1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verlag C.H.Beck oHG (im Folgenden kurz "Verlag" genannt) und dem Kunden (gemeinsam "die Parteien") im Hinblick auf beck-online DIE DATENBANK, beck-online STEUERN & BILANZEN, BAYERN.RECHT, beck-personal-portal und NomosOnline (im Folgenden jeweils "die Datenbank") sowie im Hinblick auf die E-Mail-Dienste gelten ergänzend zu dem mit dem Kunden geschlossenen Nutzungsvertrag diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, nach Durchführung des in Ziffer 14.12 geregelten Verfahrens, in ihrer jeweils gültigen und auf https://rsw.beck.de/beck-online-service/agb-beck-online veröffentlichten Fassung. "E-Mail-Dienste" in diesem Sinne sind insbesondere die beck-fachdienste und die mit den Beraterzeitschriften ArbR, FamFR, GRUR-Prax, GWR, SteuK, etc. verbundenen E-Letter. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für eine vor Abschluss eines förmlichen Nutzungsvertrags vom Verlag gestattete Testnutzung der Datenbank bzw. der E-Mail-Dienste.
1.2 Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Verlag stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Verlag in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3 Die nachstehend genannten, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:
1.3.1 "Abruf" ist der Aufruf eines Dokuments zur Anzeige im Browser auf Veranlassung des Nutzers. Bei einem Mehrfachaufruf eines Dokuments, z.B. durch Vor- und Zurückblättern oder durch Wiederaufruf im Browser, zählt jeder Aufruf als gesonderter Abruf.
1.3.2 "Automatisierte IT-Anwendung" ist eine Anwendung oder Technologie zur automatisierten Verarbeitung von Daten, Informationen und Inhalten. Hierzu zählen insbesondere KI-Anwendungen, Roboter, Bots, Crawler, Scraper, Web-Spider, Metasuchmaschinen, Text und Data Mining, automatisierte Scripts und ähnliche Anwendungen oder Technologien. Dabei ist unerheblich, ob die Daten, Informationen und Inhalte automatisch oder manuell in die IT-Anwendung gelangen.
1.3.3 "Berechtigter Nutzer" ist eine natürliche Person, die nach Maßgabe des Nutzungsvertrags zur Nutzung der Datenbank berechtigt ist. Berechtigte Nutzer sind nur solche Personen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entweder Gesellschafter (Partner, Sozien) des Kunden sind oder zu diesem in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Eine unmittelbare oder mittelbare Nutzung durch andere Personen ist nicht zulässig. Kollegen des Kunden, die mit diesem in einer Bürogemeinschaft verbunden sind, zählen nicht zu den berechtigten Nutzern. Kollegen aus Kommunen, die mit der Kommune des Kunden in einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) verbunden sind, zählen ebenfalls nicht zu den berechtigten Nutzern.
1.3.4 "Dokument" ist die jeweils im Browser angezeigte Seite; hierbei ist unbeachtlich, ob der Inhalt des Dokuments vergütungspflichtig oder vergütungsfrei ist. Der Begriff umfasst insbesondere auch gemeinfreie Inhalte, Übersichten und Verzeichnisse, aber keine Trefferlisten, Druck- oder Hilfeseiten. Werden spezielle Ansichtsfunktionen genutzt (z.B. Abschnitts- oder Bereichsanzeige) und dadurch mehrere Dokumente gemeinsam in einer Browserseite angezeigt, zählt jedes darin enthaltene Dokument wie ein eigenständiges Dokument. Bei Normen zählt bei diesen Ansichtsfunktionen (insbesondere auch bei der Gesamtansicht) die gesamte im Browser angezeigte Seite lediglich als ein Dokument.
1.3.5 "Einzeldokument" ist ein einzelnes Dokument, das nicht von den vom Kunden abonnierten Modulen umfasst ist und das im Rahmen der Optionen "Einzeldokumentbezug" oder "beck-treffer" abgerufen wird.
1.3.6 "Einzeldokumentbezug" ist eine besondere Option zum Abruf von Einzeldokumenten, die nicht von den vom Kunden abonnierten Modulen umfasst sind. Für den Abruf von Einzeldokumenten ist eine gesonderte Vergütung zu leisten.
1.3.7 "Herunterladen" ist das Speichern von Inhalten der Datenbank auf dem Endgerät des Nutzers oder einem anderen Speichermedium außerhalb der Datenbank.
1.3.8 "IP-Check" ist ein ständiger Zugang zur Datenbank unter Verwendung einer statischen IP-Adresse des Kunden. Der Zugang zur Datenbank mittels IP-Check bedarf einer besonderen Vereinbarung.
