Die Bundesregierung hatte noch vor der Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) den Entwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) vorgelegt.
Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung >> BT-Drs. 19/30236 <<
Das Gesetz ist nach einem Vermittlungsverfahren >> BT-Drs. 19/32280 << ganz zum Ende der 19. Wahlperiode verabschiedet worden. Es wurde am 2.10.2021 verkündet (BGBl. 2021 I S. 4602) und wird nach Art. 7 des Gesetzes stufenweise ab dem 1.7.2022 in Kraft treten.