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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

  • Ansatz einer Pensionsrückstellung für einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer in Fällen der Entgeltumwandlung

    BC-Redaktion

    BFH-Urteil vom 27.5.2020, XI R 9/19

     

    1. Der Ansatz einer Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 1 Hs. 2 EStG setzt eine Entgeltumwandlung im Sinne von § 1 Abs. 2 BetrAVG voraus. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn eine GmbH ihrem Alleingesellschafter-Geschäftsführer eine Versorgungszusage aus Entgeltumwandlungen gewährt, da der Alleingesellschafter-Geschäftsführer der GmbH kein Arbeitnehmer im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 1 oder 2 BetrAVG ist.

    2. Die darin liegende Bevorzugung von Pensionsrückstellungen für Arbeitnehmer im Sinne des BetrAVG ist verfassungsgemäß.


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  • Kosten der Konzernabschlusserstellung: Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    FG Münster, Urteil vom 1.4.2020, 8 K 1989/19 F (Revision zugelassen)

     

    Die Kosten für die Erstellung des Konzernabschlusses unterliegen dem Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG. Der Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Münster liegt die Ansicht zugrunde, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Kosten der Konzernabschlusserstellung und den Einnahmen aus der Beteiligung im Sinne des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG besteht.


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  • Zwei neue Module M2 und M3 zu IFRS 9 in IDW RS HFA 50 veröffentlicht

    Dr. Julia Busch

     

    Im Juni 2020 wurde die im Mai 2020 vom Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW verabschiedete finale Fassung von IFRS 9 – M2 und IFRS 9 – M3 im Rahmen des Modulstandards IDW RS HFA 50 veröffentlicht. Die Module beschäftigen sich jeweils mit Einzelfragen bei der Klassifizierung von Finanzinstrumenten.


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  • DRS 28 zur Segmentberichterstattung bekannt gemacht

    Dr. Julia Busch

     

    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 5.8.2020 den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 28 zur Segmentberichterstattung im Konzernabschluss nach HGB bekannt gemacht, der den Vorgängerstandard DRS 3 ablöst. Die verpflichtende Anwendung des Standards ist für nach dem 31.12.2020 beginnende Geschäftsjahre vorgesehen.


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  • Überarbeitung von DRSC-Anwendungshinweis 3 geplant

    Dr. Julia Busch

     

    Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat im Zusammenhang mit dem DRSC-Anwendungshinweis 3 darin enthaltene wesentliche Erwägungen für den Halbjahresabschluss in Erinnerung gerufen, die für die Berichterstattung im Rahmen der Corona-Pandemie anwendbar sind. Weiterhin wurde die mittelfristige Überarbeitung des Anwendungshinweises beschlossen.


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  • Neues zu (außer)bilanziellen Korrekturen von Investitionshilfen

    Christian Thurow

    BFH-Urteile vom 27.5.2020, XI R 8/18XI R 12/18

     

    Investitionshilfen führen häufig zu einer (außer)bilanziellen Korrektur von Vermögenswerten. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich nun mit einigen solcher Änderungen befasst.


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  • IBOR-Reform: Phase 2 des Projekts abgeschlossen

    Dr. Julia Busch

     

    Ende August 2020 hat das IASB Änderungen an IFRS 9 und IAS 39 sowie einigen anderen betroffenen Standards veröffentlicht und damit die Phase 2 des Projekts zur sog. IBOR-Reform (IBOR Reform and its Effects on Financial Reporting) beendet. Die Änderungen sollen die Bilanzierung während der IBOR-Reform erleichtern und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2021 beginnen, verpflichtend anzuwenden.


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  • Ordnungsmäßige Kassenführung mit Sicherheitseinrichtung

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

     

    In den letzten Monaten wurde verschiedentlich über die Notwendigkeit von Sicherungseinrichtungen für elektronische Kassensysteme berichtet. Die zum 1.1.2020 geplante Einführung wurde zunächst wegen technischer Unmöglichkeit und anschließend aufgrund der Corona-Pandemie bereits mehrfach aufgeschoben. Nun aber dürften die neuen Anforderungen spätestens ab dem 1.4.2021 greifen.

    Mit der Anschaffung bzw. Nachrüstung solcher Sicherungseinrichtungen stellt sich auch die Frage der steuerlichen Erfassung der damit verbundenen Kosten. Den insoweit verantwortlichen Buchhaltungsexperten wird die Nutzung einer Vereinfachungsregelung angeboten.


