Postreform: Längere Zustellzeiten und Streit um Einsatz von Subunternehmern
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Wer auf einen Brief wartet, dessen Geduld könnte künftig noch mehr strapaziert werden. Mit der geplanten Reform des Postgesetzes droht sich die Versandzeit zu verlängern. Offen ist noch, ob ein Verbot oder Einschränkungen für den Einsatz von Subunternehmern in der Paketbranche kommen.

Als Folge der geplanten Reform des Postgesetzes wird der Versand eines Briefes aller Voraussicht nach künftig deutlich länger dauern. Die Vorschriften zu den sogenannten Brieflaufzeiten sollen gelockert werden, damit die Post ihre Kosten senken kann. Fraktionsübergreifend deutet sich diesbezüglich kein nennenswerter Widerstand an. Medienberichten zufolge sei man sich einig, dass es im Digitalzeitalter nicht mehr so wichtig sei, dass ein Brief möglichst schnell ankomme. Wichtig sei vielmehr, dass er zuverlässig ankomme.

Bisher muss die Deutsche Post mindestens 80% der aufgegebenen Briefe am nächsten Werktag zustellen, am zweiten Werktag muss der Wert bei 95% liegen. Wegen dieses Zeitdrucks sind nachts noch immer Flugzeuge in Deutschland unterwegs, um Briefe vom Süden in den Norden und umgekehrt zu bringen.

Nach einem Vorschlag des Wirtschaftsministeriums soll es künftig die Pflicht geben, dass am dritten Tag nach Einwurf 95% der Briefe beim Empfänger sind und am vierten Tag 99%. Durch diesen geringeren Zeitdruck könnte die Post Kosten senken und die Nachtflüge streichen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies allerdings, dass die Wartezeit auf Briefe im Schnitt länger ausfallen wird als bisher.

Längere Laufzeiten könnten Folgen für die Verlagsbranche haben

Die Post befördert allerdings nicht nur Briefe, Päckchen und Pakete, sondern immer häufiger auch Zeitungen und Zeitschriften. Verleger sind angesichts der neuen Laufzeitvorgaben besorgt, dass ihre mit der Post geschickten Printausgaben verspätet bei der Kundschaft ankommen. Wenn sich die Zustellung um einen oder zwei Tage verschiebe, seien viele treue Leserinnen und Leser frustriert und es drohten Abokündigungen. "Wir wollen, dass unsere Leserinnen und Leser ihre mit der Post zugestellten Zeitungen und Zeitschriften pünktlich bekomme", betonen der Medienverband der freien Presse und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger in einem gemeinsamen Statement.

Strittig ist noch die Frage, ob der Einsatz von Subunternehmen eingeschränkt wird. Während sich der Bundesrat Anfang Februar mehrheitlich für ein Verbot von Paket-Subunternehmen ausgesprochen hatte, reichen aus Sicht der Regierung die vorgesehenen Überprüfungen der Unternehmen aus.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete und frühere Verdi-Chef Frank Bsirske fordert gesetzliche Verschärfungen, um der "Ausbeutung" von Paketboten einen Riegel vorzuschieben und plädiert für ein Verbot von Subunternehmer-Ketten. Häufig gebe es bei Subunternehmern in der Paketbranche Missstände wie 14-Stunden-Tage, Dumpinglöhne, Schlafen in Transportfahrzeugen. Das Nachsehen hätten Mittelständler der Branche mit korrekten Arbeitsbedingungen.

FDP und Handeslverband sehen Wettbewerb in Gefahr

Widerspruch kommt vom Koalitionspartner FDP. "Ein Verbot von Subunternehmen wäre Gift für den Wettbewerb in der Paketbranche", sagte Reinhard Houben. Besonders die Wettbewerber von DHL sind demnach auf den Einsatz dieser Firmen angewiesen. Außerdem hält der FDP-Bundestagsabgeordnete die Annahme für schlichtweg falsch, "dass die Arbeitsbedingungen im Paketmarkt flächendeckend schlecht sind und Arbeitsschutzstandards strukturell unterlaufen werden".

Der Handelsverband Deutschland warnt vor den negativen Folgen so einer Vorschrift. "Das Postgesetz ist der falsche Ort für Maßnahmen zur Einhaltung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Arbeitsbedingungen", sagte dessen Geschäftsführer Steven Haarke. Es gebe schon heute eine eigenständige Gesetzgebung und spezialisierte Aufsichtsbehörden dafür. Sollten die Vorschriften im Postgesetz trotzdem verschärft werden, drohten Marktaustritte von kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Nach einer ersten Debatte im Bundestag beginnen im Bundestag nun interne Beratungen von Fachpolitikerinnen und -politikern, im Frühjahr soll die Gesetzesnovelle abgeschlossen sein.

Redaktion beck-aktuell, ak, 22. Februar 2024 (dpa).