Das Oberlandesgericht stellte klar, dass BMW seine Autos im Rahmen der Gesetze verkauft und nicht gegen geltendes Recht verstößt (Urteil vom 12.10.2023 – 32 U 936/23). Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz ergebe sich kein Anhaltspunkt, dass die Gesetze Grundrechte im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels nicht ausreichend schützen würden. Und BMW "hält sich an diese Gesetze".
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch kündigte sofort Revision beim Bundesgerichtshof an. Die DUH und Greenpeace waren mit ähnlichen Klagen auch gegen Volkswagen, Mercedes-Benz und das Öl- und Gasunternehmen Wintershall DEA vor anderen Gerichten vorgegangen und ebenfalls erfolglos geblieben. So scheiterte ein Bio-Bauer Anfang des Jahres mit seiner von Greenpeace unterstützten Klimaklage gegen VW vor dem Landgericht Demold. Auch das LG Braunschweig wies im Februar eine Klimaklage gegen VW ab. Vor dem LG Stuttgart blieb die DUH gegen Mercedes-Benz erfolglos.
BMW sieht sich durch das OLG-Urteil bestätigt. Wie Klimaschutz erfolgen muss, entscheide der demokratisch legitimierte Gesetzgeber.