IRZ – TOP-Thema im April
Die Bilanzierung agil entwickelter Software im IFRS-Abschluss am Beispiel von Scrum
(IRZ) – Agile Methoden prägen heute die Softwareentwicklung, wobei Scrum unter ihnen international am weitesten verbreitet ist.

Die Anwendung agiler Methoden wirft jedoch Fragen bei der Bilanzierung selbst erstellter Software im IFRS-Abschluss auf, insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten nach IAS 38.
Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch, Dr. Ann Kristin Borchert und David Krömer, M.Sc., analysieren in ihrem Beitrag in Heft 4 der IRZ (IRZ 2026, 153–159) am Beispiel der Scrum-Methode, wie die Regelungen des IAS 38 auf agil entwickelte Software anzuwenden sind. Das Top-Thema im April!
Zum Editorial und Inhaltsverzeichnis des Hefts geht es hier.
Zum Tod unserer Herausgeberin Frau Dr. Evelyn Teitler-Feinberg
Wir sind zutiefst betroffen und können es kaum fassen. Unsere überaus geschätzte Herausgeberin Frau Dr. Evelyn Teitler-Feinberg ist am 25. September 2025 verstorben.
Frau Dr. Teitler-Feinberg war der Fels in der Brandung unserer Redaktionsarbeit. Als Herausgeberin der ersten Stunde der IRZ hat sie unser Projekt seit 2006 mit ganzem Herzen und sehr viel Engagement unterstützt. Redaktion und Herausgeber haben Frau Dr. Teitler über alles geschätzt – fachlich und besonders menschlich. Es verband uns ein herzliches und freundschaftliches Miteinander, geprägt von gegenseitigem Respekt.
Mit ihrer bewundernswerten Art, offen auf die Menschen zuzugehen, ihrer Neugierde, Unbekanntes und auch Altbekanntes immer wieder neu zu entdecken, und vor allem auch durch ihren Elan und ihre Tatkraft war sie eine großartige Inspiration und entfachte eine Strahlkraft, der wir uns nicht entziehen konnten und wollten. Sie war ein stets positiver Mensch, und vielleicht liegt darin das Geheimnis, dass es ihr ohne Mühe gelang, die Menschen um sich herum für sich zu gewinnen sowie die Autorinnen und Autoren immer wieder für Beitrags-Themen zu begeistern.
Ein wunderbarer Mensch, eine Grande Dame, ist von uns gegangen. Wir trauern zusammen mit den Herausgebern, Autoren und Lesern der IRZ.
Die Redaktion der IRZ
IRZ-Nachrichten zu IFRS und US-GAAP
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WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 4, April 2026, S. 149
Die IFRS-Stiftung hat am 25. Februar 2026 eine Erklärung veröffentlicht, wonach die
IFRS-Rechnungslegungstaxonomie 2025 auch für den
Berichtszeitraum 2026 die aktuelle Version bleibt, da es für die Berichtsperioden ab 2026 keine inhaltlichen oder technologischen Änderungen der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie gegeben hat.
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WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 4, April 2026, S. 149
Die IFRS-Stiftung hat im Februar 2026 einen ersten Satz formaler Korrekturen für 2026 herausgegeben.
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WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 4, April 2026, S. 149
Die IFRS-Stiftung hat für jeden Abschnitt des IFRS für KMU eigenständige Schulungsmodule entwickelt. Nach der Veröffentlichung der überarbeiteten dritten Fassung des Standards aktualisiert die Stiftung derzeit diese Module, wobei den Abschnitten Vorrang eingeräumt wird, bei denen wesentliche Änderungen zu verzeichnen sind.
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WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 4, April 2026, S. 149
Gegenüber dem in IRZ 3/2026 erläuterten Stand des zusammengefassten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (
IRZ 2026, 102) haben sich im Zusammenhang mit weiteren Sitzungen der Boards und des IFRS Interpretations Committee nur wenige zeitliche Verschiebungen und Konkretisierungen bei den laufenden IFRS-Projekten in den Projektkategorien „Standardsetzung“ (sieben Projekte), „Standardpflege“ (zwei Projekte), „Forschung“ (drei Projekte), „Taxonomie“ (derzeit kein Projekt), sowie „Anwendungsfragen“ (Agendaentscheidungen des IFRS IC; acht Projekte) ergeben.
