Neu im August: Mehr BAföG, digitalere Verwaltung, neue Regeln für KI

Der August bringt einige gesetzliche Neuregelungen mit sich. Das BAföG steigt und Verwaltung sowie Justiz bieten mehr digitalen Service. Die Post darf sich länger Zeit bei der Briefzustellung lassen, in die Bahninfrastruktur fließen Millionen. Und: Die EU regelt den Einsatz von KI.

Beim Thema Bildung wird gleich an mehreren Stellen geschraubt. So sollen höhere Freibeträge für Elterneinkommen beim BAföG den Kreis der Berechtigten erweitern. Außerdem steigen die Grundbedarfssätze um 5% und die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende erhöht sich von 360 auf 380 Euro. Hinzu kommt, unter bestimmten Bedingungen, eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro. Und es wird ein sogenanntes Flexibilitätssemester eingeführt: Studierende haben damit einmal die Möglichkeit, für ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus weiter BAföG zu bekommen. Gründe muss man dafür keine angeben.

Außerdem sollen mehr Jugendliche in Ausbildung gebracht werden. Wer trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet, hat ab 1. August 2024 Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Arbeitsagenturen können – auf Antrag – Fahrt- und Unterkunftskosten für ein- bis sechswöchige Berufsorientierungspraktika übernehmen. Wer für seine Ausbildung umziehen muss, kann einen Mobilitätszuschuss erhalten.

Und schließlich sollen Schulen gestärkt werden, an denen viele sozial benachteiligte Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden. Dies ist Bund und Ländern 20 Milliarden Euro wert. Mit dem Geld sollen rund 4.000 Schulen in Deutschland unterstützt werden. Dieses sogenannte Startchancen-Programm läuft über zehn Jahre. 40% der Fördermittel sollen für eine bessere Ausstattung der Schulen eingesetzt werden, 30% in eine bedarfsgerechte Schul- und Unterrichtsentwicklung fließen und weitere 30% in die Stärkung multiprofessioneller Teams, zu denen auch Sozialarbeiter gehören sollen.

Digitalisierung in Verwaltung und Justiz

Sich nach dem Umzug ummelden, Elterngeld oder eine Eheschließung beantragen: Die Verwaltung bietet diese und andere Services ab sofort digital an. Bürger können sich mit der BundID, einem zentralen Bürgerkonto, identifizieren und Anträge stellen. Über ein digitales Postfach kann mit den Behörden kommuniziert und es können Bescheide zugestellt werden. Eine Unterschrift von Hand ist nicht mehr erforderlich: Alle Leistungen können mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweises beantragt werden. Weiter werden Unternehmensleistungen "digital only". Will heißen: Unternehmensbezogene Verwaltungsdienstleistungen werden nach Ablauf von fünf Jahren ausschließlich elektronisch angeboten. Allerdings nur, so die Bundesregierung, "wenn sie der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts dienen".

Auch bei der Justiz gibt es in Sachen Digitalisierung Neuerungen: In der Zivilgerichtsbarkeit werden die rechtlichen Möglichkeiten für den Einsatz von Videokonferenztechnik erweitert und flexibilisiert: das soll Menschen, die nicht gerichtsnah wohnen, helfen, aber auch Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt oder behindert sind. Die Videotechnik soll aber auch außerhalb von Gerichtsverhandlungen eingesetzt werden: Anträge und Erklärungen an das Gericht können künftig auch per Bild- und Tonübertragung abgegeben werden. All dies gilt auch für den Bereich der Strafjustiz. Hier gibt es nun die Option, einen Strafantrag digital zu stellen.

Neuregelungen beim Klimaschutz

Mit einer Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes werden höhere und zügigere Investitionen in die Schiene möglich. Die Eisenbahninfrastruktur soll leistungsfähiger werden – auch mit Blick auf die Klimaschutzziele. Denn Deutschland soll nach dem neuen Klimaschutzgesetz, das im Juli in Kraft getreten ist, bis 2045 treibhausgasneutral werden. Eine mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ist ausschlaggebend für weitere Klimaschutzmaßnahmen.

Ebenfalls seit Juli in Kraft ist die Neuregelung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Maßnahmen nach diesem Gesetz müssen mit dem Klimaschutz vereinbar sein. Damit Anlagen für erneuerbare Energien schneller realisiert werden können, werden die Genehmigungsverfahren beschleunigt. Auch längere Genehmigungsfristen sind nicht mehr unbeschränkt möglich.

Laschere Vorgaben für Brieflaufzeiten

Auf sinkende Briefmengen reagierte die Regierung mit einer Postnovelle, die längere Brieflaufzeiten regelt: Standardbriefe müssen nun zu 95% am dritten und zu 99% am vierten Werktag den Empfänger erreichen. Die 95%-ige Zustellung verschiebt sich also um einen Tag. Wettbewerber der Deutschen Post bekommen in der Paketbranche einen besseren Marktzugang. Und: Pakete ab 20 Kilogramm Gewicht sollen nur noch von zwei Zustellenden gemeinsam oder mit technischer Unterstützung ausgetragen werden.

EU-Gesetz regelt Einsatz von KI

Zuletzt noch eine Neuerung auf EU-Ebene: Das KI-Gesetz ist in Kraft getreten. Es soll dafür sorgen, dass die in der EU entwickelte und eingesetzte KI vertrauenswürdig ist und die Grundrechte der Menschen geschützt werden. Das Gesetz stellt abgestufte Anforderungen an KI-Systeme – diese steigen mit höherem Risiko. KI-Systeme, die unannehmbare Risiken bergen – also eine eindeutige Bedrohung für die Grundrechte von Menschen darstellen, werden verboten.

Ergänzend dazu führt das KI-Gesetz auch Vorschriften für sogenannte KI-Modelle für allgemeine Zwecke ein. Gemeint sind hochgradig leistungsfähige KI-Modelle, die für eine Vielzahl von Aufgaben ausgelegt sind – etwa das Erstellen von Texten, die sich lesen, als hätten Menschen sie geschrieben.

Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, müssen mit Geldstrafen rechnen. Die meisten Vorschriften des KI-Gesetzes werden ab dem 2. August 2026 gelten, teilt die EU-Kommission mit. Verbote von KI-Systemen, die ein unannehmbares Risiko darstellen, werden jedoch bereits nach sechs Monaten, die Regeln für die "Allzweck-KI-Modelle" nach zwölf Monaten.

Redaktion beck-aktuell, bw, 1. August 2024.