Die Beseitigungsverfügung für ein Wohngebäude im Außenbereich der Ortsgemeinde Ramberg ist rechtmäßig, entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Denn die auf den Grundstücken des Klägers in den 1950er Jahren errichteten baulichen Anlagen seien formell illegal und materiell baurechtswidrig, so das Gericht.
Mehr lesenEine Abbruchverfügung zur Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes kann mit Blick auf deren Dringlichkeit nur dann für sofort vollziehbar erklärt werden, wenn der Verfallsprozess der baulichen Anlage offensichtlich schon so weit fortgeschritten und irreversibel ist, dass deren Abbruchwürdigkeit feststeht. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren entschieden, in dem es um einen maroden Schuppen ging, dessen Instandsetzung nach Aktenlage nicht ausgeschlossen war.
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