Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) profitiert von der Unterschrift besonders, weil der Verkehrssektor seine Klimaziele bisher nie erreicht hat. Der Expertenrat für Klimafragen hatte dies zuletzt im April festgestellt. Wäre die Ausfertigung der Novelle nicht erfolgt, hätte er noch am Montag ein Sofortprogramm für mehr Klimaschutz im Verkehrsbereich vorlegen müssen.
Nach der Novelle soll es künftig eine mehrjährige und sektorenübergreifende Gesamtbetrachtung des Treibhausgasausstoßes geben. Dieser soll dort gemindert werden, wo die größten Einsparpotenziale liegen. Damit entfällt die bisherige sektorale Betrachtungsweise. Experten hatten dies im Vorfeld kritisiert. An den Klimazielen selbst ändert die Novelle nichts. Deutschland soll weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral werden.
Das Gesetz war vom Bundestag Ende April beschlossen worden und hatte Mitte Mai den Bundesrat passiert. Die Prüfung des Gesetzes auf seine Verfassungsmäßigkeit durch das Bundespräsidialamt dauerte ungewöhnlich lang.
Keine evidente Verfassungswidrigkeit
Das Bundespräsidialamt teilte am Montag mit, im Mittelpunkt der Prüfung habe die Vereinbarkeit mit den Vorgaben gestanden, die das BVerfG in seinem Klimaschutzbeschluss vom März 2021 aufgestellt hat. "In seiner Prüfung ist der Bundespräsident zu dem Ergebnis gekommen, dass evidente Verfassungswidrigkeit nicht gegeben ist", hieß es in einer Mitteilung.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte Steinmeier aufgefordert, die Unterschrift zu verweigern. Sie hatte nach eigenen Angaben ein 18-Seiten-Schreiben an den Bundespräsidenten geschickt, in dem sie die aus ihrer Sicht bestehenden Verfassungsverstöße in dem Gesetz dokumentierte. Bereits am 26. Juni hatte der Verband gemeinsam mit Greenpeace und Germanwatch mitgeteilt, es lägen drei neue Verfassungsbeschwerden für mehr Klimaschutz bereit – für den Fall, dass Steinmeier die Änderung des Klimaschutzgesetzes unterschreiben sollte. Dieser Fall ist nun eingetreten.