Gericht: Ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen
Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfte der Inlandsgeheimdienst damit Kommunikation der AfD überwachen, V-Leute einsetzen oder andere nachrichtendienstliche Mittel anwenden. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig.
AfD: Argumentation in schriftlicher Urteilsbegründung nicht nachvollziehbar
Die AfD hatte nach eigenen Angaben lange auf die schriftliche Urteilsbegründung warten müssen. Auch diese habe gezeigt, dass die Argumentation der Richter nicht nachvollziehbar sei, sagte ein Parteisprecher der "Welt". Die Einstufung als Verdachtsfall sei "in jeder Hinsicht ungerechtfertigt", weshalb sich die AfD "mit allen Mitteln" dagegen wehren werde. "Wir gehen fest davon aus, dass uns die nächsthöhere Instanz in dieser Hinsicht Recht geben wird", sagte der Sprecher. Für die Berufung zuständig ist das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster.