Herzlich willkommen zur beck-chat BETA-Testversion

Sofern Sie für den BETA-Test des beck-chats freigeschaltet wurden, haben Sie nun die Möglichkeit, den beck-chat bis auf weiteres zu testen. Wir bitten Sie, die Hinweise zum beck-chat, die FAQs, die Datenschutzinformationen sowie die sonstigen rechtlichen Hinweise aufmerksam zu lesen. Wir testen mit der BETA-Version die Leistungsfähigkeit und wollen zukünftig eine Vollversion zur Verfügung stellen, die den qualitativen Ansprüchen unserer Kundinnen und Kunden gerecht wird. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir daher aus technischen Gründen den BETA-Test nur einem begrenzten Nutzerkreis und zunächst nur für die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Miet- und WEG-Recht sowie Zivilrecht zur Verfügung stellen.


Was ist der beck-chat?


Das KI-System beck-chat ist eine Software-Anwendung und bietet die Möglichkeit, im Rahmen von beck-online mit Inhalten der Datenbank beck-online zu interagieren. Nutzerinnen und Nutzer können Fragen stellen und einen Dialog führen. Die Antworten von beck-chat basieren unter anderem auf beck-online-Inhalten, die von beck-chat als für die Frage relevant betrachtet werden. Die von beck-chat für die Formulierung der Antworten genutzten Inhalte werden in den Antworten als Fundstellen zitiert und mit beck-online verlinkt, sodass man durch Klicken auf die Fundstellen zu den passenden Quellen in beck-online springen kann.

beck-chat ist eine Software-Anwendung für qualifizierte Juristinnen und Juristen, um sie bei der Recherche nach juristischen Fachinformationen zu unterstützen. Als KI-basierte Software-Anwendung kann beck-chat daher nicht die eigenverantwortliche Recherche und Prüfung von Rechtsfragen durch eine qualifizierte Juristin oder einen qualifizierten Juristen ersetzen. Die Antworten von beck-chat können auf fehlerhaften, veralteten oder auf andere Weise nicht einschlägigen Informationen beruhen, oder auf Einzelmeinungen, die nicht die geltende Rechtslage oder die höchstrichterliche Rechtsprechung wiedergeben.

Aktuell steht ausgewählten Nutzerinnen und Nutzern der zivil-, arbeits- und mietrechtlichen Inhalte von beck-online die BETA-Version des beck-chats bis auf weiteres zur Verfügung. In dieser Zeit haben diese die Möglichkeit, den beck-chat ausgiebig zu testen. Wir weisen darauf hin, dass es sich hier um eine Testversion handelt, die zeitweise – z.B. bei einem erhöhten Anfragevolumen oder bei technischen Problemen – nicht zur Verfügung stehen kann. Ziel des Tests ist es, die Performance und die Qualität des beck-chats in der Praxis zu testen und zu optimieren. Je konkreter die Fragestellung, desto konkreter die Ergebnisse.

Anbieter des beck-chats ist der Verlag C.H.BECK oHG, Wilhelmstraße 9, 80801 München.

Umfang, Zeitraum und Aktualität der Inhalte


Im BETA-Test umfasst der beck-chat die wesentlichen Inhalte aus den Modulen Zivilrecht PREMIUM, Arbeitsrecht OPTIMUM und Miet- und WEG-Recht PREMIUM mit Stand September 2024. Der BETA-Test steht Ihnen bis auf weiteres zur Verfügung, die Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung der Vollversion ein.

 

Login in beck-chat


Sobald Sie sich in Ihrem Modul angemeldet haben und der beck-chat auf Ihren Account zugeschaltet wurde, haben Sie automatisch Zugriff auf die BETA-Version von beck-chat.


Bedienungsanleitung


Die Bedienungsanleitung erläutert die wesentlichen Funktionen des beck-chats. Sollte die eine oder andere Frage auch durch die FAQs noch unbeantwortet sein, so zögern Sie bitte nicht, Ihre Frage an beck-chat@beck.de zu stellen. Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten.

Wo gebe ich meine Fragen ein?