1.3.9 "KI-Anwendung" ist eine ganz oder teilweise auf künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen basierende Anwendung (z.B. zur Erstellung von Analysen, Zusammenfassungen, Übersetzungen oder neuen Werken, Entscheidungsvorschlägen und Prognosen, oder zur Inhaltssuche). KI-Anwendungen sind insbesondere auch Sprachmodelle und Sprachassistenten, sofern sie ganz oder teilweise künstliche Intelligenz einsetzen.
1.3.10 "Kunde" ist der im Nutzungsvertrag bezeichnete Vertragspartner des Verlags. Kunde kann eine natürliche oder eine juristische Person oder eine andere, im Nutzungsvertrag definierte Institution oder Einrichtung sein.
1.3.11 "Session" ist der Zeitraum vom Aufruf der Website der Datenbank bis zum Logout aus der Datenbank oder bis zum Schließen des Browsers.
1.3.12 "Single-Sign-on" (SSO) ist ein Verfahren, bei dem die Anmeldung des berechtigten Nutzers an seinem Endgerät zugleich auch das personalisierte Login bei der Datenbank umfasst.
1.3.13. "Speichern" oder "Abspeichern" bezeichnet den Vorgang, bei dem Inhalte der Datenbank auf einem Speichermedium, z. B. einer Festplatte, einem USB-Stick oder einem Server, gesichert werden.
1.3.14 "Verbundene Unternehmen" des Kunden sind die Unternehmen, die mit dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verbunden sind. Der Verlag kann genehmigen, dass ein gemäß § 16 AktG im Mehrheitsbesitz stehendes verbundenes Unternehmen in den Nutzungsvertrag einbezogen wird. Dies gilt entsprechend für andere Gesellschaftsformen und für Körperschaften des öffentlichen Rechts.
2.1 Die Präsentation der Datenbanken und der E-Mail-Dienste auf den Websites oder in anderen Medien des Verlags ist kein bindendes Angebot des Verlags. Vielmehr wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags abzugeben.
2.2 Eine Online-Bestellung ist bei einer beabsichtigten Nutzung durch bis zu neun (9) Nutzer möglich. In diesem Fall gibt der Kunde ein Angebot ab, indem er nach Durchlaufen des Online-Bestellvorgangs die Bestellung durch Aktivierung der Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" absendet. Nach Absendung der Bestellung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Diese Auftragsbestätigung ist die Annahme des Angebots durch den Verlag. Der Nutzungsvertrag besteht in diesem Falle aus der mit der Bestellung des Kunden korrespondierenden Auftragsbestätigung sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.3 Bei einer beabsichtigten Nutzung durch zehn (10) oder mehr Nutzer ist eine individuelle Bestellanfrage an den Vertrieb des Verlags erforderlich. Der Verlag übersendet dem Kunden daraufhin einen Nutzungsvertrag, der vom Kunden unterzeichnet und an den Verlag zurückgesendet wird und der mit Zugang beim Verlag wirksam wird. Ergänzend hierzu gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.4 NJW-Abonnenten haben im Rahmen ihres Abonnements ohne weitere Berechnung über beck-online Zugriff auf die Inhalte von NJWDirekt (Inklusivmodul). Die Nutzung setzt die Freischaltung mit Hilfe der individuellen Freischaltnummer auf der Website des Verlages voraus.
2.5 Ziffer 2.4 gilt entsprechend für andere Druckwerke oder Dienstleistungen, deren Bezug die Nutzung eines Inklusivmoduls (Direkt-Moduls) enthält, sowie für die mit den Beraterzeitschriften verbundenen E-Letter.
3.1 Der Kunde kann nach Vertragsabschluss die von ihm abonnierten Module der Datenbank sowie die beck-fachdienste während einer Testphase vollständig und vergütungsfrei testen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Dauer der Testphase 4 Wochen. Ausgenommen von der Vergütungsfreiheit sind Dokumente, die nicht vom abonnierten Produkt umfasst sind.
3.2 Wünscht der Kunde keine Weiternutzung der abonnierten Module bzw. der beck-fachdienste, so kann er das Vertragsverhältnis innerhalb der Testphase seiner Bestellung formlos kündigen. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis mit dem Ende der Testphase. Erfolgt keine Kündigung, so gilt der Vertrag für den Bezugszeitraum, gerechnet ab dem Ende der Testphase. Für Module, deren Testphase 12 Wochen dauert, endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
3.3 Die vergütungsfreie Testphase darf je Modul nur einmal und insgesamt nicht häufiger als dreimal pro Kalenderjahr wahrgenommen werden; Ausnahmen kann der Verlag im Einzelfall genehmigen.
