Ausländerfeindliche Memes und Hitler-Sprech – erneut sind WhatsApp-Chatverläufe eines Polizeibeamten aufgefallen, die ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen sollten. Die dazu angeordnete Wohnungsdurchsuchung war laut OVG Hamburg legal.
Mehr lesenDie "inhaltlich absolut verwerfliche Kommunikation" eines Polizeibeamten in WhatsApp-Chats war fremdenfeindlich, geschmacklos und durchzogen von rechtsradikaler Rhetorik. Dem VGH München genügte das für eine Dienstenthebung nicht, er stufte den Beamten lediglich um eine Besoldungsstufe zurück.
Mehr lesenDie Schüsse eines Mannes aus dem Reichsbürgermilieu auf Polizeibeamte wertete das OLG Stuttgart als versuchten Mord. Diese Sicht hat der BGH nun bestätigt. Auch er hält – insbesondere mit Blick auf die staatsfeindliche Tatmotivation – das Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe für gegeben.
Mehr lesenWeil er bekifft zum Dienst angetreten ist, ist ein Polizeikommissar nicht mehr tragbar – und durfte aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden. Das VG Aachen bejaht durchgreifende Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeidienst.
Mehr lesen