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IRZ – TOP-Thema im März


Schätzung von Preis- und Kostensteigerungen bei langfristigen Rückbauverpflichtungen

 

(IRZ) – Der enorme Preis- und Kostenanstieg im Jahr 2022 hat bei dem hier untersuchten Baupreisindex einen Strukturbruch zur Folge.  

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Da diese Entwicklung zum einen kein Einzelfall ist und sie zum anderen einen nachhaltigen Bewertungseffekt in Bezug auf Rückbauverpflichtungen erzeugt, sind die aus Mittelabflussprognosen abgeleiteten Wachstumsmodelle jährlich auf Trendanpassungen zu prüfen. Dabei ist IAS 37.43 wesentlich, aus dem hervorgeht, dass unabhängig von den gegenwärtigen Bewertungsunsicherheiten eine unangemessen hohe Zuführung nicht IFRS-konform ist.

Prof. Dr. Helfried Labrenz und André Schmidt besprechen in ihrem Beitrag in der IRZ 3/2026 (IRZ 2026, 105–110) konkrete Vorschläge zum Umgang mit Strukturbrüchen im Wachstumstrend und beschreiben notwendige Wertkorrekturen.

Im Wege eines Analogieschlusses aus IAS 36 eröffnen die Autoren eine neue Perspektive auf bislang kaum oder gar nicht behandelte Ansätze. Das Top-Thema im März!

Zum Editorial und Inhaltsverzeichnis des Hefts geht es hier.




Zum Tod unserer Herausgeberin Frau Dr. Evelyn Teitler-Feinberg

 

Nachruf_LinkedIn_Dr. Evelyn Teitler-Feinberg

Wir sind zutiefst betroffen und können es kaum fassen. Unsere überaus geschätzte Herausgeberin Frau Dr. Evelyn Teitler-Feinberg ist am 25. September 2025 verstorben.

Frau Dr. Teitler-Feinberg war der Fels in der Brandung unserer Redaktionsarbeit. Als Herausgeberin der ersten Stunde der IRZ hat sie unser Projekt seit 2006 mit ganzem Herzen und sehr viel Engagement unterstützt. Redaktion und Herausgeber haben Frau Dr. Teitler über alles geschätzt – fachlich und besonders menschlich. Es verband uns ein herzliches und freundschaftliches Miteinander, geprägt von gegenseitigem Respekt.

Mit ihrer bewundernswerten Art, offen auf die Menschen zuzugehen, ihrer Neugierde, Unbekanntes und auch Altbekanntes immer wieder neu zu entdecken, und vor allem auch durch ihren Elan und ihre Tatkraft war sie eine großartige Inspiration und entfachte eine Strahlkraft, der wir uns nicht entziehen konnten und wollten. Sie war ein stets positiver Mensch, und vielleicht liegt darin das Geheimnis, dass es ihr ohne Mühe gelang, die Menschen um sich herum für sich zu gewinnen sowie die Autorinnen und Autoren immer wieder für Beitrags-Themen zu begeistern.

Ein wunderbarer Mensch, eine Grande Dame, ist von uns gegangen. Wir trauern zusammen mit den Herausgebern, Autoren und Lesern der IRZ.

Die Redaktion der IRZ

 



IRZ-Nachrichten zu IFRS und US-GAAP


  • Geplante Änderungen an der Fair-Value-Option in IAS 28

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 3, März 2026, S. 102

    Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 19. Februar 2026 das Entwurfsdokument IASB/ED/2026/1 „Änderungen an der Fair-Value-Option für Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 28)“ veröffentlicht. Die Vorschläge sollen Klarheit darüber schaffen, welche Unternehmen berechtigt sind, Investitionen unter Verwendung der Fair-Value-Option in IAS 28 zu bewerten. Dies wird als Voraussetzung für eine sachgerechte Klassifizierung der mit diesen Investitionen verbundenen Aufwendungen und Erträge bei Anwendung des neuen IFRS 18 angesehen.

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  • IASB veröffentlicht „Blaues Buch“ 2026

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 3, März 2026, S. 102

    Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass die jährliche Publikation mit der Zusammenstellung aller zum 1. Januar 2026 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen, die auch als „Blaues Buch“ bezeichnet wird, nunmehr verfügbar ist.
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  • IASB- und ISSB-Arbeitsprogramm