3.4 Verträge über die Nutzung von "beck-treffer" sehen keine Testphase vor und können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
3.5 Das Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Ziffer 4 bleibt unberührt.
4.1 Der Verlag räumt Kunden, die Verbraucher sind, ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachfolgenden Widerrufsbelehrung ein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Verlag C.H.Beck oHG, Wilhelmstr. 9, 80801 München, Telefon: 089-38 189-747, E-Mail: beck-online@beck.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An Verlag C.H.Beck oHG, Wilhelmstr. 9, 80801 München, E-Mail: beck-online@beck.de:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: _______________________________________________
– Bestellt am: ______________
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s)
– Datum
4.2 Als Online-Unternehmen sind wir verpflichtet, Sie als Verbraucher auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Kommission hinzuweisen. Diese OS-Plattform ist über folgenden Link erreichbar: https://webgate.ec.europa.eu/odr. Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle allerdings nicht teil.
5.1 Der Zugang des Kunden zu den von ihm abonnierten Modulen erfolgt Passwort-geschützt unter Verwendung der dem Kunden vom Verlag zugeteilten Zugangsdaten. Ist das Abonnement für mehrere Nutzer abgeschlossen, so erhält jeder berechtigte Nutzer eigene Zugangsdaten und ein eigenes Passwort. Die Mitteilung der Zugangsdaten für ein persönliches Login erfolgt aus technischen Gründen ausschließlich mit verschlüsseltem Link per E-Mail. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, dem Verlag die entsprechenden E-Mail-Adressen der berechtigten Nutzer mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern; er stellt überdies sicher, dass die betreffenden Nutzer diese Verpflichtung ebenfalls einhalten. Das Login per Single Sign-on (SSO) ist grundsätzlich zulässig.
5.2 Die Nutzbarkeit der Funktionen der Datenbank sowie die gebotene Kontrolle der Einhaltung der erlaubten Nutzungsgrenzen erfordern, dass die Endgeräte des Kunden die vom System des Verlags übermittelten Cookies akzeptieren und diese nicht modifiziert und innerhalb der Session möglichst nicht gelöscht werden. Der Einsatz dieser Cookies ist für die Erbringung der Leistungen von beck-online.DIE DATENBANK unbedingt erforderlich. Rechtsgrundlage für den Einsatz dieser Technologien ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG. Der Kunde verpflichtet sich, die Einhaltung der vorstehenden Anforderungen (insbesondere durch entsprechende Einstellungen in seinem Browser) sicherzustellen. Kommt der Kunde dieser Pflicht aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht nach, so ist der Verlag für hieraus resultierende Funktionseinschränkungen nicht verantwortlich. Ist aufgrund der Pflichtverletzung die Kontrolle der Einhaltung der Nutzungsgrenzen beeinträchtigt, so kann der Verlag den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe auffordern und nach fruchtlosem Fristablauf den Zugang des Kunden bis zur Leistung von Abhilfe sperren. Des Weiteren kann der Verlag den Nutzungsvertrag nach fruchtlosem Ablauf einer weiteren angemessenen Frist kündigen.
Soweit der Verlag über die unbedingt für die Erbringung der Dienste erforderlichen Technologien hinaus Cookies einsetzt, wird hierfür im Rahmen des Einwilligungsmanagements die Einwilligung des Nutzers erbeten. Differenzierte Informationen sind sowohl im Rahmen der Datenschutzerklärung zu beck-online.DIE DATENBANK als auch im Rahmen des Einwilligungsdialogs zu erhalten. Die Einwilligung kann über das Einwilligungsmanagements jederzeit modifiziert oder widerrufen werden. Rechtsgrundlage für den Einsatz von Cookies auf der Grundlage einer Einwilligung ist § 25 Abs. 1 TDDDG.
5.3 Gerichte, Kanzleien, Unternehmen, Behörden und sonstige Einrichtungen oder Organisationen, die über eine statische IP-Adresse verfügen, können nach Maßgabe einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Verlag per IP-Check auf die Datenbank zugreifen. In diesem Fall entfällt für die betreffenden Nutzer die Pflicht zur Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort, da deren Endgeräte ständig mit der Datenbank verbunden sind.
