1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG (im Folgenden kurz »Verlag« genannt) und dem Kunden (gemeinsam »die Parteien«) im Hinblick auf beck-online.DIE DATENBANK, beck-online STEUERN & BILANZEN, BAYERN.RECHT, beck-personal-portal und NomosOnline (im Folgenden jeweils »die Datenbank«), die vom Verlag als Online-Dienste bereitgestellten KI-Anwendungen (wie insbesondere beck-chat und Beck-Noxtua) (jeweils »der KI-Dienst«) sowie im Hinblick auf die »E-Mail-Dienste« (alle zusammen: »Dienste«) gelten ergänzend zu dem mit dem Kunden geschlossenen Nutzungsvertrag diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer bei Vertragsschluss aktuellen und auf https://rsw.beck.de/beck-online-service/agb-beck-online veröffentlichten Fassung, die in der Fußleiste des jeweiligen Dienstes verlinkt ist. »E-Mail-Dienste« in diesem Sinne sind insbesondere die beck-fachdienste und die mit den Beraterzeitschriften ArbR, FamFR, GRUR-Prax, GWR, SteuK, etc. verbundenen E-Mail-Newsletter. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für eine vor Abschluss eines förmlichen Nutzungsvertrags vom Verlag gestattete Testnutzung der Dienste.

1.1 Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Verlag stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Verlag in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt. Die nachstehend genannten, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:

1.1.1 »Abruf« ist der Aufruf eines Dokuments zur Anzeige im Browser auf Veranlassung des Nutzers. Bei einem Mehrfachaufruf eines Dokuments, z.B. durch Vor- und Zurückblättern oder durch Wiederaufruf im Browser, zählt jeder Aufruf als gesonderter Abruf.

1.1.2 »Automatisierte IT-Anwendung« ist eine Anwendung oder Technologie zur automatisierten Verarbeitung von Daten, Informationen und Inhalten. Hierzu zählen insbesondere KI-Anwendungen, Roboter, Bots, Crawler, Scraper, Web-Spider, Metasuchmaschinen, Text und Data Mining Anwendungen, automatisierte Scripts und ähnliche Anwendungen oder Technologien. Dabei ist unerheblich, ob die Daten, Informationen und Inhalte automatisch oder manuell in die IT-Anwendung gelangen.

1.1.3 »Berechtigter Nutzer« ist eine natürliche Person, die nach Maßgabe des Nutzungsvertrags zur Nutzung eines Dienstes berechtigt ist. Berechtigte Nutzer sind nur solche Personen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entweder Gesellschafter (Partner, Sozien) des Kunden sind oder zu diesem in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Eine unmittelbare oder mittelbare Nutzung durch andere Personen ist nicht zulässig. Kollegen des Kunden, die mit diesem in einer Bürogemeinschaft verbunden sind, zählen nicht zu den Berechtigten Nutzern. Kollegen aus Kommunen, die mit der Kommune des Kunden in einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) verbunden sind, zählen ebenfalls nicht zu den Berechtigten Nutzern.

1.1.4 »Chateinzelanfrage« bezeichnet eine Frage oder sonstige Eingabe in das Chat-Feld eines KI-Dienstes sowie die Absendung der Frage oder sonstigen Eingabe an den KI-Dienst.

1.1.5 »Dokument« ist die jeweils im Browser angezeigte Seite; hierbei ist unbeachtlich, ob der Inhalt des Dokuments vergütungspflichtig oder vergütungsfrei ist. Der Begriff umfasst insbesondere auch gemeinfreie Inhalte, Übersichten und Verzeichnisse, aber keine Trefferlisten, Druck- oder Hilfeseiten. Werden spezielle Ansichtsfunktionen genutzt (z.B. Abschnitts- oder Bereichsanzeige) und dadurch mehrere Dokumente gemeinsam in einer Browserseite angezeigt, zählt jedes darin enthaltene Dokument wie ein eigenständiges Dokument. Bei Normen zählt bei diesen Ansichtsfunktionen (insbesondere auch bei der Gesamtansicht) die gesamte im Browser angezeigte Seite lediglich als ein Dokument.

1.1.6 »Einzeldokument« ist ein einzelnes Dokument, das nicht von den vom Kunden abonnierten Modulen umfasst ist und das im Rahmen der Optionen »Einzeldokumentbezug« oder »beck-treffer« abgerufen wird.

1.1.7 »Einzeldokumentbezug« ist eine besondere Option zum Abruf von Einzeldokumenten, die nicht von den vom Kunden abonnierten Modulen umfasst sind. Für den Abruf von Einzeldokumenten ist eine gesonderte Vergütung zu leisten.

1.1.8 »Herunterladen« ist das Speichern von Inhalten eines Dienstes auf dem Endgerät des Nutzers oder einem anderen Speichermedium außerhalb des Dienstes.

1.1.9 »IP-Check« ist ein ständiger Zugang zu einem Dienst unter Verwendung einer statischen IP-Adresse des Kunden; ein solcher Zugang bedarf einer besonderen Vereinbarung.

1.1.10 »KI-Anwendung« ist eine ganz oder teilweise auf künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen basierende Anwendung (z.B. zur Erstellung von Analysen, Zusammenfassungen, Übersetzungen oder neuen Inhalten, Entscheidungsvorschlägen und Prognosen, oder zur Inhaltssuche), einschließlich aber nicht beschränkt auf generative Künstliche Intelligenz. KI-Anwendungen sind insbesondere auch Sprachmodelle und Sprachassistenten, sofern sie ganz oder teilweise künstliche Intelligenz einsetzen.

1.1.11 »Kunde« ist der im Nutzungsvertrag bezeichnete Vertragspartner des Verlags. Kunde kann eine natürliche oder eine juristische Person oder eine andere, im Nutzungsvertrag definierte Institution oder Einrichtung sein.

1.1.12 »Session« ist der Zeitraum vom Aufruf der Website eines Dienstes bis zum Logout aus dem Dienst bzw. Schließen des Browsers.

1.1.13 »Single-Sign-on« (SSO) ist ein Verfahren, bei dem die Anmeldung des Berechtigten Nutzers an seinem Endgerät zugleich auch das personalisierte Login bei einem Dienst umfasst.

1.1.14 »Speichern« oder »Abspeichern« bezeichnet den Vorgang, bei dem Inhalte eines Dienstes auf einem Speichermedium, z.B. einer Festplatte, einem USB-Stick oder einem Server oder einem Speicherplatz (z.B. Server, Cloud-Speicher) gesichert werden.

1.1.15 »Verbundene Unternehmen« des Kunden sind die Unternehmen, die mit dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verbunden sind. Der Verlag kann genehmigen, dass ein gemäß § 16 AktG im Mehrheitsbesitz stehendes verbundenes Unternehmen in den Nutzungsvertrag einbezogen wird. Dies gilt entsprechend für andere Gesellschaftsformen und für Körperschaften des öffentlichen Rechts.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Präsentation der Dienste auf den Websites oder in anderen Medien des Verlags ist kein bindendes Angebot des Verlags. Vielmehr wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags für einen oder mehrere Dienste abzugeben.

2.2 Für die Datenbank und E-Mail-Dienste ist eine Online-Bestellung für eine Nutzung durch bis zu neun (9) Berechtigte Nutzer möglich. In diesem Fall gibt der Kunde ein Angebot ab, indem er nach Durchlaufen des Online-Bestellvorgangs die Bestellung durch Aktivierung der Schaltfläche »zahlungspflichtig bestellen« absendet. Nach Absendung der Bestellung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Diese Auftragsbestätigung ist die Annahme des Angebots durch den Verlag. Der Nutzungsvertrag besteht in diesem Fall aus der mit der Bestellung des Kunden korrespondierenden Auftragsbestätigung sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.3 Bei einer beabsichtigten Nutzung der Datenbank und/oder E-Mail-Dienste durch zehn (10) oder mehr Berechtigte Nutzer ist eine individuelle Bestellanfrage an den Vertrieb des Verlags erforderlich. Der Verlag übersendet dem Kunden daraufhin einen Nutzungsvertrag, der vom Kunden unterzeichnet und an den Verlag zurückgesendet wird und der mit Zugang beim Verlag wirksam wird. Ergänzend hierzu gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.4 NJW-Abonnenten haben im Rahmen ihres Abonnements ohne weitere Berechnung über beck-online Zugriff auf die Inhalte von NJWDirekt (Inklusivmodul). Die Nutzung setzt die Freischaltung mit Hilfe der individuellen Freischaltnummer auf der Website des Verlages voraus.

2.5 Ziffer 2.4 gilt entsprechend für andere Druckwerke oder Dienstleistungen, deren Bezug die Nutzung eines Inklusivmoduls enthält, sowie für die mit den Beraterzeitschriften verbundenen E-Mail-Dienste.

2.6 Soweit der Vertrag zur Nutzung der Datenbank die in Ziffer 19.3 genannten Module umfasst, erstreckt sich dieser Vertrag zugleich auf die Nutzung des KI-Dienstes beck-chat. Der beck-chat ist eine zusätzliche Recherchefunktionalität der Datenbank, auf deren Aufrechterhaltung oder Zurverfügungstellung kein Anspruch besteht. Für Verträge über die Nutzung eines anderen KI-Dienstes ist stets eine individuelle Bestellanfrage an den Vertrieb des Verlags erforderlich.

3. Testphase und Kündigungsrecht

3.1 Der Kunde kann nach Vertragsabschluss die von ihm abonnierten Dienste während einer Testphase vollständig und vergütungsfrei testen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Dauer der Testphase in der Regel 4 Wochen ab Abschluss des Nutzungsvertrags für den betroffenen Dienst. Ausgenommen von der Vergütungsfreiheit sind Dokumente, die nicht vom abonnierten Produkt umfasst sind.

3.2 Wünscht der Kunde keine Weiternutzung des jeweils abonnierten Dienstes, so kann er den Nutzungsvertrag für diesen Dienst innerhalb der Testphase seiner Bestellung formlos kündigen. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis für den betreffenden Dienst mit dem Ende der Testphase. Erfolgt keine Kündigung, so gilt der Vertrag für den Bezugszeitraum, gerechnet ab dem Ende der Testphase. Für Dienste, deren Testphase 12 Wochen dauert, endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Abweichend hiervon endet beim KI-Dienst Beck-Noxtua der Nutzungsvertrag nach der Testphase automatisch und ohne gesonderte Kündigung; die Parteien können während oder nach der Testphase einen vergütungspflichtigen Anschlussvertrag verhandeln.

3.3 Die vergütungsfreie Testphase darf bei der Datenbank je Modul nur einmalig und insgesamt nicht häufiger als dreimal pro Kalenderjahr wahrgenommen werden. Die vergütungsfreie Testphase darf bei KI-Diensten und bei E-Mail-Diensten nur einmalig pro KI-Dienst und pro E-Mail-Dienst wahrgenommen werden. Ausnahmen kann der Verlag im Einzelfall genehmigen.

