AfD-Verbotsantrag: Initiatoren hoffen auf neues Verfassungsschutz-Gutachten

Nach einem Eklat im Thüringer Landtag ist die Debatte um ein AfD-Parteiverbot neu aufgeflammt. Ein fraktionsübergreifender Gruppenantrag wird allerdings frühestens im November in den Bundestag eingebracht werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat derweil ein neues Gutachten angekündigt.

Nachdem die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags am 26. September 2024 unter der Führung des AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler im Chaos geendet war, hatten sich mehrere Bundestagsabgeordnete im Rahmen eines fraktionsübergreifenden Gruppenantrags für einen Parteiverbotsantrag ausgesprochen. An dem Antrag auf Initiative des CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz hatte man allerdings schon vor der Landtagssitzung gearbeitet.

Nun ist klar: Der Gruppenantrag wird frühestens im November im Bundestag diskutiert werden. Bis dahin wollen die Initiatoren noch weitere Unterstützer für ihr Vorhaben gewinnen. Sie versprechen sich außerdem Rückenwind von einem neuen Gutachten zur AfD, das das Bundesamt für Verfassungsschutz am Montag angekündigt hat. Bis zum Jahresende solle das Gutachten vorliegen, so die Verfassungsschützer.

Gutachten soll MdB überzeugen

Das Gutachten könne die Unterstützung für einen Verbotsantrag auch bei der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion deutlich vergrößern, sagte Wanderwitz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Es gilt, die Dynamik zu nutzen, die durch eine mögliche Neueinstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz entstehen würde." Bis dahin werde man weiter die Werbetrommel rühren. "Es wird kein Antrag im Bundestag gestellt, der keine Chance auf eine parlamentarische Mehrheit hat."

Der Gruppenantrag wird von Parlamentariern aus den Reihen der SPD, Union, Grünen und Linken unterstützt. Es stehen bereits mehr als die für einen solchen Antrag erforderlichen 37 Abgeordnete hinter dem Vorhaben. Ihr Ziel ist es, beim BVerfG ein Verfahren zum Verbot der AfD zu beantragen. Auch die Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas gehört zu den Befürwortern. "Es ist höchste Zeit, die AfD durch das Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen", sagte die CDU-Politikerin Zeit Online. Hilfsweise möchten die Politikerinnen und Politiker beantragen lassen, dass der AfD die Parteifinanzierung gestrichen werde.

Gruppenantrag erntete auch Kritik

Der Vorstoß aus der Mitte des Bundestags hat allerdings auch Kritik hervorgerufen. Selbst Kritiker der AfD warnen, die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens seien unklar. So äußerte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Thorsten Frei, rechtliche und politische Bedenken, auch weil der Antrag es der AfD ermöglichen würde, sich als "Märtyrer" in Szene zu setzen. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich nannte den Antrag der Abgeordneten den "falschen Weg". Er sehe noch "ein paar rechtliche, aber auch inhaltliche Probleme".

Die AfD selbst hatte sich angesichts eines möglicherweise drohenden Verbotsantrags zunächst gelassen gezeigt. Der Antrag sei zum Scheitern verurteilt und werde den Bundestag gar nicht erst passieren, sagte Parteichefin Alice Weidel. "Sie können nicht 20% der Bürger in der Bundesrepublik Deutschland von der demokratischen Teilhabe ausschließen."

Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim BVerfG beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall.

Redaktion beck-aktuell, dd, 17. Oktober 2024 (ergänzt durch Material der dpa).