Ab 07.02.2010 hielten sich die vom Angeklagten beauftragten Personen oder zwei von ihnen beauftragte Komplizen in der Nähe der Wohnanschrift des Rechtsanwalts auf. Dort wurde diesem am 08.02.2010, als er gerade in sein Auto einsteigen wollte, von einem unbekannten Täter unvermittelt aus circa zehn Zentimetern Entfernung kontrolliert mit einer Pistole in das linke Bein geschossen. Der Geschädigte erlitt eine potentiell lebensgefährliche Durchschussverletzung, wurde in einem Krankenhaus operativ behandelt und musste sich dort mehrere Tage lang stationär aufhalten.

Revision des Angeklagten verworfen

Mit dem jetzt ergangenen Urteil hat der BGH die mit der Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts begründete Revision des Angeklagten verworfen. Die durch die Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils habe keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

BGH, Urteil vom 23.11.2022 - 2 StR 142/21

Redaktion beck-aktuell, 23. November 2022.