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 3, März 2026, S. 102

    Gegenüber dem in IRZ 2/2026 erläuterten Stand des zusammengefassten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (IRZ 2026, 46) haben sich im Zusammenhang mit weiteren Sitzungen der Boards und des IFRS Interpretations Committee nur wenige zeitliche Verschiebungen und Konkretisierungen bei den laufenden IFRS-Projekten in den Projektkategorien „Standardsetzung“ (sieben Projekte), „Standardpflege“ (zwei Projekte), „Forschung“ (drei Projekte), „Taxonomie“ (derzeit kein Projekt), „Governance“ (derzeit ebenfalls kein Projekt) sowie „Anwendungsfragen“ (Agendaentscheidungen des IFRS IC; acht Projekte) ergeben. 
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  • ESMA veröffentlicht Verlautbarung zur Einführung von IFRS 18 in der EU

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 3, März 2026, S. 102

    Die European Security and Markets Authority (ESMA) hat anlässlich der Überführung von IFRS 18 in europäisches Recht im Rahmen des einschlägigen Komitologieverfahrens am 17. Februar 2026 eine öffentliche Stellungnahme mit dem Titel „Reshaping performance: Implementation of IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements“ veröffentlicht.

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  • EFRAG veröffentlicht Regelungen zum Konsultationsprozess in der Finanzberichterstattung

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 3, März 2026, S. 103

    Die Europäische Beratergruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) hat am 6. Februar 2026 ein Dokument mit dem Titel EFRAG Due Process Procedures for the EFRAG Financial Reporting Activities veröffentlicht. Es soll die bereits im März 2022 veröffentlichte Beschreibung der Mindestschritte ergänzen, die vom EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) bei der Entwicklung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) einzuhalten sind. Während für die Finanzberichterstattung ein gründlicher Konsultationsprozess angewendet wird, war dieser bisher nur sehr allgemein in den internen Regeln von EFRAG beschrieben. Um diese Uneinheitlichkeit zu beseitigen, wurde nun auch der Konsultationsprozess für den Bereich Finanzberichterstattung formalisiert.
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  • Status des Übernahmeprozesses in der EU

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 3, März 2026, S. 103

    Am 13. Februar 2026 hat die Europäische Union im Rahmen des Komitologieprozesses die Überführung von IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ in europäisches Recht beschlossen. Die Anerkennung wurde durch die Verordnung (EU) 2026/338 im EU-Amtsblatt am 16. Februar 2026 bekannt gemacht.
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  • DRSC will Anwendungshinweis zu DRS 20 verlängern

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 3, März 2026, S. 103

    Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 30. Januar 2026 einen Konsultationsentwurf zur Änderung des Anwendungshinweises zu DRS 20 veröffentlicht. Gegenstand des Entwurfs ist die Verlängerung der Geltungsdauer des Anwendungshinweises um ein Jahr

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  • IDW-Schreiben zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 3, März 2026, S. 103

    Mit einem Schreiben vom 11. Februar 2026 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu einem Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung Stellung genommen. Das BMJV hatte zuvor kurzfristig um Eingaben gebeten.

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  • FAF/FASB: Standardsetzungsaktivitäten

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 3, März 2026, S. 103

    Der Financial Accounting Standards Board (FASB) hat im abgelaufenen Monat keine endgültigen Verlautbarungen zur Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards in den USA und auch keine entsprechenden Entwurfsdokumente veröffentlicht.
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Weitere IRZ-Nachrichten zu IFRS und US-GAAP finden Sie unter der Rubrik News & Beiträge.




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IRZ-Leserumfrage – Herzlichen Dank!

 

(IRZ) – Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihre Teilnahme an der IRZ-Leserumfrage 2023/24, für die zahlreichen Rückmeldungen und inhaltlichen Anregungen, das Lob und die positive Resonanz, aber auch für die kritischen und anregenden Nachfragen. Besonders hat uns Ihre große Wertschätzung gefreut! Die Bewertungen der Schlüsselbereiche anhand einer Notenskala brachten für Aktualität (1,5), Informationsgehalt (1,5), Themenauswahl (1,6), Praxisbezug/Praxisrelevanz (1,7) ein großartiges Ergebnis. 44% der Befragten bewerten die IRZ insgesamt als sehr gut, 51% als gut. Wir sagen herzlichen Dank, liebe Leserinnen und Leser! Und wir bedanken uns auch bei unseren fantastischen Autorinnen und Autoren, die maßgeblich zu diesem Ergebnis beigetragen haben.

Aber selbstverständlich wollen wir uns auf diesen Lorbeeren nicht ausruhen. Ihre wertvollen Anregungen nehmen wir gerne auf, um die IRZ stetig voranzubringen und die Qualität der IRZ noch weiter zu verbessern. Darauf können Sie sich verlassen!

Wir freuen uns mit den Gewinnern der Teilnahmepreise und wünschen auch künftig viel Anwendungsnutzen beim Lesen Ihrer IRZ! Bleiben Sie uns treu, und empfehlen Sie uns weiter!




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