Einstellung des Verbrennergeschäfts beseitigt Beeinträchtigungen nicht zwingend
Diesem Vorhaben erteilten die Richter aber eine Absage. Sie gaben in ihrem am Freitag verkündeten Urteil zu bedenken, dass nicht feststehe, ob mit der geforderten Einstellung des Verbrennergeschäfts die behaupteten Beeinträchtigungen beseitigt würden. VW könne nicht vorgeschrieben werden, zukünftig nur auf Elektro als Antriebstechnologie zu setzen, da es auch noch andere ernsthafte Alternativen zu Benzinern und Dieselmotoren gebe, etwa Brennstoffzellen-Antriebe, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Berufung angekündigt
Greenpeace zeigte sich enttäuscht und kündigte an, dass man in Berufung gehen werde. "Das Urteil hinterlässt den fatalen Eindruck, dass sich das Gericht mit dem detailliert dargelegten Zusammenhang zwischen VWs enormem CO2-Ausstoß und den schon heute spürbaren Schäden für den Kläger gar nicht auseinandersetzen wollte", sagte Greenpeace-Vorstand Martin Kaiser. "Angesichts einer galoppierenden Klimakrise halten wir es aber für unabdingbar, die globale Verantwortung eines Konzerns wie Volkswagen, mit seinem ländergroßen CO2-Fußabdruck gerichtlich klären zu lassen."
VW: Gestaltung des Klimaschutzes ist Aufgabe des Gesetzgebers
Volkswagen sah sich hingegen in seiner Auffassung bestätigt, dass Klimaklagen gegen einzelne herausgegriffene Unternehmen der falsche Weg seien und dass es dafür im Recht keine Grundlage gebe. "Das Gericht hat bekräftigt, dass Volkswagen eine erlaubte Tätigkeit ausübt, die unionsrechtlich abschließend geregelt ist, und dass es nicht Aufgabe eines Landgerichts ist, über solche klimapolitischen Fragen zu entscheiden", hieß es in einem VW-Statement. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, den Klimaschutz mit seinen weitreichenden Auswirkungen zu gestalten. Eine ähnliche Klimaklage von Greenpeace vor dem Landgericht Braunschweig war unlängst ebenfalls gescheitert. Auch in diesem Verfahren will die Umweltschutzorganisation in die nächste Instanz gehen. Ähnliche Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW in München und gegen Mercedes-Benz in Stuttgart waren ebenfalls abgewiesen worden.