Klicken Sie in das weiße Feld "Geben Sie Ihre Frage ein:" und geben dort Ihre Frage ein. Ihnen stehen in der BETA-Version maximal 500 Zeichen für Ihre Frage zur Verfügung. Nach der Eingabe Ihrer Frage klicken Sie auf den roten "Senden"-Pfeil direkt neben dem Eingabefenster.

beck-chat-Fenster-neu

Wie kann ich das beck-chat Fenster größer machen?

Klicken Sie rechts oben neben dem roten X auf das Symbol mit dem Doppelpfeil und das beck-chat Fenster wird maximal groß dargestellt. So haben Sie ein größeres Sichtfenster für Ihre Fragen und die Antworten.

Nachfragen stellen oder Fragen konkretisieren

Nachdem das System eine Antwort generiert hat, können Sie direkt in dem Eingabefenster Nachfragen stellen oder Ihre Frage unter Einbezug der vorherigen Inhalte konkretisieren.

Es kann vorkommen, dass der beck-chat Aufforderungen oder Fragen falsch einschätzt. Folgende Ansätze können allein oder kombiniert helfen, um das Ergebnis zu optimieren:

  • Geben Sie zusätzlichen Kontext an:

    Wenn unser System keine passende Antwort geben kann, versuchen Sie, zusätzlichen Kontext hinzuzufügen, um zu sehen, ob das System die Frage besser versteht. Wenn Sie beck-chat zum Beispiel zur Schriftformerfordernis bei Mietverträgen fragen, kann es hilfreich sein, die Art des Mietvertrags anzugeben (z.B. befristeter Wohnraummietvertrag).

  • Präzisieren Sie die Fragestellung:

    Auch kann es hilfreich sein, die Frage möglichst präzise und zielgerichtet zu formulieren. Beispiel: Anstatt zu fragen „Gilt die Schriftform bei einem Wohnraummietvertrag?“, kann die Frage präziser gestellt werden: „Was ist die Folge, wenn ein befristeter Wohnraummietvertrag nicht schriftlich geschlossen wird?“.

  • Formulieren Sie die Frage um:

    In manchen Fällen ist es möglich, dass beck-chat eine bestimmte Formulierung einer Frage nicht versteht. Probieren Sie daher unterschiedliche Formulierungen aus, um eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten.

  • Starten Sie eine neue Sitzung:
    Sollten Sie das Gefühl haben, dass das System Ihre Absicht gänzlich aus den Augen verloren hat, kann es sinnvoll sein, die Sitzung komplett neu zu starten (siehe: "Wie starte ich ein neues Thema?").

Wie starte ich ein neues Thema? 

Möchten Sie ein neues Thema starten und die Einbeziehung des bisherigen Konversationsverlaufs vermeiden, klicken Sie in der linken unteren Ecke des beck-chat-Fensters auf das Icon mit dem Papierkorb. Bitte beachten Sie, dass vorangegangene Eingaben und Antworten dann nicht mehr im beck-chat verfügbar sind.

Verlinkung der Fundstellen zu beck-online

Die Fundstellen sind mit beck-online verknüpft. Durch Klicken auf die Fundstelle springen Sie zum entsprechenden Dokument in beck-online und können wie gewohnt in beck-online arbeiten und weiter recherchieren.

Feedback

Bitte geben Sie uns Feedback zu den einzelnen Antworten. Klicken Sie hierzu auf das Feedback-Tab und bewerten Sie die Qualität der Antwort über die Daumensymbole. Zusätzlich dazu können Sie eine Anmerkung eintragen. Im Anschluss klicken Sie auf „Feedback senden“. Sie bewerten hierbei nicht den Chat-Verlauf im Ganzen, sondern jede Antwort für sich. Im Anmerkungsfeld können Sie zusätzliche Informationen angeben. Je konkreter Sie eine Antwort bewerten (positiv wie negativ), desto mehr hilfreiche Informationen liefern Sie für die Optimierung des beck-chats. Falls eine Frage nicht beantwortet werden konnte, wäre es z.B. sehr interessant, ob Sie über Google oder beck-online die relevanten Informationen erhalten haben.