4. Pflichtinformationen für Verbraucher (Widerrufsrecht)

4.1 Kunden, die Verbraucher sind, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir nachfolgend informieren. »Verbraucher« ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn der Verlag mit der Vertragserfüllung begonnen hat, sofern Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Verlag mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht erlischt.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Grün den diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG, Wilhelmstr. 9, 80801 München, Telefon: 089-38 189-747, E-Mail: beck-online@beck.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie können Ihre Widerrufserklärung selbst formulieren oder dafür die folgende Vorlage verwenden:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

–  An Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG, Wilhelmstr. 9, 80801 München, E-Mail: beck-online@beck.de:

–  Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*)

–  Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

–  Bestellt am (*)/erhalten am (*)

–  Name des/der Verbraucher(s)

–  Anschrift des/der Verbraucher(s)

–  Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

–  Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

4.2 Verbraucherstreitbeilegung (Hinweis nach § 36 VSBG): Wir sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

5. Zugang zur Datenbank und zu KI-Diensten; Bezug der E-Mail-Dienste

5.1 Der Zugang des Kunden zu den von ihm abonnierten Modulen der Datenbank und KI-Diensten erfolgt durch ein Authentifizierungsverfahren, das auf Wissens- (z.B. Zugangsdaten bestehend aus Nutzerkennung und Passwort) und/oder Besitzkomponenten (z.B. Token) basiert. Ist das Abonnement für mehrere Berechtigte Nutzer abgeschlossen, so erhält jeder Berechtigte Nutzer einen eigenen Zugang aus Wissens- und/oder Besitzkomponenten. Die Zurverfügungstellung der Wissens- oder Besitzkomponenten erfolgt in einer vom Verlag gewählten Form, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, verschlüsselte Links per E-Mail. Sofern die Zurverfügungstellung per E-Mail erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, dem Verlag die entsprechenden E-Mail-Adressen der Berechtigten Nutzer mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, die Wissens- und Besitzkomponenten, die für den Zugang erforderlich sind, vor unbefugtem Zugriff zu schützen (insbesondere eine Wissenskomponente geheim zu halten) sowie die unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern; er stellt überdies sicher, dass die betreffenden Berechtigten Nutzer diese Verpflichtung ebenfalls einhalten. Das Login per Single Sign-on (SSO) ist grundsätzlich zulässig.

5.2 Die Nutzbarkeit der Funktionen der Datenbank und der KI-Dienste sowie die gebotene Kontrolle der Einhaltung der jeweils erlaubten Nutzungsgrenzen erfordern teilweise, dass die Endgeräte des Kunden die vom System des Verlags übermittelten Cookies akzeptieren und diese nicht modifiziert und innerhalb der Session möglichst nicht gelöscht werden. Der Einsatz dieser Cookies ist für die Erbringung der Leistungen von beck-online.DIE DATENBANK und den KI-Dienst Beck-Noxtua unbedingt erforderlich. Rechtsgrundlage für den Einsatz dieser Technologien ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG. Der Kunde verpflichtet sich, die Einhaltung der vorstehenden Anforderungen (insbesondere durch entsprechende Einstellungen in seinem Browser) sicherzustellen. Kommt der Kunde dieser Pflicht aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht nach, so ist der Verlag für hieraus resultierende Funktionseinschränkungen nicht verantwortlich. Ist aufgrund der Pflichtverletzung die Kontrolle der Einhaltung der Nutzungsgrenzen beeinträchtigt, so kann der Verlag den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe auffordern und nach fruchtlosem Fristablauf den Zugang des Kunden bis zur Leistung von Abhilfe sperren. Des Weiteren kann der Verlag den Nutzungsvertrag für den jeweils betroffenen Dienst nach fruchtlosem Ablauf einer weiteren angemessenen Frist kündigen. Soweit der Verlag über die unbedingt für die Erbringung der Dienste erforderlichen Technologien hinaus Cookies einsetzt, wird hierfür im Rahmen des Einwilligungsmanagements die Einwilligung des Nutzers erbeten. Differenzierte Informationen sind im Falle eines entsprechenden Einsatzes sowohl im Rahmen der Datenschutzerklärung zu den Diensten als auch im Rahmen des jeweiligen Einwilligungsdialogs zu erhalten. Die Einwilligung kann über das Einwilligungsmanagements jederzeit modifiziert oder widerrufen werden. Rechtsgrundlage für den Einsatz von Cookies auf der Grundlage einer Einwilligung ist § 25 Abs. 1 TDDDG.

5.3 Gerichte, Kanzleien, Unternehmen, Behörden und sonstige Einrichtungen oder Organisationen, die über eine statische IP-Adresse verfügen, können nach Maßgabe einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Verlag per IP-Check auf die Datenbank zugreifen. In diesem Fall entfällt für die Berechtigten Nutzer der Datenbank die Pflicht zur Anmeldung mit der Wissens- und/oder Besitzkomponente, da deren Endgeräte ständig mit der Datenbank verbunden sind. Die Nutzung der personalisierten Funktionen der Datenbank, insbesondere der Aktenverwaltung und die Speicherung von Recherchen, Anmerkungen und Markierungen, wie auch die Nutzung des beck-chats, erfordert allerdings gleichwohl die Anmeldung der betreffenden Berechtigten Nutzer mit der Wissens- und/oder Besitzkomponente. Der IP-Check kann auf Anfrage des Kunden so eingerichtet werden, dass für einzelne Kostenstellen des Kunden eigene Zugänge aus solchen Wissens- und/oder Besitzkomponenten definiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu Datenbank und KI-Diensten per IP-Check auf das Netzwerk seiner Institution und die im Rahmen seines Abonnements Berechtigten Nutzer zu beschränken.

5.4 Der Zugang zur Datenbank und deren Nutzung ist ausschließlich auf natürliche Personen beschränkt. Der Einsatz von automatisierten IT-Anwendungen im Zusammenhang mit Inhalten der Datenbank (ausgenommen die vom Verlag selbst bereitgestellten KI-Anwendungen) oder von Technologien, die die Nutzung der Datenbank durch eine natürliche Person simulieren, ist unzulässig.

5.5 Der Verlag behält sich vor, den Zugang zu einem Dienst zu verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch die vom Kunden bzw. dessen Berechtigten Nutzern eingesetzten Technologien die Funktionalität oder Sicherheit des Dienstes beeinträchtigt oder die Möglichkeiten des Verlags eingeschränkt werden, die Zugangsberechtigung des Kunden bzw. der Berechtigten Nutzer sowie die Zulässigkeit von Art und Umfang der Nutzung zu überprüfen und eine Leistungserschleichung zu verhindern. Der Zugang kann insbesondere verweigert werden, wenn die IP-Adresse, von der aus der Zugriff erfolgt, in einer öffentlich zugänglichen Blacklist mit gesperrten IP-Adressen/IP-Adressbereichen verzeichnet ist oder wenn der Kunde bzw. Berechtigte Nutzer Browser-Software einsetzt, die eine weitgehende Anonymisierung des Berechtigten Nutzers und Unkenntlichmachung des Nutzungsverhaltens ermöglicht (z.B. Tor-Browser). Der Verlag wird den Kunden vor einer Sperrung kontaktieren und ihn über den Sachverhalt und eine beabsichtigte Sperrung in Kenntnis setzen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist geben; dies gilt nicht bei Gefahr in Verzug.

5.6 Der Kunde wird den Verlag bei Kenntnis eines Missbrauchs von Wissens- und Besitzkomponenten oder des Zugangs mittels IP-Check unverzüglich unterrichten. Der Verlag ist bei Missbrauch berechtigt, den Zugang zum betroffenen Dienst so lange zu sperren, bis die Umstände aufgeklärt sind und der Missbrauch abgestellt ist. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch der Dienste.

5.7 Beim Abonnement eines E-Mail-Dienstes erhält der Kunde die Fachinformationen mittels E-Mail. Der Kunde teilt dem Verlag hierzu seine E-Mail-Adresse mit.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu der Datenbank bzw. den KI-Diensten geschaffen und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browser-Software. Der Verlag weist auf der Website darauf hin, welche Browser aktuell unterstützt werden.

6.2 Im Falle der Weiterentwicklung der Datenbank oder den KI-Diensten obliegt es dem Kunden, nach Information durch den Verlag die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der von ihm eingesetzten IT-Infrastruktur vorzunehmen.

6.3 Die ordnungsgemäße Nutzbarkeit der Datenbank und KI-Dienste setzt voraus, dass bei den vom Kunden eingesetzten Endgeräten jeweils Uhrzeit und Zeitzone aktuell und richtig eingestellt sind. Es obliegt dem Kunden, die entsprechenden Einstellungen vorzunehmen.

6.4 Der Kunde ist bei der Nutzung der Dienste verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen und aktuelle Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.

7. Umfang und Beschränkungen der Leistung, Verfügbarkeit, Änderungsbefugnis

7.1 Die dem Kunden im Rahmen seines Abonnements zugänglichen Module der Datenbank, KI-Dienste und/oder dem Kunden im Rahmen der E-Mail-Dienste zu liefernden Inhalte werden im jeweiligen Nutzungsvertrag festgelegt.

7.2 Aussagen und Erläuterungen des Verlags zur Datenbank, zu den E-Mail-Diensten oder den KI-Diensten in Werbematerialien, auf Websites sowie in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Bei der Auswahl und Pflege der Inhalte der Datenbank und der E-Mail-Dienste wird die verlagsübliche Sorgfalt angewendet. Im Hinblick auf Rechtsprechung und Gesetzgebung nimmt der Verlag eine fortlaufende Pflege vor; er ist hierbei jedoch auf die Zulieferung korrekter Informationen durch Dritte angewiesen. Autorenwerke (insbesondere Kommentare, Handbücher, Lexika und Formularbücher) werden jeweils in ihrer aktuellsten Auflage in die Datenbank eingestellt. Bei den jeweils fortlaufend aktualisierten Beck’schen Onlinekommentaren ist der jeweils gültige Stand auf der jeweiligen Seite angegeben. Gleiches gilt bei Aktualisierungsanmerkungen zu online gestellten Printwerken zwischen den Auflagen. Der Kunde ist gehalten, die Inhalte einer ihrem Verwendungszweck entsprechenden Plausibilitätskontrolle zu unterziehen.

