BFH-Urteil vom 28.10.2020, X R 1/19
„Drum prüfe, wer sich ewig bindet“, mahnt Schiller in seinem „Lied von der Glocke“ das Brautpaar. Heutzutage prüft das Finanzamt bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen freundlicherweise mit. Die Finanzbeamten interessiert dabei weniger, „ob sich das Herz zum Herzen findet“, sondern ob die Vereinbarung einem Fremdvergleich standhält. Jede zusätzliche Vereinbarung ist hier gesondert zu prüfen.