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Ganztagsförderungsgesetz

Lektorat

Die Bundesregierung hatte noch vor der Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) den Entwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) vorgelegt.

Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung >> BT-Drs. 19/30236 << 

Das Gesetz ist nach einem Vermittlungsverfahren  >> BT-Drs. 19/32280 << ganz zum Ende der 19. Wahlperiode verabschiedet worden. Es wurde am 2.10.2021 verkündet (BGBl. 2021 I S. 4602) und wird nach Art. 7 des Gesetzes stufenweise ab dem 1.7.2022 in Kraft treten.

Er beinhaltet

  • zum 1. August 2026 die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder durch Änderungen in § 24 SGB VIII
  • ein Gesetz über Finanzhilfen gemäß Artikel 104c Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes zur Unterstützung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei ihren Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur zum quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreu-ungsangebote zur Umsetzung des Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grund-schulkinder,
  • eine Veränderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zu Lasten des Bundes, durch die den Ländern ab dem Jahr 2026 Finanzmittel zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung gestellt werden.
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