Der Einsatz der personalisierten Funktionen der Datenbank, insbesondere die Aktenverwaltung und die Speicherung von Recherchen, Anmerkungen und Markierungen erfordert allerdings gleichwohl die Anmeldung der betreffenden berechtigten Nutzer mit Benutzername und Passwort. Der IP-Check kann auf Anfrage des Kunden so eingerichtet werden, dass für einzelne Kostenstellen des Kunden eigene Zugangsdaten und eigene Passwörter definiert werden.
Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu der Datenbank per IP-Check auf das Netzwerk seiner Institution und die im Rahmen seines Abonnements berechtigten Nutzer zu beschränken.
5.4 Der Zugang zur Datenbank und deren Nutzung ist ausschließlich auf natürliche Personen beschränkt. Der Einsatz von automatisierten IT-Anwendungen oder von sonstigen Technologien, die die Nutzung der Datenbank durch eine natürliche Person simulieren, ist unzulässig.
5.5 Der Verlag behält sich vor, den Zugang zu Datenbank zu verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch die vom Kunden bzw. den Nutzern eingesetzten Technologien die Funktionalität oder Sicherheit der Datenbank beeinträchtigt oder die Möglichkeiten des Verlags eingeschränkt werden, die Zugangsberechtigung des Kunden bzw. der Nutzer sowie die Zulässigkeit von Art und Umfang der Nutzung zu überprüfen und eine Leistungserschleichung zu verhindern. Der Zugang kann insbesondere verweigert werden, wenn die IP-Adresse, von der aus der Zugriff erfolgt, auf einer öffentlich zugänglichen Blacklist verzeichnet ist oder wenn der Kunde bzw. Nutzer Browser-Software einsetzt, die eine weitgehende Anonymisierung des Nutzers und Unkenntlichmachung des Nutzungsverhaltens ermöglicht (z.B. Tor-Browser). Der Verlag wird den Kunden vor einer Sperrung kontaktieren und ihn über den Sachverhalt und eine beabsichtigte Sperrung in Kenntnis setzen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist geben; dies gilt nicht bei Gefahr in Verzug.
5.6 Der Kunde wird den Verlag bei Kenntnis eines Missbrauchs von Zugangsdaten oder Passwörtern oder des Zugangs mittels IP-Check unverzüglich unterrichten. Der Verlag ist bei Missbrauch berechtigt, den Zugang zu der Datenbank so lange zu sperren, bis die Umstände aufgeklärt sind und der Missbrauch abgestellt ist. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
5.7 Beim Abonnement eines E-Mail-Dienstes erhält der Kunde die Fachinformationen mittels E-Mail. Der Kunde teilt dem Verlag hierzu seine E-Mail-Adresse mit.
6.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu der Datenbank geschaffen und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware. Der Verlag weist auf der Website darauf hin, welche Browser aktuell unterstützt werden.
6.2 Im Falle der Weiterentwicklung des Datenbanksystems obliegt es dem Kunden, nach Information durch den Verlag die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der von ihm eingesetzten IT-Infrastruktur vorzunehmen.
6.3 Die ordnungsgemäße Nutzbarkeit der Datenbank setzt voraus, dass bei den vom Kunden eingesetzten Endgeräten jeweils Uhrzeit und Zeitzone aktuell und richtig eingestellt sind. Es obliegt dem Kunden, die entsprechenden Einstellungen vorzunehmen.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen und aktuelle Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.
7.1 Die dem Kunden im Rahmen seines Abonnements zugänglichen Module der Datenbank bzw. die dem Kunden im Rahmen der E-Mail-Dienste zu liefernden Inhalte werden im Nutzungsvertrag festgelegt.
7.2 Aussagen und Erläuterungen des Verlags zu der Datenbank oder zu den E-Mail-Diensten in Werbematerialien, auf Websites sowie in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.
7.3 Bei der Auswahl und Pflege der Inhalte der Datenbank und der E-Mail-Dienste wird die verlagsübliche Sorgfalt angewendet. Im Hinblick auf Rechtsprechung und Gesetzgebung nimmt der Verlag eine fortlaufende Pflege vor; er ist hierbei jedoch auf die Zulieferung korrekter Informationen durch Dritte angewiesen. Autorenwerke (insbesondere Kommentare, Handbücher, Lexika und Formularbücher) werden jeweils in ihrer aktuellsten Auflage in die Datenbank eingestellt. Bei den jeweils fortlaufend aktualisierten Beck’schen Onlinekommentaren ist der jeweils gültige Stand auf der jeweiligen Seite angegeben. Gleiches gilt bei Aktualisierungsanmerkungen zu online gestellten Printwerken zwischen den Auflagen. Der Kunde ist gehalten, die Inhalte einer ihrem Verwendungszweck entsprechenden Plausibilitätskontrolle zu unterziehen.