7.3 Der Verlag strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Datenbank von 98 % pro Kalenderjahr an. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit der Datenbank am Übergabepunkt des Datenbanksystems zum Internet. Die Verfügbarkeit berechnet sich nach folgender Formel:

Verfügbarkeit = (Gesamtzeit – Gesamtausfallzeit) / Gesamtzeit * 100 % 

Bei der Berechnung der Gesamtausfallzeit bleiben folgende Zeiten außer Betracht:

a) Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf vom Verlag nicht beeinflussbaren Störungen des Internets oder auf sonstigen vom Verlag nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere auf einer Epidemie oder Pandemie (wie Covid-19) oder auf Höherer Gewalt beruhen;

b) Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen geplanter Wartungsarbeiten am Datenbanksystem, die regelmäßig täglich zwischen 6.00 und 8.00 Uhr morgens durchgeführt werden.

c) Zeiten wegen zwingend erforderlicher außerplanmäßiger Wartungsarbeiten, die zur Beseitigung von Störungen erforderlich sind; der Kunde wird hiervon nach Möglichkeit durch einen Hinweis auf der Website in Kenntnis gesetzt.

d) Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die darauf beruhen, dass die vom Kunden zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Datenbank vorübergehend nicht gegeben sind, beispielsweise bei Störungen der Hardware des Kunden.

7.4 Der Verlag bemüht sich, die Datenbank und die KI-Dienste kontinuierlich an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Er behält sich deshalb Änderungen zur Anpassung des Systems an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung des Systems, insbesondere zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, sowie Änderungen an Inhalten der Datenbank vor, sofern letztere zur Korrektur von Fehlern, zur Aktualisierung und Vervollständigung, zur programmtechnischen Optimierung oder aus lizenzrechtlichen Gründen erforderlich sind. Führt eine solche Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der dem Kunden vertraglich geschuldeten Leistungen der Dienste, so kann der Kunde wahlweise eine Reduzierung der Vergütung entsprechend des Ausmaßes der Beeinträchtigung verlangen oder den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Kündigungsrecht kann innerhalb einer Frist von acht Wochen ab Eintritt der Änderung ausgeübt werden.

8. Vergütung, Anpassung der Vergütung, Zahlungsbedingungen

8.1 Die vom Kunden für die Nutzung der Datenbank, die Nutzung der KI-Dienste oder den Bezug der E-Mail-Dienste im Rahmen eines Abonnements zu leistende Vergütung ist im jeweiligen Nutzungsvertrag festgelegt.

8.2 Die Vergütung für Abonnements der Dienste ist jeweils für den Bezugszeitraum und die nachfolgenden Verlängerungszeiträume im Voraus zu leisten. Die Dauer des Bezugszeitraums und nachfolgender Verlängerungszeiträume ist im jeweiligen Nutzungsvertrag festgelegt. Die Vergütung für den Bezug von E-Mail-Diensten, die in Verbindung mit dem Abonnement einer Beraterzeitschrift bezogen werden, ist für den Zeitraum eines Jahres in der Vergütung für das Abonnement der jeweiligen Beraterzeitschrift enthalten.

8.3 Für den Abruf von Einzeldokumenten im Rahmen der Nutzung der Datenbank, im Rahmen des Einzeldokumentbezugs sowie im Rahmen der Option »beck-treffer« ist pro Dokument eine gesonderte Vergütung nach Maßgabe der zum Zeitpunkt des Abrufs geltenden Preisliste zu leisten; dies gilt bei Abonnements der Datenbank auch während der Testphase. Der Preis des jeweiligen Einzeldokuments wird dem berechtigten Nutzer jeweils vor Ausführung des Abrufs angezeigt. Die Vergütung für den Abruf von Einzeldokumenten wird jeweils monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Ist der Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rechnungen für den Abruf von Einzeldokumenten in Verzug, so hat der Verlag das Recht, die Möglichkeit des Kunden zum Einzeldokumentbezug zu sperren. Ein Kunde, der ausschließlich »beck-treffer« abonniert hat, kann in diesem Fall nur noch kostenfreie Dokumente aufrufen.

8.4 Rechnungen des Verlags für die Nutzung der Dienste sind sofort nach Zugang beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde erklärt, soweit seine Zustimmung nicht nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UstG entbehrlich ist, seine Zustimmung, die Rechnung in einem elektronischen Format zu erhalten. Der Kunde kann per Überweisung, Kreditkarte (Master, VISA, Amex, JCB) oder im Lastschriftverfahren zahlen. Erweist sich eine Rechnung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen als unzustellbar oder kommt der Kunde in Zahlungsverzug, etwa weil dem Verlag keine aktualisierte Anschrift (oder Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse) für den Rechnungsversand mitgeteilt wurde, so ist der Verlag berechtigt, den Zugang des Kunden für den betroffenen Dienst so lange zu sperren, bis ihm der Kunde die aktuelle Anschrift mitgeteilt hat.

8.5 Sofern nach Vertragsschluss ein abonniertes Modul der Datenbank oder ein beck-fachdienst um zusätzliche, fachlich sowie zu Umfang und Niveau des Moduls oder beck-fachdiensts passende Inhalte erweitert wird, und sofern der Verlag nach pflichtgemäßem Ermessen davon ausgehen darf, dass die Erweiterung der Inhalte eine sinnvolle Ergänzung für den üblichen Nutzer darstellt, ist der Verlag berechtigt, die Vergütung entsprechend der Art und dem Umfang der Erweiterung mit einer Ankündigung von sechs Wochen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens angemessen zu erhöhen. Der Verlag wird hierbei das Äquivalenzverhältnis zwischen ursprünglich vereinbarter Leistung und ursprünglich vereinbartem Preis wahren, sodass die Preiserhöhung im Verhältnis zur Leistungserweiterung adäquat ist. Unwesentliche Erweiterungen sowie Aktualisierungen bereits vorhandener Inhalte bleiben außer Betracht. In der Ankündigung informiert der Verlag den Kunden in Textform über die Erweiterung, die Erhöhung der Vergütung und den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, sowie über das Sonderkündigungsrecht des Kunden gemäß Ziffer 14.7, die Kündigungsfrist und die Folgen einer nicht fristgerecht erklärten Kündigung.

8.6 Unbeschadet der Ziffer 8.5 ist der Verlag berechtigt oder – im Falle einer gebotenen Vergütungsreduzierung – verpflichtet, die Vergütung für Abonnements von Diensten mit einer Ankündigung von sechs Wochen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens angemessen und zumutbar zu erhöhen oder zu reduzieren, wenn sich nach Vertragsschluss entweder die für die Erbringung der Leistungen anfallenden notwendigen Kosten, insbesondere die Kosten der Unterhaltung und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur der Datenbank oder der KI-Dienste, oder die Kosten für die Lizenzierung von Werken Dritter oder die Kosten für Kundenservice und allgemeine Verwaltung verändert haben oder wenn sonstige Änderungen der technischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen (z.B. Erfordernis der Aktualisierung von Soft- oder Hardwarekomponenten, veränderte Gesetzgebung, etwa im Urheberrecht); hierbei sind auch gegebenenfalls eingetretene Kostenersparnisse zu berücksichtigen. Auch Änderungen der Marktpreise der in die abonnierten Module eingestellten Printwerke können hierbei berücksichtigt werden, insbesondere wenn die Änderungen umfangsbedingt sind. In der Ankündigung informiert der Verlag den Kunden schriftlich oder in Textform über die Kostenerhöhung, die Erhöhung der Vergütung und den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, sowie über das Sonderkündigungsrecht des Kunden gemäß Ziffer 14.7, die Kündigungsfrist und die Folgen einer nicht fristgerecht erklärten Kündigung. In entsprechender Anwendung von Ziffer 8.6 Satz 1 und 2 ist auch der Kunde berechtigt, vom Verlag eine angemessene Herabsetzung der Vergütung für Abonnements von Diensten zu verlangen, wenn sich die anfallenden notwendigen Kosten des Verlags nach Vertragsschluss offensichtlich erheblich reduziert haben und der Verlag nicht von sich aus die Vergütung anpasst.

9. Schutzrechte

9.1 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei der Datenbank um ein vom Verlag hergestelltes Datenbankwerk bzw. um eine Datenbank i. S. v. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG handelt, an dem der Verlag die ausschließlichen Nutzungsrechte innehat. Die für die Nutzung der Datenbank erforderliche Software ist nach §§ 69a ff. UrhG als Computerprogramm geschützt, Handbücher und Dokumentation sowie im Rahmen der Datenbank bereitgestellte Texte, Abbildungen und ähnliche Elemente sind als Werke nach § 2 UrhG oder durch Leistungsschutzrechte geschützt. Rechte Dritter an den geschützten Inhalten bleiben unberührt.

9.2 Vorbehalt für Text- und Data-Mining: Der Verlag behält sich gemäß § 44b Abs. 3 UrhG das Recht vor, Vervielfältigungen von Inhalten der Datenbank (einschließlich Output der KI-Dienste gem. Ziffer 17.3., soweit urheberrechtlich geschützt) und der E-Mail-Dienste i.S.v. § 44b Abs. 2 Satz 1 UrhG und Vervielfältigungen eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teiles der Datenbank i.S.d. § 87c Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 44b Abs. 2 Satz 1 UrhG jeweils zum Zwecke des Text und Data Mining vorzunehmen.

9.3 Alle in den E-Mail-Diensten veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze, soweit sie vom Einsender oder von der Schriftleitung erarbeitet oder redigiert wurden.

9.4 Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation dienende Merkmale dürfen weder im elektronischen Format noch in Ausdrucken entfernt oder verändert werden.

10. Nutzungsrechte des Kunden im Zusammenhang mit der Datenbank und den E-Mail-Diensten

10.1 Der Kunde erhält nach Maßgabe des Nutzungsvertrags sowie der nachfolgenden Bestimmungen unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Dauer des Nutzungsvertrags begrenzte Recht zur Nutzung der abonnierten Module der Datenbank bzw. zur Nutzung der im Einzelabruf bezogenen Dokumente oder der Inhalte der bezogenen E-Mail-Dienste für sich und für die vertraglich festgelegten Berechtigten Nutzer zu eigenen Zwecken des Kunden.

