Kleinwindenergieanlagen sind ein im Außenbereich baurechtlich privilegiertes Vorhaben der "Nutzung der Windenergie". Das gilt laut OVG Koblenz auch dann, wenn der erzeugte Strom nur den privaten Verbrauch decken, also nicht ins Netz eingespeist werden soll.
Mehr lesenKleinwindenergieanlagen können als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zugelassen werden. Dies gilt auch dann, wenn der mit ihnen produzierte Strom zum Eigenbedarf verwendet und nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll. Denn sowohl dem Wortlaut als auch der Systematik der gesetzlichen Vorschrift lasse sich kein Ausschluss von Kleinwindenergieanlagen zur Deckung des Eigenbedarfs entnehmen, so das Verwaltungsgericht Koblenz.
Mehr lesenDie Beseitigungsverfügung für ein Wohngebäude im Außenbereich der Ortsgemeinde Ramberg ist rechtmäßig, entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Denn die auf den Grundstücken des Klägers in den 1950er Jahren errichteten baulichen Anlagen seien formell illegal und materiell baurechtswidrig, so das Gericht.
Mehr lesenEin Mobilfunkmast ist im Außenbereich privilegiert zulässig, soweit er eine bestehende Versorgungslücke schließen soll und am konkreten Standort keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Hiervon könne insbesondere dann ausgegangen werden, wenn das Vorhaben das Landschaftsbild nicht beeinträchtige und der Standort ohnehin bereits vorbelastet sei, entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem Eilverfahren.
Mehr lesenDer Betreiber einer Bar südlich von Freiburg hat vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim erreicht, dass er den Außenbereich seines Betriebes ab dem 29.05.2020 voraussichtlich wieder bewirtschaften darf. Die durch die Corona-Verordnung der Landesregierung verfügte vollständige Schließung von Bars und Kneipen sei gleichheitswidrig, soweit gleichzeitig Speisewirtschaften eine Außenbewirtschaftung erlaubt sei.
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