7.4 Der Verlag strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Datenbank von 98 % pro Kalenderjahr an. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit der Datenbank am Übergabepunkt des Datenbanksystems zum Internet. Die Verfügbarkeit berechnet sich nach folgender Formel:
Verfügbarkeit = (Gesamtzeit – Gesamtausfallzeit) / Gesamtzeit * 100 %.
Bei der Berechnung der Gesamtausfallzeit bleiben folgende Zeiten außer Betracht:
a) Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf vom Verlag nicht beeinflussbaren Störungen des Internet oder auf sonstigen vom Verlag nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere auf einer Epidemie oder Pandemie (wie Covid-19) oder auf höherer Gewalt, beruhen;
b) Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen geplanter Wartungsarbeiten am Datenbanksystem, die regelmäßig täglich zwischen 6.00 und 8.00 Uhr morgens durchgeführt werden.
c) Zeiten wegen zwingend erforderlicher außerplanmäßiger Wartungsarbeiten, die zur Beseitigung von Störungen erforderlich sind; der Kunde wird hiervon nach Möglichkeit durch einen Hinweis auf der Website in Kenntnis gesetzt.
d) Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die darauf beruhen, dass die vom Kunden zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zu der Datenbank vorübergehend nicht gegeben sind, beispielsweise bei Störungen der Hardware des Kunden.
7.5 Der Verlag bemüht sich, die Datenbank kontinuierlich an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Er behält sich deshalb Änderungen zur Anpassung des Systems an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung des Systems, insbesondere zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, sowie Änderungen an Inhalten vor, sofern letztere zur Korrektur von Fehlern, zur Aktualisierung und Vervollständigung, zur programmtechnischen Optimierung oder aus lizenzrechtlichen Gründen erforderlich sind. Führt eine solche Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Herabwertung der dem Kunden zustehenden Leistungen, so kann der Kunde wahlweise eine Reduzierung der Vergütung entsprechend der Herabwertung verlangen oder den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Kündigungsrecht kann innerhalb einer Frist von acht Wochen ab Eintritt der Änderung ausgeübt werden.
8.1 Die vom Kunden für die Nutzung der Datenbank oder den Bezug der E-Mail-Dienste im Rahmen eines Abonnements zu leistende Vergütung ist im Nutzungsvertrag festgelegt.
8.2 Die Vergütung für Abonnements oder den Bezug von beck-fachdiensten ist jeweils für den Bezugszeitraum und die nachfolgenden Verlängerungszeiträume im Voraus zu leisten. Die Dauer des Bezugszeitraums und nachfolgender Verlängerungszeiträume ist im Nutzungsvertrag festgelegt. Die Vergütung für den Bezug von E-Letters, die in Verbindung mit dem Abonnement einer Beraterzeitschrift bezogen werden, ist für den Zeitraum eines Jahres in der Vergütung für das Abonnement der jeweiligen Beraterzeitschrift enthalten.
8.3 Für den Abruf von Einzeldokumenten im Rahmen des Einzeldokumentbezugs sowie im Rahmen der Option "beck-treffer" ist pro Dokument eine gesonderte Vergütung nach Maßgabe der zum Zeitpunkt des Abrufs geltenden Preisliste zu leisten; dies gilt bei Abonnements auch während der Testphase. Der Preis des jeweiligen Einzeldokuments wird dem berechtigten Nutzer jeweils vor Ausführung des Abrufs angezeigt. Die Vergütung für den Abruf von Einzeldokumenten wird jeweils monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Ist der Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rechnungen für den Abruf von Einzeldokumenten in Verzug, so hat der Verlag das Recht, die Möglichkeit des Kunden zum Einzeldokumentbezug zu sperren. Ein Kunde, der ausschließlich "beck-treffer" abonniert hat, kann in diesem Fall nur noch kostenfreie Dokumente aufrufen.
8.4 Alle Preise verstehen sich - soweit sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet sind - jeweils zuzüglich der zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.5 Rechnungen des Verlags sind sofort nach Zugang beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kann per Überweisung, Kreditkarte (Master, VISA, Amex, JCB) oder im Lastschriftverfahren zahlen. Erweist sich eine Rechnung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen als unzustellbar oder kommt der Kunde in Zahlungsverzug, etwa weil dem Verlag keine aktualisierte Anschrift (oder Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse) für den Rechnungsversand mitgeteilt wurde, so ist der Verlag berechtigt, den Zugang des Kunden so lange zu sperren, bis ihm der Kunde die aktuelle Anschrift mitgeteilt hat.