10.2 Das Nutzungsrecht berechtigt zur Recherche in der Datenbank, zum Abruf von Dokumenten und zum Lesezugriff. Darüber hinaus berechtigt das Nutzungsrecht, zum Herunterladen und einmaligen Abspeichern einzelner Dokumente auf dem Endgerät des Kunden oder des Berechtigten Nutzers sowie zum einmaligen Ausdruck einzelner Dokumente. Der Kunde ist im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit (insbesondere im Rahmen der Rechts- und Steuerberatung, der Wirtschaftsprüfung oder der behördlichen oder gerichtlichen Tätigkeit) berechtigt, weitere Kopien einzelner Dokumente oder des Inhalts eines bezogenen E-Mail-Dienstes zu erstellen und diese ganz oder auszugsweise an einzelne Dritte weiterzugeben, soweit dies im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines konkreten Vorgangs erfolgt. Darüberhinausgehende Vervielfältigungen oder die sonstige Nutzung oder Verwertung von Dokumenten oder Trefferlisten sind nur mit vorangehender schriftlicher Zustimmung des Verlags zulässig. Unzulässig ist insbesondere die Nutzung oder Verwertung von Dokumenten, Trefferlisten oder sonstigen Inhalten (jeweils ganz oder teilweise) im Rahmen oder zum Training von KI-Anwendungen, insbesondere Sprachmodellen, oder anderen automatisierten IT-Anwendungen; insbesondere ist es unzulässig, KI-Anwendungen (z.B. Microsoft Copilot), insbesondere Sprachmodellen, Zugriff zu im Browser angezeigten Dokumenten, Trefferlisten und/oder Inhalten zu ermöglichen oder zu verschaffen, oder Dokumente, Trefferlisten und/oder Inhalte in KI-Anwendungen, insbesondere Sprachmodelle, einzugeben oder hochzuladen. Der systematische automatisierte Abruf von Dokumenten und Trefferlisten, das Erstellen systematischer Sammlungen aus abgerufenen Dokumenten und Trefferlisten, die systematische Weitergabe von Dokumenten und Trefferlisten oder deren systematische Zugänglichmachung an Dritte sowie die Nutzung der Datenbank zum Zweck der geschäftsmäßigen Informationsvermittlung (Recherche und Dokumentabruf im Auftrag eines Dritten) sind unzulässig.

10.3 Heruntergeladene Dokumente und Trefferlisten dürfen grundsätzlich nur für die Dauer des Abonnements gespeichert werden. Danach sind sie zu löschen; der Verlag verzichtet auf eine Rückgabe. Die dauerhafte Archivierung von heruntergeladenen Dokumenten oder Trefferlisten ist nicht zulässig. Hiervon ausgenommen sind fall-, vorgangs- oder aktenbezogene Archivierungen in geringem Umfang. Der Kunde ist berechtigt, zu Archivierungszwecken pro Fall, Vorgang oder Akte bis zu 50 Dokumente auszudrucken oder auf Datenträger auch über die Vertragslaufzeit hinaus zu speichern.

10.4 Sofern der Kunde nach Maßgabe des Nutzungsvertrags die Berechtigung zum Einzeldokumentbezug aus der Datenbank erwirbt, kann der berechtigte Nutzer das bezogene Dokument während eines Zeitraums von 90 Kalendertagen seit dem erstmaligen Abruf erneut abrufen, ohne dass hierfür eine weitere Vergütung zu entrichten ist.

10.5 Die Nutzung der Datenbank ist auf die im Nutzungsvertrag festgelegte Zahl der Berechtigten Nutzer beschränkt. Die Nutzer sind vom Kunden namentlich zu benennen, sofern kein Zugriff mittels IP-Check vereinbart ist. Die Zugangsberechtigung der betreffenden Berechtigten Nutzer wird vom Verlag per E-Mail oder schriftlich bestätigt.

10.6 Die Nutzung ist auf den Abruf von maximal 200 verschiedenen Dokumenten pro Berechtigtem Nutzer je 24-Stundenzeitraum sowie auf 100 verschiedene Dokumente pro Berechtigtem Nutzer je 60-Minutenzeitraum beschränkt. Der Verlag ist berechtigt, für zusätzlich abgerufene Dokumente eine gesonderte Vergütung nach Maßgabe der aktuell für den Abruf von Einzeldokumenten geltenden Preise zu verlangen. Der Verlag behält sich überdies vor, bei einer Überschreitung des genannten Volumens die Zugriffs-, Abruf- und Downloadgeschwindigkeit für den betreffenden Nutzer für den Rest des betreffenden Kalendertags zu drosseln. Die Nutzung der vom Verlag angebotenen KI-Dienste gilt klarstellend nicht als Abruf eines Dokuments, wenn die KI-Dienste im Hintergrund auf Inhalte der Datenbank zugreifen, ohne dass diese im Browser angezeigt werden (vgl. Ziffer 1.1.5). Sofern der Nutzer eines KI-Dienstes einem Link aus dem KI-Dienst in die Datenbank folgt und das verlinkte Dokument abruft, handelt es sich dagegen um einen Dokumentenabruf.

10.7 Ein Berechtigter Nutzer kann mit seiner Wissens- und/oder Besitzkomponente zeitgleich immer nur einmal an der Datenbank angemeldet sein. Bei erneuter Anmeldung mit einem anderen Browser oder einem anderen Gerät wird die vorangegangene Session automatisch abgebrochen.

10.8 Nutzungsrechte, die aufgrund gesetzlicher Lizenzen – insbesondere nach Maßgabe der §§ 60a ff. UrhG – wahrgenommen werden dürfen, werden im Nutzungsvertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeräumt und werden hierdurch nicht berührt. Auch die vereinzelten Dokumente, die unter einer Creative-Commons-Lizenz liegen, werden durch diese AGB nicht berührt. Am RightsDirect-Programm der VG Wort nimmt der Verlag mit seinen Inhalten nicht teil.

10.9 Es ist dem Kunden, den Berechtigten Nutzern und sonstigen Dritten nicht gestattet, durch automatisierte IT-Anwendungen urheberrechtliche Nutzungshandlungen im Hinblick auf die in der Datenbank enthaltenen oder aus dieser abgerufenen Werke vornehmen zu lassen oder Nutzungshandlungen mit der Hilfe einer automatisierten IT-Anwendung vorzunehmen. Unzulässig sind insbesondere Nutzungshandlungen, durch die Dokumente, Trefferlisten oder sonstige Inhalte (jeweils ganz oder teilweise) in KI-Anwendungen (z.B. Microsoft Copilot), insbesondere Sprachmodelle, eingegeben, hochgeladen oder diesen sonst zugänglich gemacht werden, sowie die Vervielfältigung, auch wenn diese zu Zwecken des Text und Data Mining erfolgt, die Übersetzung, die Bearbeitung und sonstige Umarbeitungen, jede Form der Verbreitung sowie die öffentliche Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung. Des Weiteren ist es nicht gestattet, nach Art und Umfang wesentliche Teile der Datenbank i.S.v. 87a UrhG durch eine automatisierte IT-Anwendung vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen zu lassen oder entsprechende Nutzungen mit Hilfe einer automatisierten IT-Anwendung vorzunehmen; dies gilt auch für Vervielfältigungen zu Zwecken des Text und Data Mining. Das Verbot gilt auch für nach Art und Umfang unwesentliche Teile der Datenbank, da der Einsatz einer automatisierten IT-Anwendung der normalen Auswertung der Datenbank zuwiderläuft und die berechtigten Interessen des Verlages, insbesondere auch im Hinblick auf den Schutz der Urheber der in der Datenbank enthaltenen Werke, unzumutbar beeinträchtigt werden. Gegebenenfalls bestehende Rechte des Kunden zur Vervielfältigung nach Maßgabe von § 60d UrhG bleiben unberührt.

10.10 Der Verlag ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den gemäß Ziffer 10.1 bis 10.9 zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren. Der Kunde darf keine Vorrichtungen, Erzeugnisse oder sonstige Mittel einsetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen des Verlags zu umgehen oder zu überwinden. Der Einsatz von automatisierten IT-Anwendungen, insbesondere KI-Anwendungen, die die technischen Eigenschaften der Datenbank analysieren und/oder die Inhalte der Datenbank (insbesondere Dokumente, Trefferlisten und Daten jeder Kategorie) abrufen, analysieren, modifizieren, anreichern, aggregieren, zur Generierung von Texten oder von anderen Inhalten verwenden oder in sonstiger Weise nutzen oder verwerten, ist unzulässig. Unzulässig ist insbesondere auch der Einsatz von Browsern mit integrierter oder verbundener Funktionalität einer automatisierten IT-Anwendung, insbesondere einer KI-Anwendung. Auch das manuelle Übernehmen von Inhalten der Datenbank in eine automatisierte IT-Anwendung, insbesondere einer KI-Anwendung, ist unzulässig. Bei einer missbräuchlichen Nutzung ist der Verlag berechtigt, den Zugang zur Datenbank sofort zu sperren. Weitere Rechte und Ansprüche des Verlags, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.

10.11 Der Kunde ist verpflichtet, die Berechtigten Nutzer auf die vorstehenden Bestimmungen hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen.

10.12 Der Kunde ist verpflichtet, dem Verlag auf dessen Verlangen hin schriftlich Auskunft über Art und Umfang der Nutzung der Datenbank zu erteilen, wenn objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nutzung, insbesondere für eine Übernutzung vorliegen. Sonstige Rechte und Ansprüche des Verlags bei vertragswidriger Nutzung bleiben unberührt.

10.13 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und kommt der Kunde aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, seiner Auskunftspflicht nach Ziffer 10.12 nicht nach, so ist der Verlag berechtigt, die mutmaßlich entgangene Vergütung nach billigem Ermessen zu schätzen; §§ 315 ff. BGB finden Anwendung. Als Kriterien für die Schätzung können u.a. die Zahl der Dokumentabrufe im betreffenden Verlängerungszeitraum im Vergleich zu den vorangehenden Bezugs- oder Verlängerungszeiträumen und die Anzahl der beim Kunden tätigen Berufsträger herangezogen werden. Zu den Berufsträgern zählen neben den für den Kunden tätigen Personen mit abgeschlossener Ausbildung auch in der Ausbildung befindliche Personen (z.B. Praktikanten und Referendare), sofern sie Zugang zu der Datenbank erhalten und darin Recherchen für den Kunden durchführen.

11. Ansprüche bei Mängeln

11.1 Der Verlag behebt technische Mängel eines Dienstes innerhalb angemessener Frist. Die Verantwortung des Verlags erstreckt sich hierbei nur bis zum Übergabepunkt der von ihm betriebenen Systeme zum Internet, nicht aber auf die Systeme des Kunden und Datenübertragungsleitungen jenseits des Übergabepunkts.

11.2 Der Verlag wendet für die Auswahl und Pflege der Inhalte der Datenbank und der E-Mail-Dienste die verlagsübliche Sorgfalt auf. Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte können aber nicht gewährleistet werden.

11.3 Es obliegt dem Kunden auftretende Mängel, Störungen oder Schäden an den Diensten unverzüglich anzuzeigen.

12 Haftung auf Schadensersatz

12.1 Der Verlag haftet für seine Dienste, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern 12.2 bis 12.6.

12.2 Der Verlag haftet für seine Dienste unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlags oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Verlag gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

12.3 Der Verlag haftet für seine Dienste unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

12.4 Der Verlag haftet für seine Dienste für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf EUR 25.000,00 je Schadensfall.

12.5 Die verschuldensunabhängige Haftung des Verlags für seine Dienste für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB wird ausgeschlossen.

