Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen – Geringfügigkeits-Richtlinien vom 5.1.2026

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Bundesagentur für Arbeit haben die neuen Geringfügigkeits-Richtlinien zum 1.1.2026 veröffentlicht. Sie enthalten Regelungen und Antworten auf Zweifelsfragen bei geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigungen.
Praxis-Info!
Seit der letzten Fassung aus dem Jahr 2023 haben sich folgende wesentlichen rechtlichen Änderungen ergeben:
- Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2026 auf 13,90 € und ab 1.1.2027 auf 14,60 € je Zeitstunde und dadurch bedingte gleichzeitige Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze ab 1.1.2026 auf 603 € sowie ab 1.1.2027 auf 633 €;
- Erweiterung der Zeitgrenzen bei einer kurzfristigen Beschäftigung in einem landwirtschaftlichen Betrieb ab 1.1.2026 auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr;
- Möglichkeit der einmaligen Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für zukünftige Entgeltabrechnung für zukünftige Entgeltabrechnungszeiträume auf Antrag und Dokumentation in den Entgeltunterlagen. Diese Regelung gilt ab 1.7.2026.
- Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 3.000 € auf 3.300 € und der Ehrenamtspauschale von 840 € auf 960 € ab 1.1.2026.
Die Geringfügigkeitsrichtlinien können u.a. auf der Webseite der Mini-Jobzentrale unter Service eingesehen werden.
Mitarbeiter der BC-Redaktion
BC 2/2026
BC20260207