Die Revision des Mannes, der auch im sogenannten Querdenkermilieu verhaftet ist, hat der BGH verworfen (Beschluss vom 26.11.2024 – 3 StR 204/24). Das Urteil, mit dem das OLG eine Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verhängt hatte, ist damit rechtskräftig.
Der " Querdenker", der seit 2021 isoliert auf einem nach außen völlig abgeschotteten Bauernhof lebte, hatte den Feststellungen des OLG zufolge zunehmend eine staatsfeindliche Geisteshaltung entwickelt und den Hof als eigenständiges, keiner Rechtsordnung unterworfenes Gebiet betrachtet. Zudem besaß der Mann mehrere vollautomatische Schusswaffen. Mit einer dieser Waffen schoss er im April 2022 auf neun Polizeibeamte, als diese einen Durchsuchungsbeschluss vollstrecken wollten. Zwei Polizisten wurden verletzt.
BGH bestätigt Mordmerkmal
Das OLG Stuttgart verurteilte den Mann unter anderem wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Verstößen gegen das Kriegswaffenkontroll- sowie das Waffengesetz. Der BGH hat Rechtsfehler zulasten des Angeklagten verneint. Insbesondere sei das OLG zu Recht von versuchtem Mord ausgegangen. Die staatsfeindliche Tatmotivation falle unter die sonstigen niedrigen Beweggründe.
Es ist nicht das erste Mal, dass Gerichte bei Taten von Reichsbürgern mit staatsfeindlicher Gesinnung von niedrigen Beweggründen ausgehen. Bereits 2019 hat der BGH in einem ähnlich gelagerten Fall das Mordmerkmal bejaht. 2023 hatte das OLG Stuttgart § 211 StGB als erfüllt gesehen, als ein Reichsbürger bei einer Trunkenheitsfahrt ungebremst einen Polizeibeamten anfuhr, um – wie es damals hieß – "seine ideologische Überzeugung durchzusetzen".