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  • Steuerliche Bewertung von Goldvorräten im Anlagevermögen

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    FG Hamburg, Urteil vom 3.6.2020, 5 K 20/19; Revision zugelassen, Az. BFH: XI B 32/20

     

    Entschieden wurde, wann eine zuvor vorgenommene Teilwertabschreibung auf im Anlagevermögen gehaltene Goldvorräte nach § 253 Abs. 5 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG wieder aufzulösen und auf einen gegebenenfalls höheren Teilwert abzustellen ist. Demnach muss jedes Jahr erneut geprüft werden, ob der angesetzte Teilwert unterhalb der Anschaffungskosten gerechtfertigt ist. Bezugspunkt für die Prüfung sind die Anschaffungskosten und nicht der zuvor angesetzte Teilwert. Im Ergebnis ist eine Wertaufholung auch dann vorzunehmen, wenn ein neuer, höherer Teilwert selbst nicht voraussichtlich dauerhaft ist, wenn insgesamt jedoch erwartet wird, dass die Anschaffungskosten dauerhaft unterschritten sein werden.


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  • DRÄS 11 vom DRSC verabschiedet

    Dr. Julia Busch

     

    Das DRSC hat im November 2020 DRÄS 11 verabschiedet, der insbesondere Änderungen an DRS 18 Latente Steuern enthält. Zudem werden auch redaktionelle Anpassungen in DRS 23 und DRS 26 vorgenommen. Der verabschiedete Standard wurde zur Bekanntmachung an das Bundesjustizministerium weitergeleitet.


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  • Erlass von Ordnungsgeld für verspätete Offenlegung unterliegt als einzelfallbezogene Tatsachenfeststellung behördlicher Ermessensausübung

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    BVerwG, Beschluss vom 24.6.2020, 8 B 71.19

     

    Der Erlass von zuvor festgesetztem Ordnungsgeld für die verspätete Offenlegung ist aufgrund besonderer Härte nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 BHO (Bundeshaushaltsordnung) eine einzelfallbezogene Tatsachenfeststellung und unterliegt damit der Ermessensausübung der Behörde. Somit liegt keine ständige Verwaltungspraxis vor, die die Frage der Gleichbehandlung nach Art. 1 Abs. 1 GG aufwerfen könnte.


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  • Hauptfachausschuss des IDW verabschiedet Entwurf eines IDW Prüfungsstandards zur ESEF-Prüfung

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat am 9.10.2020 den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards zur ESEF-Prüfung verabschiedet. Der Entwurf ist eine Reaktion auf die verpflichtende Offenlegung der Abschlüsse und Lageberichte im einheitlichen elektronischen Berichtsformat nach der ESEF-Verordnung 2019/815 (European Single Electronic Format – ESEF) für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2020. Die frühzeitige Anwendung des Entwurfs liegt dabei im Rahmen des IDW Prüfungsstandards IDW PS 201 in Eigenverantwortlichkeit und im beruflichen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31.5.2021 abgegeben werden.


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  • Zunehmende Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

     

    Das Nachhaltigkeitskriterium wird in der Unternehmensführung immer wichtiger; symptomatisch ist auch die fast inflationäre Auslobung von Nachhaltigkeitsawards. Für Bilanzierungsexperten ist diese Entwicklung an dem klaren Trend zur Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung abzulesen: In Deutschland berichten mittlerweile 92% der 100 umsatzstärksten Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsanstrengungen und damit deutlich mehr als noch vor drei Jahren (73%).


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  • Wahlrecht zur einheitlichen Bilanzierung von Einheits- und Individualleergut

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    BMF-Schreiben vom 8.12.2020, IV C 6 – S 2133/19/10002 :013; DOK 2020/1240192

     

    Mit Schreiben vom 19.2.2019 hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) grundsätzlich zur bilanzsteuerlichen Behandlung von Pfandgeldern Stellung genommen. Das BMF vertritt hiernach die Auffassung, dass Einheitsflaschen steuerbilanziell anders zu behandeln seien als Individualflaschen. Dem entgegen hat das BMF mit seinem Schreiben vom 8.12.2020 den Bilanzierenden nunmehr allerdings zugestanden, dass Einheits- und Individualflaschen steuerrechtlich weiterhin gleichbehandelt werden können. Eine gleichlautende Erfassung der Pfandgelder in Steuer- und Handelsbilanz ist damit weiterhin und unverändert zur bisherigen Vorgehensweise möglich.

