Zu sagen, die juristische Ausbildung sei in einer Krise, wäre übertrieben. Allerdings lassen die aktuellen Zahlen mit Blick auf die Zukunft unruhig werden: In den nächsten Jahren werden voraussichtlich rund 40% aller Juristinnen und Juristen aus dem Dienst ausscheiden. Gleichzeitig sinken die Absolvierendenzahlen. Mittlerweile legen rund 20% weniger als vor 25 Jahren das erste Staatsexamen ab. Hinzu kommt, dass jedes Jahr zahlreiche qualifizierte Juristinnen und Juristen nicht zum Referendariat antreten und so dem Arbeitsmarkt für Volljuristinnen und Volljuristen verloren gehen.
Die Gründe für den Rückgang sind vielfältig. Mitverantwortlich dürften jedoch auch die hohen Belastungen der beiden Staatsexamina sein. Da stellt sich die Frage: Ist es noch zeitgemäß, an dem aktuellen Modell festzuhalten? Bei genauerem Blick lassen sich stichhaltige Argumente dafür finden, dass zumindest das zweite Staatsexamen in seiner jetzigen Form dringend reformbedürftig ist.
Weg von einer zweiwöchigen Prüfungsphase, hin zum Abschichten
Es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen den beiden Staatsexamina: Die Durchfallquoten. Nehmen wir Hessen als Beispiel. Dort fallen in der Ersten juristischen Staatsprüfung über 25% der Prüflinge durch – im zweiten Staatsexamen sind es nur noch 8%. Diese Differenz zeigt sich in allen Bundesländern. Der Grund: Das zweite Examen soll nicht mehr aussieben – es geht vorrangig um die Note. Doch genau hier offenbart sich eine Schwäche des Systems.
Blicken wir der Realität ins Auge: Acht Klausuren in zwei Wochen – von denen unter anderem in Hessen nur drei bestanden werden müssen – sind eine simulierte Belastungsspitze, die wenig bis nichts mit dem Alltag von Juristinnen und Juristen zu tun hat. Wer möchte, kann sich während des Referendariats fast zwei Jahre auf die faule Haut legen und dann im Examen liefern; ein realistisches Notenbild wird so jedoch nicht gezeichnet. Und genau da müssten Reformideen ansetzen.
Ein möglicher Reformvorschlag wäre, zukünftig statt acht staatlichen Prüfungen lediglich vier Pflicht- und zwei Wahlklausuren abzulegen. Dabei werden zwei Pflichtklausuren im Zivilrecht, eine im Straf- und eine im öffentlichen Recht abgeprüft. Darüber hinaus sind zwei Wahlklausuren zu leisten – aus zwei verschiedenen Rechtsgebieten. Die Pflichtklausuren werden dabei auf die jeweils anschließenden Stationen verteilt (beispielsweise ZR I und II in der Strafstation). Die beiden Wahlklausuren werden am Ende der Anwaltsstation abgeprüft. So bleiben weiterhin staatliche Pflichtklausuren Kern des zweiten Staatsexamens. Durch das Abkehren von der zweiwöchigen Prüfungsphase findet allerdings eine klare Reduktion des Stressfaktors statt, den die bisherige Klausurenphase künstlich erzeugt.
Eine weitere wichtige Änderung: Stationsnoten sollen ebenfalls einfließen – zu 25% in die Gesamtnote. Der Grund dafür ist simpel: Im Referendariat werden nahezu wöchentlich Leistungen erbracht. Dazu gehören beispielsweise Urteilsentwürfe, Aktenvorträge, mündliche Mitarbeit und Übungsklausuren. All diese Leistungen haben aber keine Auswirkung auf die Endnote des zweiten Staatsexamens. Doch wie bereits dargelegt, dient das zweite Examen primär der Notenfindung, nicht dem Aussortieren. Wäre es da nicht konsequenter, eine Endnote zu vergeben, die einen breiteren Leistungszeitraum abbildet als lediglich eine Momentaufnahme von zwei Wochen? Durch die Einbeziehung der Stationsnoten würde Referendarinnen und Referendaren der Leistungsdruck genommen werden, voll und ganz auf die staatlichen Prüfungen angewiesen zu sein.
Die Zahlen sind eindeutig: Ein Wandel muss her
Das zweite Examen zu reformieren, wäre ein großer Schritt. Allerdings belegen die Zahlen, dass der Schritt notwendig ist. Eine Umfrage des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften offenbarte, dass bei Examenskandidatinnen und Examenskandidaten erhöhte Werte für Depressivität und Prüfungsangst vorliegen. Darüber hinaus leiden über 40% der Referendarinnen und Referendare unter Schlafstörungen. Die Umfrage ergab auch, dass sieben von zehn Studierenden das Jurastudium aufgrund der psychischen Belastung nicht weiterempfehlen würden.
Ein System, das seine zukünftigen Arbeitskräfte derart belastet, verliert an Attraktivität und gefährdet die Zukunftsfähigkeit des Rechtsstaates. Trotz dieser erdrückenden Faktenlage kam die Justizministerkonferenz im Juni 2024 zu dem Schluss, dass "grundlegender Reformbedarf nicht besteht" – eine Entscheidung, die so wirkt, als würde die JuMiKo die Augen vor der Realität verschließen.
