AfD legt Be­ru­fung gegen Köl­ner Ver­fas­sungs­schutz-Ur­teil ein

Die AfD geht im Streit über eine Be­ob­ach­tung der Ge­samt­par­tei durch den Ver­fas­sungs­schutz in die nächs­te In­stanz: Der Bun­des­vor­stand hat be­schlos­sen, gegen das Ur­teil des Ver­wal­tungs­ge­richts Köln von März Be­ru­fung ein­zu­le­gen, wie Par­tei­chef Tino Chrupal­la am Mitt­woch be­stä­tig­te. Zu­erst hatte die "Welt" dar­über be­rich­tet. Das VG hatte ent­schie­den, dass das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz die AfD als Ver­dachts­fall ein­stu­fen und be­ob­ach­ten darf.

Ge­richt: Aus­rei­chen­de An­halts­punk­te für ver­fas­sungs­feind­li­che Be­stre­bun­gen

Es gebe aus­rei­chen­de An­halts­punk­te für ver­fas­sungs­feind­li­che Be­stre­bun­gen in­ner­halb der Par­tei, führ­te das Ge­richt zur Be­grün­dung aus. Unter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen dürf­te der In­lands­ge­heim­dienst damit Kom­mu­ni­ka­ti­on der AfD über­wa­chen, V-Leute ein­set­zen oder an­de­re nach­rich­ten­dienst­li­che Mit­tel an­wen­den. Das Ur­teil war noch nicht rechts­kräf­tig.

AfD: Ar­gu­men­ta­ti­on in schrift­li­cher Ur­teils­be­grün­dung nicht nach­voll­zieh­bar

Die AfD hatte nach ei­ge­nen An­ga­ben lange auf die schrift­li­che Ur­teils­be­grün­dung war­ten müs­sen. Auch diese habe ge­zeigt, dass die Ar­gu­men­ta­ti­on der Rich­ter nicht nach­voll­zieh­bar sei, sagte ein Par­tei­spre­cher der "Welt". Die Ein­stu­fung als Ver­dachts­fall sei "in jeder Hin­sicht un­ge­recht­fer­tigt", wes­halb sich die AfD "mit allen Mit­teln" da­ge­gen weh­ren werde. "Wir gehen fest davon aus, dass uns die nächst­hö­he­re In­stanz in die­ser Hin­sicht Recht geben wird", sagte der Spre­cher. Für die Be­ru­fung zu­stän­dig ist das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Nord­rhein-West­fa­len in Müns­ter.

Redaktion beck-aktuell, 25. Mai 2022 (dpa).

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