Schließen der Anwendung

Zuvor gestellte Fragen und Antworten werden in der Testphase nur im Browser der jeweiligen Benutzer gespeichert. Beim Zugriff von einem anderen Computer wird der bisherige Chatverlauf nicht angezeigt. Wenn Sie sich von beck-online abmelden oder abgemeldet werden, wird der aktuelle Chatverlauf inklusive aller Fragen und Antworten gelöscht werden. Bitte sichern Sie sich wichtige Antworten per Copy und Paste in einem externen Programm.


Fragen zum beck-chat
  • Es kann vorkommen, dass der beck-chat Aufforderungen oder Fragen falsch einschätzt. Folgende Ansätze können allein oder kombiniert helfen, um das Ergebnis zu optimieren:

    • Geben Sie zusätzlichen Kontext an:

      Wenn unser System keine passende Antwort geben kann, versuchen Sie, zusätzlichen Kontext hinzuzufügen, um zu sehen, ob das System die Frage besser versteht. Wenn Sie „beck-chat“ zum Beispiel zur Schriftformerfordernis bei Mietverträgen fragen, kann es hilfreich sein, die Art des Mietvertrags anzugeben (z.B. befristeter Wohnraummietvertrag).

    • Präzisieren Sie die Fragestellung:

      Auch kann es hilfreich sein, die Frage möglichst präzise und zielgerichtet zu formulieren. Beispiel: Anstatt zu fragen „Gilt die Schriftform bei einem Wohnraummietvertrag?“, kann die Frage präziser gestellt werden: „Was ist die Folge, wenn ein befristeter Wohnraummietvertrag nicht schriftlich geschlossen wird?“.

    • Formulieren Sie die Frage um:

      In manchen Fällen ist es möglich, dass beck-chat eine bestimmte Formulierung einer Frage nicht versteht. Probieren Sie daher unterschiedliche Formulierungen aus, um eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten.

    • Starten Sie eine neue Sitzung:

    Sollten Sie das Gefühl haben, dass das System Ihre Absicht gänzlich aus den Augen verloren hat, kann es sinnvoll sein, die Sitzung komplett neu zu starten (siehe: Wie starte ich ein „neues Thema“?).

  • Möchten Sie ein neues Thema starten und die Einbeziehung des bisherigen Konversationsverlaufs vermeiden, klicken Sie in der linken unteren Ecke des beck-chat-Fensters auf  das Icon mit dem Papierkorb. Bitte beachten Sie, dass vorangegangene Eingaben und Antworten dann nicht mehr im beck-chat verfügbar sind.

  • Sie können die beck-chat-Antworten kopieren und in Ihre Schriftsätze oder Korrespondenz einfügen (Copy and Paste). Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass die beck-chat-Antworten keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetztes (RDG) sind. Die Antworten müssen daher von Ihnen als Nutzerin oder Nutzer überprüft werden. 

  • Sobald Sie sich ausloggen oder ausgeloggt werden, haben Sie in der Testphase keinen Zugriff mehr auf zuvor gestellte Fragen und deren Antworten. Auch durch Starten eines neuen Themas, siehe oben, wird der bisherige Chatverlauf gelöscht und kann nicht erneut aufgerufen werden.

  • Für die Testphase stehen derzeit die wesentlichen Inhalte aus dem Arbeitsrecht, dem Miet- und WEG-Recht sowie dem Zivilrecht bis einschließlich September 2024 zur Verfügung. Daher kann es sein, dass aktuellere Werke bzw. Fundstellen nicht berücksichtigt werden.

  • Im BETA-Test ist die Eingabe pro Nutzer auf 20 Fragen täglich limitiert. Sie können am nächsten Tag wieder 20 Fragen eingeben.

