Ziel sei es, die Potenziale des Bundesimmissionsschutzgesetzes effektiver zu nutzen, um die Klimaziele zu erreichen. Bis 2030 erforderten diese "nahezu eine Verdreifachung der bisherigen Geschwindigkeit der Emissionsminderung". Konkret wird "Klima" als Schutzgut in das Bundesimmissionsschutzgesetz aufgenommen. Hierdurch könnten die auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen auch Regelungen zum Schutz des Klimas enthalten, erklärt die Bundesregierung.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz betrifft alle Anlagen, die Lärm verursachen oder sonstige potenziell schädliche Einwirkungen auf die Umwelt haben können. Dazu gehören neben Windrädern beispielsweise auch Walz-Werke, Gießereien, Abfallentsorgungsanlagen und Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff.
Durchschnittlich zehn Monate kürzere Verfahren
Wie das Büro des SPD-Bundestagsabgeordneten Daniel Rinkert auf dpa-Anfrage und in Berufung auf Zahlen des Bundesverbands der Deutschen Industrie mitteilt, fallen insgesamt 50.000 genehmigungspflichtige Industrieanlagen in Deutschland unter das Gesetz. Windräder seien hier nicht mitberücksichtigt. Es betreffe außerdem 2.000 Genehmigungsverfahren pro Jahr, hieß es weiter.
Rinkert war als Berichterstatter seiner Fraktion maßgeblich an der Erarbeitung des neuen Gesetzes beteiligt. "Wir zünden heute den Super-Turbo bei der Beschleunigung", erklärte er im Bundestag. Der SPD-Abgeordnete geht nach eigenen Angaben davon aus, dass Verfahren dadurch im Schnitt um zehn Monate verkürzt werden. Dies soll vor allem durch Digitalisierung und die Straffung bisheriger Verfahrensschritte geschehen. So sollen Behörden künftig unter anderem die Genehmigungsfristen nicht mehr unbeschränkt verlängern dürfen. Anlagenbetreibern wird das Nachreichen von Unterlagen im Genehmigungsverfahren erleichtert. Das Gesetz soll vor allem das Repowering von Windrädern unterstützen – also das Ersetzen älterer Windräder durch moderne.
Bundesrat muss noch zustimmen
Umweltstandards würden durch die vereinfachten Verfahren nicht aufgeweicht, versicherten mehrere Abgeordnete von Grünen und SPD während der fast 70-minütigen Debatte im Plenum. Umweltverbände hatten in der Vergangenheit immer wieder davor gewarnt, Bürokratieabbau auf Kosten von Umwelt- und Naturstandards voranzutreiben.
Aus der Opposition kam teils scharfe Kritik. Die Union kritisierte unter anderem, dass es generell zu lange gedauert habe, das Gesetz zu verabschieden. Das nun vom Bundestag abgesegnete Gesetz ist zustimmungspflichtig – es kann folglich erst in Kraft treten, wenn der Bundesrat seine Zustimmung erteilt.