8.6 Sofern nach Vertragsschluss ein abonniertes Modul oder ein beck-fachdienst um zusätzliche, fachlich sowie zu Umfang und Niveau des Moduls oder beck-fachdiensts passende Inhalte erweitert wird, und sofern der Verlag nach pflichtgemäßem Ermessen davon ausgehen darf, dass die Erweiterung der Inhalte eine sinnvolle Ergänzung für den üblichen Nutzer darstellt, ist der Verlag berechtigt, die Vergütung angemessen entsprechend der Art und dem Umfang der Erweiterung mit einer Ankündigung von sechs Wochen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu erhöhen. Der Verlag wird hierbei das Äquivalenzverhältnis zwischen ursprünglich vereinbarter Leistung und ursprünglich vereinbartem Preis wahren, so dass die Preiserhöhung im Verhältnis zur Leistungserweiterung adäquat ist. Unwesentliche Erweiterungen sowie Aktualisierungen bereits vorhandener Inhalte bleiben außer Betracht. In der Ankündigung informiert der Verlag den Kunden schriftlich oder in Textform über die Erweiterung, die Erhöhung der Vergütung und den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, sowie über das Sonderkündigungsrecht des Kunden gemäß Ziffer 14.7, die Kündigungsfrist und die Folgen einer nicht fristgerecht erklärten Kündigung.
8.7 Unbeschadet der Ziffer 8.6 ist der Verlag berechtigt oder – im Falle einer gebotenen Vergütungsreduzierung – verpflichtet, die Vergütung für Abonnements mit einer Ankündigung von sechs Wochen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens angemessen und zumutbar zu erhöhen oder zu reduzieren, wenn sich nach Vertragsschluss entweder die für die Erbringung der Leistungen anfallenden notwendigen Kosten, insbesondere die Kosten der Unterhaltung und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur der Datenbank, oder die Kosten für die Lizensierung von Werken Dritter oder die Kosten für Kundenservice und allgemeine Verwaltung verändert haben, oder wenn sonstige Änderungen der technischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen (z.B. Erfordernis der Aktualisierung von Soft- oder Hardwarekomponenten, veränderte Gesetzgebung, etwa im Urheberrecht); hierbei sind auch gegebenenfalls eingetretene Kostenersparnisse zu berücksichtigen. Auch Änderungen der Marktpreise der in die abonnierten Module eingestellten Printwerke können hierbei berücksichtigt werden, insbesondere wenn die Änderungen umfangsbedingt sind. In der Ankündigung informiert der Verlag den Kunden schriftlich oder in Textform über die Kostenerhöhung, die Erhöhung der Vergütung und den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, sowie über das Sonderkündigungsrecht des Kunden gemäß Ziffer 14.7, die Kündigungsfrist und die Folgen einer nicht fristgerecht erklärten Kündigung.
9.1 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei der Datenbank um ein vom Verlag hergestelltes Datenbankwerk bzw. um eine Datenbank i. S. v. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG handelt. Zugehörige Computerprogramme unterfallen dem Schutz der §§ 69a ff. UrhG, Handbücher und Dokumentation sowie bereitgestellte Werke unterfallen dem Schutz des § 2 UrhG. Rechte Dritter an den geschützten Werken bleiben unberührt.
9.2 Der Verlag behält sich gemäß § 44b Abs. 3 UrhG das Recht vor, Vervielfältigungen von Inhalten der Datenbank und der E-Mail-Dienste i.S.v. § 44b Abs. 2 Satz 1 UrhG und Vervielfältigungen eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teiles der Datenbank i.S.v. § 87c Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 44b Abs. 2 Satz 1 UrhG jeweils zum Zwecke des Text und Data Mining vorzunehmen.
9.3 Alle in den E-Mail-Diensten veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze, soweit sie vom Einsender oder von der Schriftleitung erarbeitet oder redigiert wurden.
9.4 Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation dienende Merkmale dürfen weder im elektronischen Format noch in Ausdrucken entfernt oder verändert werden.
10.1 Der Kunde erhält nach Maßgabe des Nutzungsvertrags sowie der nachfolgenden Bestimmungen unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Dauer des Nutzungsvertrags begrenzte Recht zur Nutzung der abonnierten Module der Datenbank bzw. zur Nutzung der im Einzelabruf bezogenen Dokumente oder der Inhalte der bezogenen E-Mail-Dienste für sich und für die vertraglich festgelegten berechtigten Nutzer zu eigenen Zwecken des Kunden.
