Onlinezugangsgesetz 2.0: Wird die Verwaltung jetzt endlich digital?

Der Bund will die Verwaltung digitaler und schneller machen. Dazu soll unter anderem Papier gegen digitale Dokumente getauscht und einheitliche Standards für IT-Systeme in Behörden eingeführt werden, um deren Zusammenarbeit zu vereinfachen.

Am Mittwoch ist das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes in Kraft getreten. Bund und Ländern hatten lange darum gerungen. Mit den Änderungen will man die rechtlichen Grundlagen schaffen, um die Verwaltung weiter zu digitalisieren.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) setzt große Hoffnungen in die Reform: "Unser Gesetz ist ein wichtiges Upgrade für ein digitales Deutschland" wird sie in einer Mitteilung ihres Hauses zitiert. "Wir beschleunigen die Digitalisierung der Verwaltung. Bürgerinnen und Bürger werden das unmittelbar im Alltag spüren: In vielen Fällen wird es überflüssig, zum Amt zu gehen. Die Zettelwirtschaft hat in sehr vielen Bereichen ein Ende."

So sollen digitale Anträge künftig die Papierform entbehrlich machen, auch Unterschriften per Hand sind nicht mehr nötig. Zentraler Baustein soll die alte "BundID" sein, die nun zur "DeutschlandID" wird. Dabei handelt es sich um ein Konto für Bürgerinnen und Bürger, mit dem sie sich bei Behörden legitimieren und Anträge stellen können. Zudem dreht die Regierung an einigen Schrauben beim Datenschutz: Datenschutzrechtliche Vereinbarungen werden zum Teil entbehrlich, Verantwortlichkeiten sollen klarer und zentral geregelt werden.

Standardisierung soll Zusammenarbeit zwischen Behörden einfacher machen

Zudem sollen künftig die IT-Systeme der Behörden besser zusammenpassen. Bislang ist es in der Zusammenarbeit von Verwaltungen oft ein Problem, dass verschiedene Behörden Systeme unterschiedlicher Anbieter nutzen, die nicht miteinander kompatibel sind. Hiergegen sollen einheitliche Standards helfen, ebenso wie Regelungen für Barrierefreiheit und Nutzungsfreundlichkeit, sodass auch hier keine individuellen Vorgaben mehr notwendig sind.

Auch Unternehmen sollen durch weitere Digitalisierung im Umgang mit Behörden entlastet werden: Analoge Verfahren sollen weniger werden und so auch den Behörden Arbeit ersparen. Dazu dient die Abschaffung der Schriftform, die Verankerung eines "Once-Only"-Prinzips für automatisierte Nachweisabrufe, Vorgaben zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung und ein ausschließlich digitales Angebot von Unternehmensleistungen. "Für Unternehmen wird es in Zukunft vollständig digitale Verfahren geben, die viel Bürokratie ersparen. Wir stärken damit die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland, für die ein digitaler Staat entscheidend ist", so Faeser.

Redaktion beck-aktuell, mam, 24. Juli 2024.