12.6 Eine Haftung für die Dienste nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

13. Keine Rechtsberatung; Arbeitshilfen, Berechnungsprogramme, Software-Anwendungen

13.1 Die Parteien sind sich darüber einig, dass die von der Datenbank bereitgestellten Informationen, Arbeitshilfen, Berechnungsprogramme (einschließlich iFam und iErb) und Software-Anwendungen (einschließlich interaktive Anwendungen wie BeckIF – Beck’sche Interaktiv-Formulare, das HV-Tool des BeckOK zur Einberufung der HV oder KI-Anwendungen) den Nutzer lediglich bei der Recherche nach juristischen Fachinformationen und bei juristischen Berechnungen unterstützen. Sie stellen keine Tätigkeit im Hinblick auf konkrete fremde Angelegenheiten dar und sind daher keine Rechtsberatung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG. Die Datenbank, die Recherche- und Berechnungsunterstützungen sowie die Software-Anwendungen entbinden den Nutzer nicht von einer eigenverantwortlichen Nutzung der Datenbank sowie Prüfung der angezeigten Inhalte und Ergebnisse.

13.2 Für KI-Dienste gelten neben Ziffer 13.1 die weiteren produktspezifischen Sonderregelungen der Ziffern 17 bis 19.

14 Beginn, Laufzeit und Beendigung von Verträgen

14.1 Soweit im Nutzungsvertrag der Dienste nichts Abweichendes geregelt ist, gelten für Beginn, Laufzeit und Beendigung von Nutzungsverträgen die Bestimmungen dieser Ziffer 14.

14.2 Ein Vertrag über die Nutzung der Dienste kommt nach Maßgabe der Ziffer 2 zustande.

14.3 Nach Abschluss des Vertrags über die Nutzung eines Dienstes beginnt eine Testphase, die in Ziffer 3.1 bis 3.5 geregelt ist.

14.4 Ein Vertrag über die Nutzung eines Dienstes kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Bezugs- oder Verlängerungszeitraums gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um einen weiteren Verlängerungszeitraum.

14.5 Verträge über die Nutzung von »beck-treffer« (Teil der Datenbank) können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

14.6 Für den Bezug eines E-Mail-Dienstes im Rahmen des Abonnements einer Beraterzeitschrift werden Beginn, Laufzeit und Beendigung des Abonnements im jeweiligen Abonnementvertrag geregelt.

14.7 Der Kunde eines Dienstes ist im Fall der Erhöhung der Vergütung nach Ziffer 8.5 oder nach Ziffer 8.6 berechtigt, den jeweiligen Vertrag innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung der Erhöhung mit Wirkung zum Termin des Inkrafttretens der Preiserhöhung schriftlich oder in Textform zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, so wird der Vertrag über die Nutzung des betroffenen Dienstes unter Geltung der erhöhten Vergütung fortgesetzt. Sonstige Kündigungsrechte des Kunden, insbesondere das Kündigungsrecht nach Ziffer 14.4, bleiben unberührt.

14.8 Die vorstehenden Ziffern gelten nicht für Vertragsverhältnisse mit Nutzern von Druckwerken (z.B. NJW, JuS, Formularbuch Recht und Steuern), die den darin enthaltenen Zugang zu der Datenbank nutzen, sowie mit Personen, die aus anderen Gründen einen kostenfreien Zugang zu der Datenbank nutzen (z.B. Autoren).

14.9 Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung eines Dienstes aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14.10 Bei Beendigung des Vertrags über die Nutzung eines Dientes ist der Verlag berechtigt, sofort den Zugang des Kunden zum betroffenen Dienst zu sperren bzw. die E-Mail-Dienste einzustellen.

14.11 Das Widerrufsrecht nach Ziffer 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.

14.12 Ist der Kunde eines Dienstes kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und stellt der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag ein Dauerschuldverhältnis dar, hat der Verlag das Recht, diese AGB nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu ändern:

14.12.1 Der Verlag ist berechtigt, einzelne Bestimmungen dieser AGB zu ändern, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht und die Änderung zur Fortführung des Vertrages erforderlich sowie für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund in diesem Sinne liegt vor, wenn für neue Angebote oder neue Funktionen eines Angebots Anpassungen oder neue Bestimmungen erforderlich werden oder wenn eine Änderung der Gesetzeslage oder die höchstrichterliche Rechtsprechung oder aufgetretene Auslegungszweifel die Anpassung betroffener Bestimmungen erforderlich machen oder eine Änderung nur redaktioneller Art ist, um die Gliederung oder Verständlichkeit zu verbessern. Ein triftiger Grund ist auch gegeben, wenn eine zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare und vom Verlag nicht beeinflussbare Änderung der Marktverhältnisse oder sonstiger rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Rahmenbedingungen eingetreten ist, die zu einer Störung des vertraglichen Äquivalenzverhältnisses führt und dies eine Anpassung der AGB zur Wiederherstellung der Äquivalenz erforderlich macht.

14.12.2 Der Verlag wird den Kunden auf die anstehenden Änderungen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden der geänderten AGB schriftlich oder in Textform (E-Mail) hinweisen. Der Kunde kann der Änderung widersprechen; hat der Kunde innerhalb eines Monats ab dem Hinweis (Satz 1) der Änderung nicht widersprochen, gilt dies als Zustimmung. Der Verlag wird in dem Hinweis auf die geplante Änderung auf diese Wirkung der Nichtausübung der Widerspruchsmöglichkeit ausdrücklich aufmerksam machen.

14.12.3 Der Kunde ist zudem berechtigt, das von der Änderung betroffene Dauerschuldverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu dem angekündigten Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geänderten AGB zu kündigen. Hat der Kunde der geplanten Änderung widersprochen, ist der Verlag seinerseits berechtigt, das Dauerschuldverhältnis zu kündigen.

14.12.4 Die Bestimmungen dieser Ziffer 14.12 finden auf Änderungen der Vergütung keine Anwendung; hierfür gelten die Bestimmungen der Ziffern 8.5 und 8.6.

15. Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Verlag verarbeitet personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten im Rahmen der mit dem Kunden vereinbarten Nutzung von Diensten, so wie es in der entsprechenden Datenschutzerklärung des Verlages näher beschrieben wird.

16. Verpflichtung zur Berufsverschwiegenheit

16.1 Soweit der Verlag im Rahmen seines Angebots der Dienste Leistungen erbringt, die der gesetzlichen Verpflichtung zur Wahrung der Berufsverschwiegenheit nach §§ 43a Abs. 2, 43e BRAO, 57 Abs. 1, 62a StBerG, 43 Abs. 1, 50a WPO, 39a Abs. 2, 39c PAO sowie 18, 26a BNotO oder zum Schutz der Geheimnisse nach § 30 VwVfG und den Landesverwaltungsverfahrensgesetzen der Länder, § 35 SGB I sowie § 30 AO unterliegen, verpflichtet sich der Verlag in Kenntnis der Strafbarkeit einer Verletzung dieser Verpflichtungen zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen, die dem Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Patentanwalt, Notar oder Sachbearbeiter der öffentlichen Stelle bei Ausübung seines Amtes bekannt geworden sind und zu denen der Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Patentanwalt, Notar oder Sachbearbeiter der öffentlichen Stelle ihm den Zugang eröffnet hat. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

16.2 Der Verlag ist ferner verpflichtet, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verlags, die Zugang zu den von der Verpflichtung zur Geheimniswahrung umfassten Tatsachen haben, sind in ebensolcher Weise zur Wahrung dieser Verschwiegenheit verpflichtet.

16.3 Der Verlag ist befugt, externe Dienstleister zur Erfüllung des Vertrags heranzuziehen. Der Verlag verpflichtet die zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten herangezogenen externen Dienstleister in Textform zur Wahrung der Verschwiegenheit. Die allgemeinen Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten bleiben hiervon unberührt.

17. Allgemeine Bestimmungen für KI-Dienste

Für die vom Verlag angebotenen KI-Dienste, insbesondere für

• Beck-Noxtua und

• beck-chat

gelten die folgenden allgemeinen Bestimmungen:

17.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Berechtigten Nutzer auf die nachstehenden Bestimmungen hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen.

17.2 Dem Kunden ist bewusst, dass die vom Verlag angebotenen KI-Dienste den Kunden lediglich unterstützen und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG (insbesondere keine Rechtsberatung oder Steuerberatung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG bzw. § 2 StBerG) darstellen; Ziffer 13 gilt entsprechend. Die KI-Dienste können die eigenverantwortliche Rechtsrecherche und rechtliche Prüfung eines konkreten Einzelfalls durch einen dazu befugten Rechtsdienstleister nicht ersetzen. Die finale Beantwortung rechtlicher und anderer fachlicher Fragestellungen und die spezifische Rechtsanwendung auf reale Sachverhalte muss daher Berufsträgern vorbehalten bleiben, die nach § 3 RDG zur selbständigen Erbringung von Rechtsdienstleistungen berechtigt sind.

17.3 Die KI-Dienste erzeugen ihre Ausgaben (insbesondere Antworten, Dokumente oder sonstige Inhalte; nachfolgend: »Output«) mittels generativer KI. Generative KI arbeitet mithilfe von Wahrscheinlichkeiten, die unter anderem aus den Trainingsdaten abgeleitet sind. Output kann daher unter verschiedenen Gesichtspunkten unzulänglich oder inkorrekt sein. Dem Kunden sind die allgemeinen Risiken beim Einsatz generativer KI bewusst, die insbesondere darin bestehen, dass Output

• zum einen stark von den spezifischen Eingaben des Kunden (d.h. Prompts und bereitgestellte Dokumente) abhängen und

• zum anderen Fehler enthalten kann, da auch KI-Dienste auf dem neuesten Stand der Technik nicht stets zuverlässig Output liefern, der inhaltlich und ethisch einwandfrei ist.

• Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Vollständigkeit, Repräsentativität und Unvoreingenommenheit der von einem KI-Dienst zusammengestellten oder zusammengefassten Informationen – sei es aus vom Kunden bereitgestellten Dokumenten und Eingaben oder aus der Datenbank – sowie der sachlichen Richtigkeit und Aktualität der von einem KI-Dienst getroffenen Aussagen oder Bewertungen; es ist beispielsweise möglich,

• dass der Output je nach Formulierung der Eingabe unterschiedlich ist,

• dass bei der Generierung des Outputs einschlägige Textstellen nicht herangezogen wurden oder umgekehrt nicht-einschlägige Textstellen herangezogen wurden,

• dass der Output Inhalte unzutreffend, lückenhaft oder missverständlich wiedergibt, oder

• dass der Output eine sogenannte Halluzination enthält (d.h. dass der KI-Dienst fehlendes Wissen interpoliert hat, ohne dies im Output kenntlich zu machen, und dadurch eine plausibel wirkende und nicht mit Einschränkungen oder Vorbehalten versehene Aussage objektiv falsch ist).

