Verfassungsschutz erklärt Höckes AfD-"Flügel" zu Beobachtungsfall

Der von AfD-Politikern gegründete rechtsnationale "Flügel" ist für den Verfassungsschutz jetzt offiziell ein Beobachtungsfall. Wie die Deutsche Presse-Agentur am 12.03.2020 erfuhr, sieht der Inlandsgeheimdienst seinen Verdacht bestätigt, dass es sich bei dem Zusammenschluss um eine rechtsextreme Bestrebung handelt.

Rechtsnationaler "Flügel" der AfD bereits im Januar als Verdachtsfall eingestuft

Der Verfassungsschutz hatte den rechtsnationalen "Flügel" der Partei im Januar 2019 als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, ebenso die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative.

Komplettes Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel jetzt anwendbar

Die Einstufung als Beobachtungsobjekt bedeutet, dass die Bewegung mit dem kompletten Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel beobachtet werden darf. Dazu zählen beispielsweise die Observation und das Anwerben von Informanten. Daten zu einzelnen Personen dürfen gesammelt und gespeichert werden. Was ein Abgeordneter im Plenum oder Ausschüssen sagt, darf allerdings nicht in die Akten einfließen.

"Flügel" ohne formale Mitgliedschaft

Der "Flügel" kennt keine formale Mitgliedschaft. Seine Anhänger versammeln sich einmal im Jahr zum sogenannten Kyffhäusertreffen. An dieser Veranstaltung haben in der Vergangenheit auch AfD-Politiker teilgenommen, die sich selbst nicht dem "Flügel" zurechnen, etwa der Parteivorsitzende Jörg Meuthen.

AfD-Versuch der Relativierung früherer prekärer Äußerungen

Die AfD hatte am 11.03.2020 Stellungnahmen von Funktionären der Partei veröffentlicht, mit denen diese frühere Äußerungen zum Islam, zur Einwanderung und zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber "klarstellen" wollten. Damit sollten Vorhaltungen des Verfassungsschutzes entkräftet werden. Nicht alle diese Äußerungen stammten von Anhängern des "Flügels", dessen Gründer und Wortführer der Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist.

Beispiel: Vergleich des Islams mit Baumpilz

Beispielsweise erklärte Hans-Thomas Tillschneider, "Flügel"-Anhänger und Landtagsabgeordneter der AfD in Sachsen-Anhalt: "Es handelt sich bei dem Vergleich des Islams mit einem Baumpilz um eine drastische und polemisch überzogene Bildlichkeit, die ich 2017 verwendet habe, auf die ich aber nicht mehr zurückgreifen würde, da sie falsche Assoziationen weckt. Wichtig ist mir deshalb die Betonung, dass ich nicht Menschen mit Parasiten vergleiche, sondern eine Parallelgesellschaft."

Redaktion beck-aktuell, 12. März 2020 (dpa).