Wie "Welt" und "Spiegel" übereinstimmend berichten, haben sich deutlich mehr als die für einen solchen Antrag notwendigen 37 Abgeordneten dafür zusammengetan – und zwar aus SPD, Union, Grünen und Linken. Ziel ist demnach, beim BVerfG ein Verfahren zum Verbot der AfD zu beantragen. Die Abgeordneten fordern in dem Antrag den Berichten zufolge außerdem einen Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung. Nach dpa-Informationen wollen die Initiatoren den Antrag irgendwann nach dem 8. Oktober in den Fraktionen vorstellen.
Kritik vom BSW und aus der SPD
BSW-Parteichefin Sahra Wagenknecht kritisierte das Vorhaben scharf: "Das ist wirklich der dümmste Antrag des Jahres", sagte sie dem Nachrichtenportal "t-online". Statt berechtigte Anliegen auch von AfD-Wählern ernstzunehmen, wolle man "den unliebsamen Konkurrenten jetzt mit der Verbotskeule erledigen". Wagenknecht sprach von einem "Wahlkampfgeschenk" für die AfD und betonte, dass das BSW alle Verbotsinitiativen ablehne und stattdessen für eine sachliche Auseinandersetzung eintrete.
Auch die Vorsitzende der Grundwertekommission der SPD, Gesine Schwan, äußerte Kritik. "Ein Verbotsantrag wäre jetzt politisch kontraproduktiv", sagte sie dem "Tagesspiegel". "Es würde noch mehr Bürgerinnen und Bürger, die mit den Bedingungen und Erfordernissen der pluralistischen Demokratie wenig vertraut sind und sich mit ihr deshalb nicht identifizieren können, in die Arme der AfD treiben", warnte sie.
Positiv äußerte sich dagegen der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter. "Ich bin dem Kollegen Marco Wanderwitz, der das initiiert hat, sehr dankbar", sagte er dem Sender "Welt TV". "Da nimmt sich nicht irgendeine der Bundestagsparteien, die die demokratische Mitte vertreten, heraus, das alleine zu machen", hob er hervor. Im Bundestag sei eine sensible Diskussion über den Umgang mit der AfD nötig.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Ostbeauftragte Wanderwitz wollte sich auf dpa-Anfrage nicht zu dem Gruppenantrag äußern. Er hatte schon im Juni angekündigt, einen AfD-Verbotsantrag in den Bundestag einbringen zu wollen.
Was bei einem Parteienverbot zu beachten ist
Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim BVerfG beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Kritiker warnen, dass ein Verfahren sehr langwierig und der Ausgang in Karlsruhe offen wäre. Zudem gibt es Bedenken, eine Partei mit hoher Wählerzustimmung zu verbieten.