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  • Verspätete Offenlegung des Jahresabschlusses: Aussetzen des Ordnungsgeldverfahrens bis zum 1.3.2021

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Jahresabschlüsse mit dem Stichtag zum 31.12.2019 sind grundsätzlich innerhalb eines Jahres offenzulegen und damit bis zum 31.12.2020. Wenn keine Offenlegung innerhalb dieser Frist vorgenommen wird und auf Rückfragen des Bundesanzeigers nicht zeitnah reagiert oder die Offenlegung gesetzeskonform nachgeholt wird, setzt das Bundesamt für Justiz (BfJ) so lange Ordnungsgelder fest, bis eine Offenlegung erfolgt. Eine coronabedingte Verlängerung der Offenlegungsfrist ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, weshalb viele Unternehmen in der derzeitigen Krisensituation Gefahr laufen, Gegenstand eines Ordnungsgeldverfahrens zu werden.

    Um dem entgegenzuwirken, verkündete das BfJ nun, dass es in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vor dem 1.3.2021 für verspätet offengelegte Jahresabschlüsse mit dem Stichtag zum 31.12.2019 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten wird. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.


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  • Auswirkungen des Brexits auf befreiende Konzernabschlüsse

    Dr. Julia Busch

     

    Mit dem 31.12.2020 endet der Übergangszeitraum, der für die Beendigung der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (UK) in der EU durch den Brexit (im Januar 2020) festgelegt wurde. Nach Ansicht des Hauptfachausschusses (HFA) und des Fachausschusses Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW kann ein Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines Mutterunternehmens mit Sitz in UK zum Stichtag 31.12.2020, der durch einen britischen Wirtschaftsprüfer geprüft wird, noch befreiende Wirkung nach §§ 264 Abs. 3, 264b und 291 HGB entfalten.


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  • Nachholbedarf bei der Klimaberichterstattung

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

     

    Zwar ist im Rahmen einer PwC-Analyse kürzlich als „gute Nachricht“ verkündet worden, dass mehr als 95% der börsennotierten Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz mittlerweile über Klimathemen berichten. Allerdings folgt unmittelbar als Einschränkung, dass die Tiefe und Qualität der Klimaberichterstattung den Erwartungen oft nicht gerecht werden. Nicht nur für Großunternehmen, sondern auch für den Mittelstand bieten sich insoweit Chancen, über ein anforderungsgerechtes Reporting Erwartungslücken zu vermeiden und Finanzierungsquellen zu erschließen.


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  • Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (Teil 3: Update Nr. 2, Dezember 2020)

    Christian Thurow

    IDW Schreiben vom 21.12.2020

     

    Da der Strom neu auftretender Fragen zur Rechnungslegung und Prüfung nicht abreißt, hat das IDW kurz vor Weihnachten 2020 ein weiteres Update seines dritten Schreibens zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht.

    Das Update fokussiert auf Fragestellungen, welche in der frühen Prüfungsphase von Bedeutung sind. Die wesentlichen die Rechnungslegung und Abschlusserstellung betreffenden Ergänzungen sind im Folgenden kurz dargestellt:


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  • Anwendbarkeit des § 255 Abs. 2 HGB im gesamten Steuerrecht

    BFH-Beschluss vom 11.11.2020, IX B 40/20

     

    § 255 Abs. 2 HGB gilt grundsätzlich im gesamten Steuerrecht – und damit sowohl im Einkommensteuerrecht als auch im Umsatzsteuerrecht.


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  • Rechnungswesen und Controlling – Mythos oder Logos?

    Christian Thurow

     

    Im Jahr 2020 ist im Verlag C.H.BECK das kleine Büchlein „Ins Erzählen flüchten“ von Jonas Lüscher erschienen. Der Autor geht hier u.a. dem jahrtausendealten Konflikt zwischen Mythos und Logos – Homer und Platon – Literatur und Philosophie – nach. Ein Konflikt, welcher bis in unsere Zeit anhält. Vielleicht ist die Ruhe des Lockdowns die rechte Zeit, einmal zu hinterfragen, zu welchem Typus die beiden Lager Rechnungswesen und Controlling eigentlich gehören.


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