Vor diesem Hintergrund lässt sich eine weitere Zahl besser einordnen: Die Zahl der Absolvierenden des ersten Staatsexamens, die nicht zum Referendariat antreten. Ein Blick auf die Absolvierendenstatistik offenbart einen besorgniserregenden Schwund: Sieht man sich an, wie viele Studierende das erste Staatsexamen absolviert haben und vergleicht diese Zahlen mit den Absolvierenden der Zweiten juristischen Staatsprüfung drei Jahre später, dann lässt sich ein großer Verlust feststellen. Zwischen 2016 und 2019 betrug der Schwund beispielsweise 1314 Prüflinge. Die Gründe können auch hier vielfältig sein. Doch die Angst vor dem Druckgefühl der zweiten Staatsprüfung wird definitiv eine Rolle spielen. Eine Reform könnte dazu beitragen, diesen Zahlen entgegenzuwirken.
Gegenargument: Belastbarkeit als Prüfungsmerkmal?
Jede Diskussion über die Modernisierung der Juristenausbildung stößt auf fest verankerte Gegenargumente, die das bestehende System verteidigen. Eine genaue Analyse der Fakten zeigt jedoch, dass besonders die zwei häufigsten Argumente einer kritischen Überprüfung nicht standhalten.
Das erste Gegenargument: Deutschlands Juristenausbildung sei der Grund für seine globale Vorreiterrolle im Rechtsstaat.
Dieses Argument verknüpft die Härte des Examenssystems direkt mit der Qualität des deutschen Rechtsstaates. Doch diese Kausalität ist ein Mythos. Denn es geht auch anders, wie der internationale Vergleich zeigt. Der renommierte Rule of Law Index 2024 des World Justice Project listet Deutschland auf Platz 5 von 142 Ländern – ein gutes Ergebnis. Interessanterweise haben die vier Länder mit noch besseren Platzierungen – Dänemark, Norwegen, Finnland, Schweden – allesamt Ausbildungssysteme, die weniger auf einzelne Hochrisikoprüfungen setzen, sondern stärker praxis- und kompetenzorientiert gestaltet sind. Auch wenn der Index keine direkten Aussagen über juristische Ausbildungssysteme trifft, legt er nahe: Ein starker Rechtsstaat ist offenbar nicht an das deutsche Staatsexamenssystem gebunden. Unterschiedliche Ausbildungswege können also ebenfalls zu exzellenten rechtsstaatlichen Verhältnissen führen.
Das zweite Gegenargument: Das zweite Examen prüfe gezielt die Belastbarkeit für akute Stresssituationen im Berufsleben.
Der Liebling der Gegenargumente zielt darauf ab, Belastbarkeit als notwendiges Prüfungs-Muss zu manifestieren. So wird allerdings ein künstlicher Ausnahmezustand mit beruflicher Resilienz verwechselt. Juristische Praxis ist ein Marathon, kein zweiwöchiger Sprint. Eine praxisintegrierte, über zwei Jahre verteilte Prüfung, würde nachhaltige Belastbarkeit deutlich realistischer testen. Das jetzige System ist ein dysfunktionaler Filter, der Fachkräfte krank macht. Eine über zwei Jahre verteilte, praxisintegrierte Prüfung würde ein tragfähigeres Bild der Fähigkeit zu konstantem, qualitativ hochwertigem Arbeiten zeichnen. Denn sind wir mal ehrlich: Welche Juristin und welcher Jurist wurde im Berufsleben schon mal zwei Wochen lang jeden Tag für fünf Stunden in einen Raum ohne Online-Hilfsmittel, Datenbanken und Austauschmöglichkeiten eingesperrt, um Urteile oder Gutachten zu schreiben? Richtig, niemand.
Was zum Nachdenken anregt
Außerdem verkennt die Reformkritik oft einen wesentlichen Aspekt: Den Wandel der Zeit. Die Vorstellungen an eine ideale Arbeitswelt entwickeln sich stetig weiter, Work-Life-Balance war noch nie so präsent wie jetzt. Zudem werden wir immer internationaler. Dass die deutschen Staatsexamina in anderen Ländern besonders anerkannt seien, scheint daher eher ein Gerücht als die Realität – schließlich setzen andere Länder erfolgreich auf das Bachelor-Master-System. Unter diesen Gesichtspunkten scheint es fast schon essentiell, ein System zu schaffen, das zeitgemäßen Anforderungen gerecht wird.
Zur besseren Einordnung hilft ein Blick an die Uni Mannheim: Dort lässt sich das erste Staatsexamen abschichten – als Teil eines Kombi-Studienganges, der wirtschaftliche Module vorgibt und deutlich praxisnäher ist. Ebenfalls interessant: Mannheim erreicht bei den Jura-Bewerbungen Rekordhöhen – ein Wandel, der funktioniert hat. Daher sollten wir uns fragen: Warum an dieser Stelle mit dem Wandel aufhören?
Zugegeben, das zweite Examen ist nicht die große Lösung für alle Probleme. Aber es ist definitiv eine Baustelle, die Reformbedarf hat und mit der ein Wandel eingeleitet werden könnte, den die juristische Ausbildung dringend braucht. Sonst droht uns ein böses Erwachen. Vielleicht erst in fünf Jahren, vielleicht auch erst in 30. Aber es droht. Deshalb müssen wir jetzt etwas ändern.
Andreas Grünwald ist Rechtsreferendar und Jurablogger, der sich auf LinkedIn kritisch mit der Juristenausbildung auseinandersetzt und sich für ein moderneres, praxisorientierteres Studium ausspricht.