17.4 Der Verlag übernimmt daher keine Gewähr für die genannten Qualitätsmerkmale des Outputs (Richtigkeit, Vollständigkeit, Repräsentativität und Unvoreingenommenheit), den ein vom Verlag angebotener KI-Dienst liefert, und für die Eignung des KI-Outputs für bestimmte Zwecke, insbesondere eine unmittelbare Verwendbarkeit (d.h. ohne eine eigenverantwortliche menschliche Prüfung vor der weiteren Verwendung) durch den Kunden für seine geschäftlichen Zwecke.

17.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der vom Verlag angebotenen KI-Dienste alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken beim Einsatz generativer KI zu minimieren. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen zur Risikominimierung:

17.5.1 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Berechtigten Nutzer über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen und fachlich geeignet sind, den Output inhaltlich zu beurteilen. Der Kunde darf vom Verlag angebotene KI-Dienste ausschließlich zur Unterstützung juristisch ausgebildeter Fachkräfte nutzen. Der von einem vom Verlag angebotenen KI-Dienst gelieferte Output (einschließlich der Quellenangaben) – z.B. die Beantwortung von Rechtsfragen, die Anwendung von Rechtsnormen auf konkrete Sachverhalte, die Auswertung/Bewertung von Unterlagen oder Formulierungsvorschläge und Entwürfe für Texte wie Verträge, Anwaltsschreiben, Schriftsätze – ist in allen Fällen vor ihrer weiteren Verwendung sorgfältig durch juristisch ausgebildete Fachkräfte zu überprüfen. Der Kunde handelt auf eigenes Risiko, wenn er einen KI-Dienst ohne Berücksichtigung der allgemeinen Risiken beim Einsatz generativer KI und ohne eigenverantwortliche Überprüfung der mittels des KI-Dienstes generierten Ergebnisse nutzt. Der Kunde hat die Berechtigten Nutzer entsprechend anzuleiten und zu überwachen. Die vorstehenden Pflichten des Kunden bestehen unabhängig von etwaigen gesetzlichen Pflichten des Kunden, insbesondere gemäß Art. 4 KI-VO (Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz) als »Betreiber« eines KI-Systems im Sinne des Art. 3 Nr. 4 KI-VO.

17.5.2 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass er und die Berechtigten Nutzer durch die Nutzung eines vom Verlag angebotenen KI-Dienstes nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, insbesondere – soweit anwendbar – KI-VO, DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG [Datenschutz-Grundverordnung]) oder Rechte Dritter verletzen, z.B. Rechte des geistigen Eigentums, Persönlichkeitsrechte, Geschäftsgeheimnisse etc., sei es bei der Bereitstellung von Eingaben (einschließlich des Uploads von Dokumenten) für eine Erstellung von Ausgaben oder durch die Verwendung der Ausgaben. Jede gesetzeswidrige, insbesondere urheberrechtswidrige Nutzung der vom Verlag angebotenen KI-Dienste ist ausdrücklich untersagt. Im Einzelnen gelten die in den als Anlage beigefügten Nutzungsrichtlinien enthaltenen Bestimmungen für die zulässige Nutzung; die Berechtigten Nutzer müssen dem bestimmungs-gemäßen Gebrauch des jeweiligen KI-Dienstes, den besonderen Sorgfaltspflichten bei der Nutzung von KI-Diensten und den Nutzungsrichtlinien für KI-Dienste vor der Nutzung eines vom Verlag angebotenen KI-Dienstes zustimmen.

17.5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die für ihn bestehenden Pflichten zur Risikominimierung und rechtskonformen Nutzung, insbesondere die Nutzungsrichtlinien, in geeigneter Weise (arbeitsrechtlich, disziplinarrechtlich, vertraglich) auch den für ihn tätigen Berechtigten Nutzern aufzuerlegen, deren Einhaltung durch die Berechtigten Nutzer zu überwachen und etwaige Verstöße angemessen zu sanktionieren (einschließlich des Entzugs der Nutzungsberechtigung für einen Berechtigten Nutzer bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen); das Recht des Verlags, gemäß den Nutzungsrichtlinien selbst Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Sperrung des Zugangs), bleibt davon unberührt.

17.6 Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die an den KI-Dienst übermittelten Inhalte (insbesondere Prompts, sonstige Texte, Dokumente, Abbildungen, Fotografien, etc.), zu diesem Zweck entsprechend nutzen zu dürfen. Eine Prüfung auf die Zulässigkeit der Verwendung der vom Kunden an den KI-Dienst übermittelten Daten findet durch den Verlag nicht statt und ist im Rahmen des KI-Dienstes nicht implementiert. Der Kunde stellt den Verlag von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer Verletzung ihrer Rechte gegen den Verlag erheben, soweit solche Ansprüche auf der Nutzung des angebotenen KI-Dienstes durch den Kunden oder die dem Kunden zugeordneten Berechtigten Nutzer beruhen. Der Kunde unterstützt den Verlag nach Treu und Glauben in zumutbarem Umfang bei der Verteidigung gegen Ansprüche Dritter oder in Verfahren wegen behaupteter Verstöße gegen Gesetze oder einer behaupteten Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere durch die Zurverfügungstellung von Informationen und Unterlagen.

17.7 Die Nutzung der KI-Dienste ist ausschließlich auf natürliche Personen beschränkt. Insbesondere müssen die Eingaben durch den Nutzer selbst erfolgen. Insbesondere ist der Einsatz von automatisierten IT-Anwendungen oder von Technologien unzulässig, die die Nutzung der KI-Dienste durch eine natürliche Person simulieren.

17.8 Es ist dem Kunden verboten, die KI-Dienste so zu manipulieren (inklusive des Versuchs einer Manipulation), dass sie andere als die nach diesem Vertrag vorgesehene Aufgaben erfüllen oder der Kunde Informationen erhält, die für den hier maßgeblichen bestimmungsgemäßen Gebrauch der KI-Dienste nicht erforderlich sind. Zu den nicht gestatteten Maßnahmen gehören insbesondere:

• Prompt-Injection (»Eingabemanipulation«), dabei wird der Prompt so gestaltet, dass die KI-Dienste unerwünschte oder schädliche Ausgaben erzeugt;

• Evasion-Attacks (»Umgehungsangriffe«) als Angriffe auf KI-Systeme, bei denen versucht wird, die KI-Dienste zu täuschen oder zu manipulieren, etwa durch das Identifizieren von Mustern in den Trainingsdaten, die die KI-Dienste dazu verleiten, falsche Entscheidungen zu treffen;

• Reverse Engineering des Modells, beispielsweise dadurch, dass der Kunde umfangreiche Abfragen vornimmt, um Informationen sammeln, die es ihm erlauben, ein eigenes Modell zu erstellen, das das Verhalten der KI-Dienste imitiert;

• Abliteration, bei der die Struktur und Funktionsweise der KI-Dienste analysiert wird, um Schwachstellen zu identifizieren, um über Eingabemuster oder Kombinationen von Wörtern die KI-Dienste dazu zu bringen, vertrauliche Informationen preiszugeben oder falsche Antworten zu generieren;

• Membership Inference Angriffe, um Datenpunkte, die zum Training verwendet wurden, zu rekonstruieren.

17.9 Der Output darf nicht automatisiert abgerufen, unmittelbar aus der Anwendung heraus automatisiert weiterverarbeitet oder automatisiert in andere Systeme oder Prozesse eingebunden werden.

17.10 Unzulässig ist die systematische nutzerseitige Eingabe von Dokumenten, Trefferlisten oder sonstigen Inhalten (jeweils ganz oder teilweise) aus den Datenbanken (gemäß Ziffer 1) in die KI-Dienste oder jede andere systematische Verarbeitung solcher Dokumente, Trefferlisten oder sonstigen Inhalte (jeweils ganz oder teilweise) durch die KI-Dienste.

17.11 Der Nutzer ist nicht dazu berechtigt, den Output zu systematischen Wissenssammlungen (insbesondere Lehrbücher, Kommentare, Skripte, Zusammenfassungen, etc.) oder systematischen Datenbanken zusammenzuführen, den Output systematisch weiterzugeben oder den Output gegenüber Dritten systematisch zugänglich zu machen. Unzulässig ist auch das systematische Prompten des Nutzers zu diesen Zwecken.

17.12 Unzulässig ist die Nutzung oder Verwertung des Outputs (jeweils ganz oder teilweise) im Rahmen oder zum Training von KI-Anwendungen, insbesondere Sprachmodellen, oder anderen automatisierten IT-Anwendungen; insbesondere ist es unzulässig, KI-Anwendungen, insbesondere Sprachmodellen, Zugriff zum Output (jeweils ganz oder teilweise) zu ermöglichen oder zu verschaffen, oder diesen in KI-Anwendungen, insbesondere Sprachmodelle, einzugeben oder hochzuladen. Unzulässig ist ferner die Vervielfältigung des Outputs zum Zwecke des Text und Data Mining.

17.13 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Output unter Umständen urheberrechtlich geschützt sein kann. Der Kunde stellt eigenverantwortlich sicher, dass die Weiterverwendung des Outputs rechtmäßig ist; für etwaige Rechtsverletzungen durch die Weiterverwendung des Outputs ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

17.14 Die Nutzung der KI-Dienste zum Zweck der geschäftsmäßigen Informationsvermittlung (insbesondere im Auftrag eines Dritten) ist unzulässig.

17.15 Nutzungsrechte, die aufgrund gesetzlicher Lizenzen – insbesondere nach Maßgabe der §§ 60a ff. UrhG – wahrgenommen werden dürfen, werden in den Nutzungsverträgen und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeräumt und werden hierdurch nicht berührt.

17.16 Der Verlag behält sich zudem vor, bei einer Überschreitung des zulässigen Nutzungsumfangs die Zugriffs- und Abruf- und Downloadgeschwindigkeit für den betreffenden Berechtigten Nutzer für den Rest des betreffenden Kalendertags zu drosseln. Der Verlag ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über die zulässige Art oder den zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren. Der Kunde darf keine Vorrichtungen, Erzeugnisse oder sonstige Mittel einsetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen des Verlags zu umgehen oder zu überwinden. Bei einer missbräuchlichen Nutzung eines KI-Dienstes ist der Verlag berechtigt, den Zugang zu diesem KI-Dienst sofort zu sperren. Weitere Rechte und Ansprüche des Verlags, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.

