Trump gegen den Rechtsstaat: Die nächste Runde

Beinahe jeden Tag gibt es neue Meldungen zur Schlacht der Trump-Regierung mit großen Anwaltskanzleien. Während die US-Administration sogar in Frankreich "Wokeness" bekämpfen will, gehen einige Kanzleien nun in die Gegenoffensive. Und auch die Justiz formiert sich.

Am Freitag haben zwei US-Richter Teile von Donald Trumps Durchführungsverordnungen blockiert, die sich gegen die Wirtschaftskanzleien Jenner & Block und WilmerHale richteten. Die Kanzleien waren gerichtlich gegen die Verordnungen vorgegangen und hatten damit Erfolg.

Wie schon eine andere Bundesrichterin, die zwischenzeitlich eine Exekutivverordnung Trumps gegen die Kanzlei Perkins Coie gestoppt hatte, fand auch der in Washington ansässige US-Bezirksrichter John Bates, der über die Anordnung gegen Jenner & Block befinden musste, deutliche Worte, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Die Anordnung gegen Jenner & Block sei verwerflich und beunruhigend und bedrohe ob ihrer Auswirkungen die wirtschaftliche Existenz der Kanzlei.

Beide Verordnungen zielten, wie schon vorige Maßnahmen, darauf ab, Bundesverträge mit Klientinnen und Klienten der Kanzlei zu kündigen und den Zugang ihrer Anwältinnen und Anwälte zu Bundesgebäuden zu beschränken. Beide Kanzleien sind wohl aufgrund von Verbindungen zum Team des ehemaligen Sonderermittlers Robert Mueller ins Fadenkreuz der Regierung geraten, der in Trumps erster Amtszeit dessen Russland-Kontakte untersucht hatte. Zudem vertreten sie, ebenso wie Perkins Coie, mehrere Personen in Verfahren gegen die Regierung. Jenner & Block hatte wohl zudem aufgrund seiner Pro-Bono-Mandate für queere Menschen und Migrantinnen und Migranten den Zorn Trumps auf sich gezogen.

Regierungsvertreter: "Es können sicherlich noch mehr werden"

Trump hat bisher fünf Kanzleien mit seinen Verordnungen belegt, von denen drei hiergegen vorgegangen sind.

"Wir sollten davon ausgehen, dass noch mehr kommen werden, nicht wahr?" fragte Bates nach Angaben von Reuters, bevor er seine Entscheidung verkündete. "Es können sicherlich noch mehr werden", antwortete demnach der Vertreter des Justizministeriums Richard Lawson.

Andere Kanzleien hatten Briefe von einer Behörde erhalten, die ihre Diversitätsprogramme überprüfen wollte. Die Regierung hat mehrfach deutlich gemacht, dass ihr solche Programme ein Dorn im Auge sind. Man wolle "Diskriminierung überall dort auszumerzen, wo sie auftaucht, auch in den Elitekanzleien unseres Landes" erklärte Behördenchefin Andrea Lucas dazu öffentlich - und meinte damit genau jene Programme, die den Kanzleien als Werkzeuge gegen Diskriminierung dienen sollen.

Bundesgerichte gründen Task-Force zum Schutz vor Trump

Zahlreiche Großkanzleien hatten zuletzt den Weg des Entgegenkommens eingeschlagen und von der Regierung kritisierte Diversitäts-Programme zurückgefahren, Skadden Arps oder Paul Weiss haben Pro-Bono-Arbeit im Wert von Millionen Dollar zugesagt. Unterdessen haben aber auch einige Kanzleien, Organisationen und Einzelpersonen einen offenen Brief unterzeichnet, in dem sie die Angriffe auf Justiz und Anwaltskanzleien verurteilen und an Justizministerin Pam Bondi appellieren, den Rechtsstaat zu schützen. Dieser hat seit Sonntag über 700 Unterschriften gesammelt, "Big Law" - der Kreis der großen Wirtschaftskanzleien - ist allerdings nicht dabei.

Auch die Justiz hat inzwischen auf wiederholte Verbalangriffe der Trump-Administration reagiert und eine Task-Force gegründet, um ihre Unabhängigkeit zu verteidigen, wie u. a. JUVE berichtet. Zum Verband US Federal Judiciary gehören Bundesberufungs- und -Bezirksgerichte, aber auch der Supreme Court, dessen Vorsitzender Richter John Roberts jüngst ebenfalls Kritik an Trumps Vorwürfen gegenüber Richterinnen und Richtern äußerte.

Reicht Trumps Arm auch über den Atlantik?

Unterdessen hat Trump auch jenseits des Atlantiks Diversitätsprogramme ins Visier genommen. Wie u. a. das Handelsblatt berichtet, haben nun auch französische Unternehmen und auch Großkanzleien von der amerikanischen Botschaft in Paris die Aufforderung erhalten, binnen fünf Tagen zu erklären, dass man ein von Trump erlassenes Verbot von Diversitäts- und Inklusionsprogrammen einhalten wolle. Demnach sendet die US-Auslandsvertretung einen Fragebogen mit, der innerhalb der Frist ausgefüllt und unterschriebenen zurückgesendet werden sollte.

Auch wenn Trump und seine Regierung keinen unmittelbaren rechtlichen Hebel haben, um ihre Forderung gegenüber den französischen Unternehmen umzusetzen, könnte auch hier der Zugang zum amerikanischen Markt als Druckmittel ins Spiel kommen, wie das Handelsblatt schreibt.

Redaktion beck-aktuell, mam, 31. März 2025.

Mehr zum Thema