  • Im BETA-Test umfasst der beck-chat die wesentlichen Inhalte aus den Modulen Arbeitsrecht OPTIMUM, Miet- und WEG-Recht PREMIUM und Zivilrecht PREMIUM mit Stand September 2024. Wir stellen den Test bis auf weiteres zunächst nur einem begrenzten Nutzerkreis (beck-online PREMIUM | Arbeitsrecht PLUS | PREMIUM | OPTIMUM, Miet- und WEG-Recht PLUS | PREMIUM, Zivilrecht PLUS | PREMIUM | OPTIMUM | PREMIUM INTERNATIONAL | OPTIMUM INTERNATIONAL) zur Verfügung.

    Auch wenn Sie bereits die erforderlichen Module beziehen, kann es sein, dass Sie aus technischen Gründen noch nicht als Testperson freigeschaltet wurden. Um die Performance der Anwendung zu testen, erfolgt die Aufschaltung blockweise. Wer zu welchem Zeitpunkt freigeschaltet wird, unterliegt dem Zufallsprinzip. Hier bitten wir Sie um etwas Geduld. Sobald Sie für den beck-chat freigeschaltet sind, erhalten Sie automatisch beim Login eine Information auf Ihrem Bildschirm.

  • Auch wenn Sie eines der Module Arbeitsrecht PLUS | PREMIUM | OPTIMUM, Miet- und WEG-Recht PLUS | PREMIUM oder Zivilrecht PLUS | PREMIUM | OPTIMUM | PREMIUM INTERNATIONAL | OPTIMUM INTERNATIONAL abonniert haben oder beck-online PREMIUM Kunde sind, kann es sein, dass Ihnen der beck-chat nicht angeboten wird. Aus technischen Gründen können nicht alle Bezieherinnen und Bezieher dieser Module gleichzeitig als Testpersonen freigeschaltet werden. Die Aufschaltung erfolgt blockweise. Wer zu welchem Zeitpunkt freigeschaltet wird, unterliegt dem Zufallsprinzip. Hier bitten wir Sie um etwas Geduld. Sobald Sie für den beck-chat freigeschaltet sind, erhalten Sie automatisch beim Login eine Information auf Ihrem Bildschirm. Bitte beachten Sie: Sollten Sie nur eines der oben genannten Module beziehen, können Sie nur auf die Fundstellen zugreifen, die auch in dem von Ihnen bezogenen Modul enthalten sind.

     

  • Technische Voraussetzung ist, dass Ihr Bildschirm eine Mindestbreite von 900 pxl nicht unterschreitet. Sollte ihr Bildschirm eine Auflösung von 900 pxl Breite unterschreiten, wird Ihnen weder die Sprechblase noch das beck-chat-Fenster rechts unten angezeigt. Sobald Sie die Bildschirmauflösung erhöht und Sie die Seite neu geladen haben, sollte Ihnen der beck-chat angezeigt werden.

  • Sollte der beck-chat Ihnen keine Antwort liefern, obwohl Ihnen das System die Rückmeldung gibt „Ihre Antwort ist bereits auf dem Weg!“, so kann das technische Gründe haben. In diesem Fall kopieren Sie bitte Ihre Anfrage, löschen den beck-chat, laden die Seite noch mal neu und geben dann die Frage erneut an. Das System sollte Ihnen dann die Frage entsprechend beantworten.

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    Der BETA-Test steht bis auf weiteres zur Verfügung. Sie als Testerin oder Tester tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung des beck-chats bei: Ihr Kundenfeedback ist wichtig, da dieses als Grundlage für die Optimierung des beck-chats dient.

    Je häufiger Sie den beck-chat nutzen und zu Ihren Anfragen ein entsprechendes (gerne möglichst konkretes) Feedback abgeben, desto schneller kann das Tool optimiert werden.

     

  • Ziel des Testes ist es, die Performance und die Qualität des beck-chats in der Praxis zu testen und zu optimieren. Die Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung der Vollversion ein.

  • Ein konkreter Starttermin für eine Vollversion ist bislang nicht definiert. Dieser generiert sich aus den Ergebnissen der Testphase. Je häufiger Sie den beck-chat nutzen und zu Ihren Anfragen ein entsprechendes Feedback abgeben, desto schneller kann das Tool optimiert und die Testphase abgeschlossen werden.