17.17 Der Kunde ist verpflichtet, dem Verlag auf dessen Verlangen hin schriftlich Auskunft über Art und Umfang der Nutzung der KI-Dienste zu erteilen, wenn objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nutzung, insbesondere für eine Übernutzung vorliegen. Sonstige Rechte und Ansprüche des Verlags bei vertragswidriger Nutzung bleiben unberührt. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und kommt der Kunde aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, seiner Auskunftspflicht nach dieser Ziffer nicht nach, so ist der Verlag berechtigt, die mutmaßlich entgangene Vergütung nach billigem Ermessen zu schätzen; §§ 315 ff. BGB finden Anwendung. Als Kriterien für die Schätzung können u.a. die Zahl der durchgeführten Chats oder der Tokenverbrauch pro Kunde im betreffenden Verlängerungszeitraum im Vergleich zu den vorangehenden Bezugs- oder Verlängerungszeiträumen und die Anzahl der beim Kunden tätigen Berufsträger herangezogen werden. Zu den Berufsträgern zählen neben den für den Kunden tätigen Personen mit abgeschlossener Ausbildung auch in der Ausbildung befindliche Personen (z.B. Praktikanten und Referendare), sofern sie Zugang zu den KI-Diensten erhalten und darin Tätigkeiten für den Kunden durchführen.

18. Sonderbestimmungen für den KI-Dienst Beck-Noxtua

18.1 Bestimmungsgemäßer Gebrauch: Der bestimmungsgemäße Gebrauch von Beck-Noxtua umfasst die Nutzung als unterstützender Assistent zur juristischen Recherche, zur Analyse für hochgeladene Dokumente und zum Entwurf von Texten und Dokumenten durch juristisch ausgebildete Fachkräfte (insbesondere solche, die nach § 3 RDG zur selbständigen Erbringung von Rechtsdienstleistungen berechtigt sind , z.B. Rechtsanwälte, Syndikusrechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare), im Rahmen ihrer allgemeinen juristischen Berufsausübung:

Im Rahmen der Funktion als Rechercheassistent kann der Nutzer juristische Fragen in natürlicher Sprache in Beck-Noxtua eingeben, die hierauf von Beck-Noxtua generierten Antworten durch weitere Fragen in einem Dialog mit Beck-Noxtua vertiefen, um hierdurch vorbereitende Informationen für die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit zu erhalten. Im Rahmen der Funktion als Analysewerkzeug kann der Nutzer Dokumente in Beck-Noxtua hochladen, deren Inhalt zur Vorbereitung seiner beruflichen Tätigkeit auswerten und insbesondere zusammenfassen lassen sowie über die Chat-Funktion rechtliche Fragen zu diesen hochgeladenen Dokumenten stellen, um vorbereitende Informationen für die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit zu erhalten. Im Rahmen der Funktion als Schreibassistent generiert Beck-Noxtua vorbereitende Entwurfsfassungen von Texten oder Rechtsdokumenten. Beck-Noxtua ist nicht für die eigenständige oder abschließende rechtliche oder tatsächliche Prüfung eines konkreten Einzelfalles im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG geeignet und darf nicht als Ersatz für eine menschliche Prüfung verwendet werden. Auf Ziffer 17.2 wird hingewiesen. Die Antworten des Systems (insbesondere die Dokumentenanalysen und die generierten Texte) müssen stets vom Nutzer überprüft und verifiziert werden, bevor sie verwendet werden können, beispielsweise indem der Nutzer den Referenzen auf die Datenbank folgt, die im Rahmen der generierten Antwort verlinkt werden. Auf Ziffer 17.5.1 wird hingewiesen. Beck-Noxtua ist nicht zur Ablage, Speicherung oder Archivierung von Texten, Dokumenten oder anderen Inhalten bestimmt. Der Nutzer muss seine Anfragen und die von Beck-Noxtua generierten Antworten eigenständig sichern, um einen Verlust dieser Daten zu vermeiden. Die Verwendung von Beck-Noxtua in solchen Bereichen, die nach der KI-Verordnung [VO (EU) 2024/1689] eine Einstufung von Beck-Noxtua als Hochrisiko-KI-System zur Folge haben, ist nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch den Verlag gestattet. Eine Nutzung von Beck-Noxtua außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist unzulässig.

18.2 Der Kunde erhält, unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung, für sich und für die im Vertrag über die Nutzung von Beck-Noxtua festgelegten Berechtigten Nutzer zu eigenen Zwecken des Vertragspartners das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Dauer des Nutzungsvertrags begrenzte Recht, den KI-Dienst Beck-Noxtua während der Laufzeit im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen. Das Nutzungsrecht berechtigt – im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und gemäß den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Nutzungsrichtlinien in der Anlage – dazu, auf Beck-Noxtua online zuzugreifen und die Funktionalitäten von Beck-Noxtua in Anspruch zu nehmen. Soweit im Rahmen der Nutzung von Beck-Noxtua ein Ausschnitt eines Dokuments aus den Datenbanken eingeblendet wird (im Sinne einer Vorschau; sogenannter »Snippet«), gelten für die Nutzungsrechte an dem eingeblendeten Snippet die Regelungen der Ziffer 10 entsprechend.

18.3 Die Nutzung ist auf die Eingabe von 200 Chateinzelanfragen pro Berechtigtem Nutzer je 24-Stundenzeitraum sowie auf 100 Chateinzelanfragen pro Berechtigtem Nutzer je 60-Minutenzeitraum beschränkt. Dabei ist unerheblich, ob und wie sich diese Chateinzelanfragen auf verschiedene Chatdialoge verteilen. Die Nutzung der Funktion »Matrix Analyse« – soweit diese verlagsseitig angeboten wird, worauf kein Anspruch des Kunden besteht – ist auf die Durchführung von 20 Matrixanalysen pro Berechtigtem Nutzer je 24-Stundenzeitraum sowie auf maximal 50 Dokumente pro einzelner Matrixanalyse beschränkt.

18.4 Die Nutzung von Beck-Noxtua ist auf die im Nutzungsvertrag festgelegte Zahl der Berechtigten Nutzer beschränkt. Die Nutzer sind vom Kunden namentlich zu benennen, sofern kein Zugriff mittels IP-Check vereinbart ist. Die Zugangsberechtigung der betreffenden Berechtigten Nutzer wird vom Verlag per E-Mail oder schriftlich bestätigt. Ein Berechtigter Nutzer kann mit seiner Wissens- und/oder Besitzkomponente zeitgleich immer nur einmal bei Beck-Noxtua angemeldet sein. Bei erneuter Anmeldung mit einem anderen Browser oder einem anderen Gerät wird die vorangegangene Session automatisch abgebrochen.

18.5 Verlag strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit von Beck-Noxtua von 98 % pro Kalenderjahr an. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit von Beck-Noxtua am Übergabepunkt dieses KI-Dienstes zum Internet. Die Verfügbarkeit berechnet sich nach folgender Formel:

Verfügbarkeit = ((vereinbarte Verfügbarkeitszeit – ungeplante Ausfallzeit))

(vereinbarte Verfügbartkeitszeit)

Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben folgende Zeiten außer Betracht:

(a) Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf vom Verlag nicht beeinflussbaren Störungen des Internets oder auf sonstigen vom Verlag nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere auf einer Epidemie oder Pandemie (wie Covid-19) oder auf höherer Gewalt, beruhen;

(b) Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen geplanter Wartungsarbeiten am Server oder den IT-Leistungen; geplante Wartungsarbeiten sollen zwischen 00.00 und 7.00 Uhr morgens (mit Präferenz zwischen 06.00 und 07.00 Uhr morgens) durchgeführt werden oder am Wochenende und nur ausnahmsweise zu anderen Zeiten.

(c) Zeiten wegen zwingend erforderlicher außerplanmäßiger Wartungsarbeiten, die zur Beseitigung von Störungen erforderlich sind; der Kunde wird hiervon nach Möglichkeit durch einen Hinweis auf der Website in Kenntnis gesetzt.

(d) Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die darauf beruhen, dass die vom Kunden zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zu Beck-Noxtua vorübergehend nicht gegeben sind, beispielsweise bei Störungen der Hardware des Kunden.

(e) Zeiten der Nichtverfügbarkeit, wenn und soweit die Ausfallzeit nur darin besteht, dass (i) Beck-Noxtua in nur unwesentlichem Umfang nicht erreichbar ist oder (ii) aufgrund einer Fehlfunktion von Beck-Noxtua die allgemeine Brauchbarkeit von Beck-Noxtua für den Kunden in nur unwesentlichem Umfang eingeschränkt ist (gemeinsam »Unwesentliche Störungen«). Der Kunde ist sich bewusst, dass Beck-Noxtua auf Künstlicher Intelligenz basiert und Ausgaben von solcher weitestgehend nicht deterministischer Natur sind. Die Parteien teilen daher das Verständnis, dass bei der Bewertung der Frage, ob »Fehlfunktionen« vorliegen, solche Umstände außer Betracht bleiben, die ihre Ursache in der Funktionsweise von KI-Systemen haben (also etwa aus menschlicher Sicht unrichtige Ausgaben). Ungeachtet dessen ist der Verlag bemüht, solche vermeintlichen Fehler zu reduzieren.

19. Sonderbestimmungen für den KI-Dienst beck-chat

19.1 Bestimmungsgemäßer Gebrauch Der bestimmungsgemäße Gebrauch des beck-chat ist die Nutzung als unterstützender juristischer Rechercheassistent durch juristisch ausgebildete Fachkräfte (insbesondere solche, die nach § 3 RDG zur selbständigen Erbringung von Rechtsdienstleistungen berechtigt sind, z.B. Rechtsanwälte, Syndikusrechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare), im Rahmen ihrer allgemeinen juristischen Berufsausübung:

Der Nutzer kann juristische Fragen in natürlicher Sprache in den beck-chat eingeben, die hierauf vom beck-chat generierten Antworten durch weitere Fragen in einem Dialog dem beck-chat vertiefen, um hierdurch vorbereitende Informationen für die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit zu erhalten.

Der beck-chat ist nicht für die eigenständige oder abschließende rechtliche Prüfung eines konkreten Einzelfalles im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG geeignet und darf nicht als Ersatz für eine menschliche Prüfung verwendet werden. Auf Ziffer 17.2 wird hingewiesen.

Die Antworten des Systems müssen stets vom Nutzer überprüft und verifiziert werden, bevor sie verwendet werden können, beispielsweise indem der Nutzer den Referenzen auf die Datenbank folgt, die im Rahmen der generierten Antwort verlinkt werden. Auf Ziffer 17.5.1 wird hingewiesen.

Der beck-chat ist nicht zur Ablage oder Speicherung von Texten oder anderen Inhalten bestimmt. Der Nutzer muss seine Anfragen und die vom beck-chat generierten Antworten eigenständig sichern, um einen Verlust dieser Daten zu vermeiden.

Die Verwendung des beck-chat in solchen Bereichen, die nach der KI-Verordnung [VO (EU) 2024/1689] eine Einstufung des beck-chat als Hochrisiko-KI-System zur Folge haben, ist nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch den Verlag gestattet.

Eine Nutzung des beck-chat außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist unzulässig.

