Im wohl wichtigsten will die AfD, vertreten durch ihren Bundesvorstand, dem Verfassungsschutz die Einstufung als Verdachtsfall untersagen lassen. Eine solche Einstufung ermöglicht dem Verfassungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Kommunikation und den Einsatz anderer nachrichtendienstlicher Mittel. In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Köln im März 2022 dem Verfassungsschutz Recht gegeben. Die Richter stellten fest, dass es hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen der AfD gebe. Dagegen legte die Partei Berufung ein.
Außerdem geht die AfD in zweiter Instanz gegen die Einstufung des "Flügels" als Verdachtsfall sowie "gesichert extremistische Bestrebung" vor. Die Junge Alternative, die Nachwuchsorganisation der AfD, will ebenfalls nicht länger Verdachtsfall eingestuft werden.
Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, sind die Verhandlungstermine in den Berufungsverfahren für den 27. und 28.02.2024 angesetzt. Im Anschluss wollen die Richter eine Entscheidung verkünden. Die Verfahren sind in NRW anhängig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Hauptsitz in Köln hat. Im September hatte das OVG Münster einen Eilantrag, den die AfD gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall gestellt hatte, abgelehnt.