  • Der beck-chat soll Schritt für Schritt um zusätzliche Rechtsgebiete erweitert werden.

  • Die Teilnahme an dem BETA-Test ist für Sie kostenlos.

  • Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dazu noch keine Informationen vor.

  • Der beck-chat befindet sich derzeit in der Testphase und unterliegt einer permanenten technischen Optimierung. Daher kann es während der Nutzung zu Verzögerungen in der Verarbeitung kommen. 

  • Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie gerne unseren Support:

    E-Mail: beck-chat@beck.de 

  • Verbesserungsvorschläge sind herzlich willkommen. Sie können Ihre Anregungen gerne an folgende E-Mail-Adresse senden:

    E-Mail: beck-chat@beck.de 

  • Sie können in Ihren Einstellungen den beck-chat aus- und auch wieder einblenden. Wenn Sie den beck-chat über diese Funktion ausblenden, müssen Sie ihn wieder aktiv über Ihre Einstellungen einblenden, damit er für Sie wieder nutzbar wird.

    Klicken Sie rechts oben auf das Zahnrad-Symbol   

    und dann bitte auf <<Personalisierung>>

    dann links in der Navigation auf <<Layout>> und dann auf <<beck-chat ausblenden>>

     

    Wenn Sie den beck-chat wieder nutzen wollen, blenden Sie ihn wieder durch anklicken von <<beck-chat-einblenden>> wieder ein.


Datenschutzinformationen

 

Die Nutzung von beck-chat birgt Datenschutzrisiken, da Nutzereingaben verarbeitet werden. Die Verarbeitung der von der(m) Nutzer(in) eingegebenen Daten erfolgt über eine Programmierschnittstelle (API) zu Azure-OpenAI auf den Servern von Microsoft in der Europäischen Union. Es besteht das Risiko, dass persönliche Informationen, die in den Chatverläufen enthalten sind, möglicherweise von Dritten abgefangen oder kompromittiert werden könnten. Nutzer(innen) sollten sich dieser Risiken bewusst sein und bei der Nutzung des Dienstes angemessene Vorsichtsmaßnahmen treffen. Insbesondere wird empfohlen, keine personen- oder organisationsbezogenen Daten in das System einzugeben.

Die über die Azure-OpenAI-API übermittelten Daten werden nicht verwendet, um die Sprachmodelle zu trainieren, das Serviceangebot von Microsoft Azure zu verbessern oder Marketing durch Microsoft, den Anbieter oder Dritte zu ermöglichen. Azure-OpenAI erfährt nicht, welche(r) beck-online-Nutzer(in) eine Anfrage gestellt hat, da der Anbieter keine Bestandsdaten wie Name, E-Mail-Adresse, Nutzer-ID oder IP-Adresse an Azure-OpenAI übermittelt. Die Bewertungen der Nutzer(innen) („Fundstellen-Feedback“) sind für den Anbieter bestimmt und gelangen nicht zu Azure-OpenAI. Die Bewertungen sind freiwillig.

Rechtliche Hinweise

 

Keine Rechtsberatung; Nutzungsbeschränkung

Das KI-System beck-chat leistet keine Rechtsberatung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG und ist nicht für die Beantwortung von Fragen zu konkreten Angelegenheiten geeignet, die die rechtliche Prüfung eines Einzelfalls erfordern. Die Nutzung von beck-chat kann daher nicht die Konsultation eines Rechtsanwalts ersetzen. Wenn Sie rechtlichen Rat für eine konkrete Angelegenheit benötigen, sollten Sie den Rat eines Rechtsanwalts einholen; dies gilt auch für juristisch ausgebildete Nutzer, die den beck-chat in eigener Sache nutzen. Es ist nicht erlaubt, beck-chat für die Beantwortung von Fragen zu konkreten Angelegenheiten zu nutzen, die die rechtliche Prüfung eines Einzelfalls erfordern. Die mit beck-chat vermittelten Informationen sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich Recherchezwecken.

 

Haftung

Der Verlag haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der  Ziffern 12.2 bis 12.6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beck'sche Online-Portale und E-Mail-Dienste.