"Vor zwei Jahren versprach Vorstandschef Källenius auf der Weltklimakonferenz, bis 2030 vollständig auf reine Elektro-Pkw umsteigen zu können. Tatsächlich setzt Mercedes weiter auf den Verkauf von Verbrenner-Pkw, mit denen sie hohe Profite erzielen", begründete DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Dienstag den Gang zum BGH. Man wolle mit der Klage den Konzern zum Einlenken zwingen. Die DUH will unter anderem, dass der Dax-Konzern ab November 2030 keine herkömmlichen Verbrenner mehr verkaufen darf, die Treibhausgase ausstoßen. Sie begründet ihre Forderung mit dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Klimaschutzgesetz.
Zuletzt hatte das OLG Stuttgart die Forderung in zweiter Instanz zurückgewiesen (Beschluss vom 09.11.2023 – 12 U 170/22) . Die Kläger hätten nicht aufgezeigt, dass der Staat verpflichtet sei, dem Autobauer den Verkauf weiterer Verbrenner zu untersagen. Die DUH und Greenpeace waren auch mit ähnlichen Klagen gegen VW, BMW und das Öl- und Gasunternehmen Wintershall DEA vor anderen Gerichten erfolglos.