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WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 4, April 2026, S. 149
Die Europäische Kommission hat am 18. März 2026 die Delegierte Verordnung (EU) 2026/283 zur
Aktualisierung der Basistaxonomie für das einheitliche elektronische Berichtsformat (ESEF) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, die auf der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie vom März 2025 basiert.
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WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 4, April 2026, S. 149
Infolge der endgültigen Übernahmeempfehlung im Hinblick auf
Änderungen an
IAS 21 betreffend die
„Umrechnung in eine hochinflationäre Darstellungswährung“ wurde der
EFRAG-Statusbericht betreffend den Übernahmeprozess der IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen, gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung letztmalig am 27. Februar 2026
aktualisiert.
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WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 4, April 2026, S. 150
Am 26. Februar 2025 hatte die Kommission der Europäischen Union ihren Vorschlag für Änderungen an der EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU), der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG), der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) und der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) veröffentlicht, die darauf abzielen, den Aufwand für die Nachhaltigkeits- und Due-Diligence-Berichterstattung für Unternehmen erheblich zu reduzieren (
sog. Omnibus-Paket).
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WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 4, April 2026, S. 150
Die Europäische Kommission hat am 17. März 2026 zwei Entwürfe zu Anpassungen an den Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139 (
sog. Klimarechtsakt) und (EU) 2023/2486 (
sog. Umweltrechtsakt) zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht.
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WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 4, April 2026, S. 150
Der Gemeinsame Fachausschuss (GFA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat auf seiner Sitzung am 16. März 2026 die im Januar 2026 konsultierte Änderung des Anwendungshinweises DRSC-AH 5 zu DRS 20 verabschiedet.
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WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 4, April 2026, S. 150
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 5. März 2026 einen Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Konflikts auf die Rechnungslegung und deren Prüfung veröffentlicht, um den Unternehmen und Wirtschaftsprüfern eine erste
Orientierung zu Fragen im Zusammenhang mit der
Aufstellung und Prüfung von Abschlüssen und Lageberichten mit zeitlicher Nähe zum Ausbruch des Konflikts zu geben.
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WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 4, April 2026, S. 150
Der Financial Accounting Standards Board (FASB) hat im abgelaufenen Monat
keine endgültigen Verlautbarungen zur Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards in den USA und auch
keine entsprechenden Entwurfsdokumente veröffentlicht.
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Weitere IRZ-Nachrichten zu IFRS und US-GAAP finden Sie unter der Rubrik News & Beiträge.
Das Geschenk für IRZ-Probeleser
Seit 2006 liefert die IRZ – Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung fundierte und anwendungsorientierte Beiträge für Fach- und Führungskräfte im Finanz- und Rechnungswesen.
Die IRZ beschäftigt sich mit allen Themen rund um die Bilanzierung von IFRS mit dem Ziel, vor allem praxisnahe Lösungen zu aktuellen Fragen rund um die Internationale Rechnungslegung aufzuzeigen. Die IRZ bietet fundiertes IFRS-Know-how für die gesamte D-A-CH-Region!
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IRZ-Leserumfrage – Herzlichen Dank!
(IRZ) – Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihre Teilnahme an der IRZ-Leserumfrage 2023/24, für die zahlreichen Rückmeldungen und inhaltlichen Anregungen, das Lob und die positive Resonanz, aber auch für die kritischen und anregenden Nachfragen. Besonders hat uns Ihre große Wertschätzung gefreut! Die Bewertungen der Schlüsselbereiche anhand einer Notenskala brachten für Aktualität (1,5), Informationsgehalt (1,5), Themenauswahl (1,6), Praxisbezug/Praxisrelevanz (1,7) ein großartiges Ergebnis. 44% der Befragten bewerten die IRZ insgesamt als sehr gut, 51% als gut. Wir sagen herzlichen Dank, liebe Leserinnen und Leser! Und wir bedanken uns auch bei unseren fantastischen Autorinnen und Autoren, die maßgeblich zu diesem Ergebnis beigetragen haben.
Aber selbstverständlich wollen wir uns auf diesen Lorbeeren nicht ausruhen. Ihre wertvollen Anregungen nehmen wir gerne auf, um die IRZ stetig voranzubringen und die Qualität der IRZ noch weiter zu verbessern. Darauf können Sie sich verlassen!
Wir freuen uns mit den Gewinnern der Teilnahmepreise und wünschen auch künftig viel Anwendungsnutzen beim Lesen Ihrer IRZ! Bleiben Sie uns treu, und empfehlen Sie uns weiter!
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