AfD legt Berufung gegen Kölner Verfassungsschutz-Urteil ein

Die AfD geht im Streit über eine Beobachtung der Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz in die nächste Instanz: Der Bundesvorstand hat beschlossen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln von März Berufung einzulegen, wie Parteichef Tino Chrupalla am Mittwoch bestätigte. Zuerst hatte die "Welt" darüber berichtet. Das VG hatte entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen und beobachten darf.

Gericht: Ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen

Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfte der Inlandsgeheimdienst damit Kommunikation der AfD überwachen, V-Leute einsetzen oder andere nachrichtendienstliche Mittel anwenden. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig.

AfD: Argumentation in schriftlicher Urteilsbegründung nicht nachvollziehbar

Die AfD hatte nach eigenen Angaben lange auf die schriftliche Urteilsbegründung warten müssen. Auch diese habe gezeigt, dass die Argumentation der Richter nicht nachvollziehbar sei, sagte ein Parteisprecher der "Welt". Die Einstufung als Verdachtsfall sei "in jeder Hinsicht ungerechtfertigt", weshalb sich die AfD "mit allen Mitteln" dagegen wehren werde. "Wir gehen fest davon aus, dass uns die nächsthöhere Instanz in dieser Hinsicht Recht geben wird", sagte der Sprecher. Für die Berufung zuständig ist das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster.

Redaktion beck-aktuell, 25. Mai 2022 (dpa).