10.2 Das Nutzungsrecht berechtigt zur Recherche in der Datenbank, zum Abruf von Dokumenten und zum Lesezugriff. Darüber hinaus berechtigt das Nutzungsrecht, zum Herunterladen und einmaligen Abspeichern einzelner Dokumente auf dem Endgerät des Kunden oder des berechtigten Nutzers sowie zum einmaligen Ausdruck einzelner Dokumente. Der Kunde ist im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit (insbesondere im Rahmen der Rechts- und Steuerberatung, der Wirtschaftsprüfung oder der behördlichen oder gerichtlichen Tätigkeit) berechtigt, weitere Kopien einzelner Dokumente oder des Inhalts eines bezogenen E-Mail-Dienstes zu erstellen und diese ganz oder auszugsweise an einzelne Dritte weiterzugeben, soweit dies im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines konkreten Vorgangs erfolgt. Darüber hinausgehende Vervielfältigungen oder die sonstige Nutzung oder Verwertung von Dokumenten oder Trefferlisten sind nur mit vorangehender schriftlicher Zustimmung des Verlags zulässig. Unzulässig ist insbesondere die Nutzung oder Verwertung von Dokumenten, Trefferlisten oder sonstigen Inhalten (jeweils ganz oder teilweise) im Rahmen oder zum Training von KI-Anwendungen, insbesondere Sprachmodellen, oder anderen automatisierten IT-Anwendungen; insbesondere ist es unzulässig, KI-Anwendungen (z.B. Microsoft Copilot), insbesondere Sprachmodellen, Zugriff zu im Browser angezeigten Dokumenten, Trefferlisten und/oder Inhalten zu ermöglichen oder zu verschaffen, oder Dokumente, Trefferlisten und/oder Inhalte in KI-Anwendungen, insbesondere Sprachmodelle, einzugeben oder hochzuladen. Der systematische automatisierte Abruf von Dokumenten und Trefferlisten, das Erstellen systematischer Sammlungen aus abgerufenen Dokumenten und Trefferlisten, die systematische Weitergabe von Dokumenten und Trefferlisten oder deren systematische Zugänglichmachung an Dritte sowie die Nutzung der Datenbank zum Zweck der geschäftsmäßigen Informationsvermittlung (Recherche und Dokumentabruf im Auftrag eines Dritten) sind unzulässig.
10.3 Heruntergeladene Dokumente und Trefferlisten dürfen grundsätzlich nur für die Dauer des Abonnements gespeichert werden. Danach sind sie zu löschen; der Verlag verzichtet auf eine Rückgabe. Die dauerhafte Archivierung von heruntergeladenen Dokumenten oder Trefferlisten ist nicht zulässig. Hiervon ausgenommen sind fall-, vorgangs- oder aktenbezogene Archivierungen in geringem Umfang. Der Kunde ist berechtigt, zu Archivierungszwecken pro Fall, Vorgang oder Akte bis zu 50 Dokumente auszudrucken oder auf Datenträger auch über die Vertragslaufzeit hinaus zu speichern.
10.4 Sofern der Kunde nach Maßgabe des Nutzungsvertrags die Berechtigung zum Einzeldokumentbezug aus der Datenbank erwirbt, kann der berechtigte Nutzer das bezogene Dokument während eines Zeitraums von 90 Kalendertagen seit dem erstmaligen Abruf erneut abrufen, ohne dass hierfür eine weitere Vergütung zu entrichten ist.
10.5 Die Nutzung der Datenbank ist auf die im Nutzungsvertrag festgelegte Zahl der berechtigten Nutzer beschränkt. Die Nutzer sind vom Kunden namentlich zu benennen, sofern kein Zugriff mittels IP-Check vereinbart ist. Die Zugangsberechtigung der betreffenden berechtigten Nutzer wird vom Verlag per E-Mail oder schriftlich bestätigt.
10.6 Die Nutzung ist auf den Abruf von maximal 200 verschiedenen Dokumenten pro berechtigtem Nutzer je 24-Stundenzeitraum sowie auf 100 verschiedene Dokumente pro berechtigtem Nutzer je 60-Minutenzeitraum beschränkt. Der Verlag ist berechtigt, für zusätzlich abgerufene Dokumente eine gesonderte Vergütung nach Maßgabe der aktuell für den Abruf von Einzeldokumenten geltenden Preise zu verlangen. Der Verlag behält sich überdies vor, bei einer Überschreitung des genannten Volumens die Zugriffs-, Abruf- und Downloadgeschwindigkeit für den betreffenden Nutzer für den Rest des betreffenden Kalendertags zu drosseln.
