IRZ – TOP-Thema im Juli/August
Explizite und faktische Wahlrechte nach IFRS
Teil 1: Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
(IRZ) – Die International Financial Reporting Standards (IFRS) haben grundsätzlich die Zielsetzung, Anlegern, Kreditgebern und anderen Gläubigern entscheidungsnützliche Informationen über das berichtende Unternehmen bzw. den Konzern bereitzustellen (CF.1.2 ff.). Um den Nutzen von Finanzinformationen zu erhöhen, sollen diese vergleichbar, überprüfbar, zeitnah und verständlich sein (CF.2.24).
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Der Nutzen kann durch die Ausübung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen eingeschränkt sein. Neben den in den Standards ausdrücklich genannten Wahlrechten (explizite Wahlrechte) beinhalten die IFRS eine Vielzahl von versteckten Wahlrechten und Ermessensspielräumen. Diese werden nachfolgend als faktische Wahlrechte bezeichnet.
Die tabellarische Übersicht im Beitrag von WP/StB Dipl.-Ök. Ralf Pöller zeigt in Heft 7-8/2024 der IRZ (IRZ 2024,315–323) die expliziten (expl) und die faktischen (fakt) Wahlrechte nach IFRS auf.
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