CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
JuS_Logobasis_Linsenreflex
Menü

Leasingsonderzahlung: Periodengerechte Verteilung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

Christian Thurow

BFH Urt. v. 21.11.2024 – VI R 9/22

 

Bei der Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten ist auf Basis der Gesamtkosten ein Kilometersatz zu ermitteln und entsprechend auf die beruflich veranlassten Fahrten anzuwenden. Doch wie fließen Leasingsonderzahlungen und andere Vorauszahlungen in die Berechnung des Kilometersatzes ein? Der BFH hat seine Ansicht zu dieser Frage nun revidiert.


 

Praxis-Info!

 

Problemstellung

Der Kläger leaste im Jahr 2018 für drei Jahre einen Pkw, welchen er als Außendienstmitarbeiter auch dienstlich nutzte. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten im Veranlagungsjahr 2018 berücksichtigte der Kläger neben der Leasingsonderzahlung in Höhe von 15.000 € auch weitere Einmalleistungen wie Zubehör und Zusatzleistungen in Höhe von insgesamt rund 3.200 €. Hieraus ergab sich ein Kilometersatz von 0,93 €/km. Diesen Kilometersatz nutzte der Kläger zur Ermittlung der Werbungskosten im Jahr 2018, was vom Finanzamt akzeptiert wurde.

Auch im Folgejahr begehrte der Kläger die Verwendung des in 2018 ermittelten Kilometersatzes, was aber vom Finanzamt aufgrund der geänderten Verhältnisse abgelehnt wurde. Das erstinstanzliche Finanzgericht gab dem Kläger recht.

 

 

Lösung

Der BFH widerspricht der Auffassung des Klägers und verweist den Fall zur erneuten Klärung an das erstinstanzliche Finanzgericht zurück. Nach der bisherigen Rechtsprechung gehörte eine bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung in Höhe des auf die Auswärtstätigkeiten entfallenden Nutzungsanteils grundsätzlich zu den sofort abziehbaren Werbungskosten. An dieser Auffassung hält der BFH nicht mehr fest. Stattdessen vertritt der BFH nun die Ansicht, dass Gesamtkosten nicht nur dem Grunde nach zutreffend zu erfassen, sondern auch periodengerecht den jeweiligen Nutzungszeiträumen zuzuordnen sind. Leasingsonderzahlungen und andere Voraus- bzw. Einmalzahlungen sind somit periodengerecht auf die einzelnen Veranlagungszeiträume während der Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen. Eine Leasingsonderzahlung, welche nach dem Leasingvertrag die Höhe der monatlichen Leasingraten über die gesamte Vertragslaufzeit mindert, ist daher bei der Ermittlung der jährlichen Gesamtaufwendungen für die sonstigen beruflichen Fahrten – unabhängig vom Abflusszeitpunkt – linear auf den Vertragszeitraum zu verteilen.

In seinem Urteil hat das erstinstanzliche Finanzgericht nicht festgestellt, ob das Zubehör und die Zusatzleistungen auf die Dauer des Leasingvertrags bezogen sind. Es wurden auch nicht die anteilig abzugsfähigen Aufwendungen ermittelt. Daher wird das Urteil zur erneuten Klärung des Sachverhalts im Lichte der geänderten BFH-Rechtsprechung an das Finanzgericht zurückverwiesen.

 

Christian Thurow, Dipl.-Betriebsw. (BA), Senior Risk Manager, London (E-Mail: c.thurow@thurow.co.uk)

 

BC 2/2025

BC20250207

 

Rubriken

Menü

Anzeigen

BC Newsletter

beck-online Bilanzrecht PLUS

wiwicareer-vahlen

Teilen

Menü