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Geringfügige Beschäftigung: Neue Geringfügigkeits-Richtlinien ab 1.1.2026

Mitarbeiter der BC-Redaktion

Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen – Geringfügigkeits-Richtlinien vom 5.1.2026

 

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Bundesagentur für Arbeit haben die neuen Geringfügigkeits-Richtlinien zum 1.1.2026 veröffentlicht. Sie enthalten Regelungen und Antworten auf Zweifelsfragen bei geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigungen.


 

Praxis-Info!

Seit der letzten Fassung aus dem Jahr 2023 haben sich folgende wesentlichen rechtlichen Änderungen ergeben:

  • Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2026 auf 13,90 € und ab 1.1.2027 auf 14,60 € je Zeitstunde und dadurch bedingte gleichzeitige Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze ab 1.1.2026 auf 603 € sowie ab 1.1.2027 auf 633 €;
  • Erweiterung der Zeitgrenzen bei einer kurzfristigen Beschäftigung in einem landwirtschaftlichen Betrieb ab 1.1.2026 auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr;
  • Möglichkeit der einmaligen Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für zukünftige Entgeltabrechnung für zukünftige Entgeltabrechnungszeiträume auf Antrag und Dokumentation in den Entgeltunterlagen. Diese Regelung gilt ab 1.7.2026.
  • Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 3.000 € auf 3.300 € und der Ehrenamtspauschale von 840 € auf 960 € ab 1.1.2026.

Die Geringfügigkeitsrichtlinien können u.a. auf der Webseite der Mini-Jobzentrale unter Service eingesehen werden.

 

 

Mitarbeiter der BC-Redaktion

 

BC 2/2026

BC20260207 

 

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