19.2 Der beck-chat ist nicht darauf ausgelegt, dass der Nutzer personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen eingibt, einschließlich Informationen, die der Verpflichtung zur Wahrung der Berufsverschwiegenheit nach §§ 43a Abs. 2, 43e BRAO, §§ 57 Abs. 1, 62a StBerG, §§ 43 Abs. 1, 50a WPO, §§ 39a Abs. 2, 39c PAO, 18, 26a BnotO oder dem Schutz der Geheimnisse nach § 30 VwVfG und den Landesverwaltungsverfahrensgesetzen der Länder, § 35 SGB I oder § 30 AO unterliegen. Die Eingaben und Fragen des Nutzers müssen daher frei von personenbezogenen Daten und vertraulichen Informationen sein.

19.3 Diejenigen Kunden, die mindestens eines der folgenden beck-online Module abonniert haben:

• beck-online PREMIUM

• Arbeitsrecht

- PLUS

- PREMIUM

- OPTIMUM

- Betriebsrat PLUS

- Betriebsrat PREMIUM

• Miet- und WEG-Recht

- PLUS

- PREMIUM

• Zivilrecht

- PLUS

- PREMIUM

- OPTIMUM

- PREMIUM INTERNATIONAL

- OPTIMUM INTERNATIONAL

• Steuerrecht

- BeckOK Steuerrecht,

- Grundmodul

- PLUS

- PREMIUM

- PREMIUM inkl. IStR

- PREMIUM INTERNATIONAL

• Steuerberater OPTIMUM

erhalten unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung für das beck-online-Modul für sich und für die im Vertrag über die Nutzung von beck-online festgelegten Berechtigten Nutzer zu eigenen Zwecken des Kunden das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Dauer des Nutzungsvertrags begrenzte Recht, den KI-Dienst beck-chat im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.

Der beck-chat besteht aus den folgenden Teilbereichen:

• Arbeitsrecht,

• Miet- und WEG-Recht,

• Steuerrecht,

• Zivilrecht.

Dem Kunde steht ein Teilbereich nur zur Verfügung, soweit sein Abonnement mindestens eines der oben genannten Module aus diesem Teilbereich umfasst. Ein Abonnement von »beck-online PREMIUM« umfasst alle Teilbereiche. Das Nutzungsrecht berechtigt – im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und gemäß den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Nutzungsrichtlinien – dazu, auf beck-chat online zuzugreifen und die Funktionalitäten von beck-chat in Anspruch zu nehmen, ohne dass auf deren Aufrechterhaltung oder Zurverfügungstellung ein Anspruch besteht.

19.4 Die Nutzung ist auf die Eingabe von 50 Chateinzelanfragen pro Berechtigtem Nutzer je 24-Stundenzeitraum beschränkt. Dabei ist unerheblich, ob und wie sich diese Chateinzelanfragen auf verschiedene Chatdialoge verteilen.

19.5 Die Nutzung von beck-chat ist auf die im Nutzungsvertrag festgelegte Zahl der Berechtigten Nutzer beschränkt. Die Berechtigten Nutzer sind vom Kunden namentlich zu benennen. Die Zugangsberechtigung der betreffenden Berechtigten Nutzer wird vom Verlag per E-Mail oder schriftlich bestätigt. Ein Berechtigter Nutzer kann mit seiner Wissens- und/oder Besitzkomponente zeitgleich immer nur einmal bei beck-chat angemeldet sein. Bei erneuter Anmeldung mit einem anderen Browser oder einem anderen Gerät wird die vorangegangene Session automatisch abgebrochen.

20. Gerichtsstand und anwendbares Recht

20.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen zur Nutzung der Dienste oder im Zusammenhang damit ist München. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, und für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

20.2 Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Dienste findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Ist der Kunde eine natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, führt die vorstehende Rechtswahl nicht dazu, dass dem Kunden der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch Vertrag abgewichen werden darf.

Stand: 26. November 2025


Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG
Wilhelmstraße 9, 80801 München
Telefon (089) 3 81 89-0
E-Mail: info@beck.de

 

Anlage: Nutzungsrichtlinien

1. Allgemeines

1.1 Die Nutzungsrichtlinien gelten für die Nutzung von KI-Diensten.

1.2 »Nutzerinhalte« sind Informationen, die der Kunde oder ein durch den Kunden zur Nutzung Berechtigter Nutzer (zusammen: »Nutzer«) bereitstellt (eingibt oder hochlädt) und der Verlag als Anbieter des KI-Dienstes (»Anbieter«) für den Nutzer (jedenfalls vorübergehend) speichert; dies gilt für alle gespeicherten Inhalte unabhängig davon, für wen die Inhalte abrufbar sind.

1.3 Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter zur Einhaltung dieser Nutzungsrichtlinien.

1.4 Unzulässige Inhalte: Der Nutzer darf keine unzulässigen Inhalte bereitstellen. Unzulässig sind:

• Inhalte, deren Erwerb oder Verbreitung strafbar ist, z.B. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen;

• rassistische, diskriminierende, verhetzende, extremistische, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Inhalte;

• Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewalt; Gewaltdarstellungen und Inhalte, die gegen die Menschenwürde verstoßen; pornographische Inhalte

• Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, insbesondere geistiges Eigentum (z.B. Urheberrechte), Persönlichkeitsrechte oder Geschäftsgeheimnisse.

1.5 Unzulässige Handlungen: Der Nutzer darf keine unzulässigen Handlungen vornehmen. Unzulässig sind:

• strafbare oder gesetzlich verbotene Handlungen;

• Ausspähen von Daten, Datenveränderung, Computersabotage; Verbreitung von Computerviren und sonstiger Malware; Beeinträchtigung des technischen Betriebs der Systeme und Dienste des Anbieters;

• der Einsatz automatisierter IT-Anwendungen oder von sonstigen Technologien,

- die die Nutzung der KI-Dienste durch eine natürliche Person simulieren (insbesondere das automatisierte Abrufen von Antworte und sonstige Dokumenten oder die automatisierte Weiterverarbeitung unmittelbar aus der Anwendung heraus )

- und/oder dazu dienen, solche Inhalte systematisch abzurufen.

2. Vorgehen gegen unzulässige Inhalte und Handlungen

Der Anbieter ist berechtigt, wie nachfolgend beschrieben Maßnahmen gegen unzulässige Nutzerinhalte zu ergreifen und unzulässige Handlungen zu unterbinden.

2.1 Überprüfung von Nutzerinhalten

Der Anbieter überprüft gespeicherte Nutzerinhalte nur im Einzelfall, wenn er auf einen mutmaßlich unzulässigen Inhalt hingewiesen wird; er nimmt keine anlassunabhängigen Kontrollen vor.

2.2 Entscheidung über Maßnahmen

2.2.1 Der Anbieter ergreift verhältnismäßige Maßnahmen, um gegen unzulässige Inhalte/Handlungen vorzugehen. Er nimmt Rücksicht einerseits auf die Sicherheit des Betriebs der Online-Dienste und der Nutzer, den Schutz der Rechte Dritter und der Interessen der Allgemeinheit und andererseits auf die Meinungs¬äußerungs-freiheit der Nutzer.

• Ist ein Nutzerinhalt offensichtlich strafrechtlich relevant oder verletzt er Rechte eines anderen erheblich, löscht der Anbieter den Nutzerinhalt ohne vorherige Ankündigung.

• Ist eine Handlung des Nutzers unzulässig, unterbindet der Anbieter die Handlung und ergreift, soweit möglich und angemessen, Maßnahmen:

• Ist ein Nutzerinhalt unzulässig, aber nicht strafbar oder erheblich rechtsverletzend oder ist die Strafbarkeit oder Rechtsverletzung nicht eindeutig erkennbar, sperrt der Anbieter den Nutzerinhalt vorläufig und teilt dies dem Nutzer mit. Dem Nutzer wird eine angemessene Frist gesetzt, um sich zur Zulässigkeit des Nutzerinhalts zu äußern. Der Anbieter entscheidet dann über eine dauerhafte Sperrung oder Löschung des Nutzerinhalts.

• Der Anbieter kann neben den genannten Maßnahmen auch eine Verwarnung aussprechen.

• Der Anbieter kann zur Verhinderung der erneuten Bereitstellung unzulässiger Nutzerinhalte bzw. erneuten Begehung unzulässiger Handlungen vorübergehend die Erbringung der Online-Dienste für den Nutzer einschränken oder unterbrechen, längstens einen Monat. Dasselbe gilt, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass der Nutzer die Bereitstellung unzulässiger Inhalte oder unzulässige Handlungen plant.

2.2.2 Wenn der Nutzer trotz einer Verwarnung vorsätzlich (i) erneut einen in ähnlicher Weise unzulässigen Nutzerinhalt bereitstellt; oder (ii) erneut eine vergleichbare unzulässige Handlung vornimmt, kann der Anbieter den Nutzer von der Nutzung ausschließen und/oder betreffende Nutzerinhalte ohne Vorankündigung dauerhaft sperren oder löschen.

2.2.3 Der Anbieter teilt dem Nutzer die getroffene Entscheidung mit Begründung mit.

2.2.4 Hat ein Dritter dem Anbieter einen Nutzerinhalt als rechtswidrig oder unzulässig gemeldet, teilt der Anbieter die Entscheidung, Maßnahmen zu ergreifen oder nicht zu ergreifen, diesem Dritten mit Begründung mit.

2.2.5 Der Anbieter weist die Nutzer darauf hin, dass der Anbieter dann, wenn er mehrfach Maßnahmen ergreifen musste, möglicherweise gegenüber dem Kunden zur fristlosen Kündigung des Vertrags über die Nutzung des KI-Dienstes berechtigt ist.

2.3 Meldung des Verdachts bei bestimmten Straftaten

In bestimmten Fällen strafbarer Inhalte oder Handlungen ist der Anbieter gesetzlich verpflichtet, die zuständigen Behörden zu benachrichtigen, nämlich gemäß Art. 18 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste), (i) wenn der Anbieter Kenntnis von Informationen erhält, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person oder von Personen darstellt, begangen wurde, begangen wird oder begangen werden könnte; (ii) oder wenn die Nichtanzeige nach § 138 StGB strafbar wäre.

3. Rechtsbehelfe

3.1 Der Nutzer, gegen den der Anbieter eine Maßnahme nach Ziffer 2.2 getroffen hat, und gegebenenfalls der Dritte, der die Nutzerinhalte als rechtswidrig oder unzulässig gemeldet hat, können gegen die Entscheidung des Anbieters gerichtliche Klage einreichen.

3.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, an Verfahren vor einer zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle gemäß Art. 21 der Verordnung (EU) 2022/2065 teilzunehmen.

3.3 Nutzer werden gebeten, sich zunächst mit einer Beschwerde an den Anbieter zu wenden, wenn sie eine Entscheidung für ungerechtfertigt halten.