10.7 Ein berechtigter Nutzer kann per Nutzerkennung und Passwort zeitgleich immer nur einmal an der Datenbank angemeldet sein. Bei erneuter Anmeldung mit einem anderen Browser oder einem anderen Gerät wird die vorangegangene Session automatisch abgebrochen.
10.8 Nutzungsrechte, die aufgrund gesetzlicher Lizenzen – insbesondere nach Maßgabe der §§ 60a ff. UrhG – wahrgenommen werden dürfen, werden im Nutzungsvertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeräumt und werden hierdurch nicht berührt. Auch die vereinzelten Dokumente, die unter einer Creative-Commons-Lizenz liegen, werden durch diese AGB nicht berührt. Am RightsDirect-Programm der VG Wort nimmt der Verlag mit seinen Inhalten nicht teil.
10.9 Es ist dem Kunden, den berechtigten Nutzern und sonstigen Dritten nicht gestattet, durch automatisierte IT-Anwendungen urheberrechtliche Nutzungshandlungen im Hinblick auf die in der Datenbank enthaltenen oder aus dieser abgerufenen Werke vornehmen zu lassen oder Nutzungshandlungen mit der Hilfe einer automatisierten IT-Anwendung vorzunehmen. Unzulässig sind insbesondere Nutzungshandlungen, durch die Dokumente, Trefferlisten oder sonstige Inhalte (jeweils ganz oder teilweise) in KI-Anwendungen (z.B. Microsoft Copilot), insbesondere Sprachmodelle, eingegeben, hochgeladen oder diesen sonst zugänglich gemacht werden, sowie die Vervielfältigung, auch wenn diese zu Zwecken des Text und Data Mining erfolgt, die Übersetzung, die Bearbeitung und sonstige Umarbeitungen, jede Form der Verbreitung sowie die öffentliche Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung.
Des Weiteren ist es nicht gestattet, nach Art und Umfang wesentliche Teile der Datenbank i.S.v. 87a UrhG durch eine automatisierte IT-Anwendung vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen zu lassen oder entsprechende Nutzungen mit Hilfe einer automatisierten IT-Anwendung vorzunehmen; dies gilt auch für Vervielfältigungen zu Zwecken des Text und Data Mining. Das Verbot gilt auch für nach Art und Umfang unwesentliche Teile der Datenbank, da der Einsatz einer automatisierten IT-Anwendung der normalen Auswertung der Datenbank zuwiderläuft und die berechtigten Interessen des Verlages, insbesondere auch im Hinblick auf den Schutz der Urheber der in der Datenbank enthaltenen Werke, unzumutbar beeinträchtigt werden. Gegebenenfalls bestehende Rechte des Kunden zur Vervielfältigung nach Maßgabe von § 60d UrhG bleiben unberührt .
10.10 Der Verlag ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den gemäß Ziffer 10.1 bis 10.10 zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren. Der Kunde darf keine Vorrichtungen, Erzeugnisse oder sonstige Mittel einsetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen des Verlags zu umgehen oder zu überwinden.
Der Einsatz von automatisierten IT-Anwendungen, insbesondere KI-Anwendungen, die die technischen Eigenschaften der Datenbank analysieren und/oder die Inhalte der Datenbank (insbesondere Dokumente, Trefferlisten und Daten jeder Kategorie) abrufen, analysieren, modifizieren, anreichern, aggregieren, zur Generierung von Texten oder von anderen Inhalten verwenden oder in sonstiger Weise nutzen oder verwerten, ist unzulässig. Unzulässig ist insbesondere auch der Einsatz von Browsern mit integrierter oder verbundener Funktionalität einer automatisierten IT-Anwendung, insbesondere einer KI-Anwendung. Auch das manuelle Übernehmen von Inhalten der Datenbank in eine automatisierte IT-Anwendung, insbesondere einer KI-Anwendung, ist unzulässig.
Bei einer missbräuchlichen Nutzung ist der Verlag berechtigt, den Zugang zur Datenbank sofort zu sperren. Weitere Rechte und Ansprüche des Verlags, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.
10.11 Der Kunde ist verpflichtet, die berechtigten Nutzer auf die vorstehenden Bestimmungen hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen.
10.12 Der Kunde ist verpflichtet, dem Verlag auf dessen Verlangen hin schriftlich Auskunft über Art und Umfang der Nutzung der Datenbank zu erteilen, wenn objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nutzung, insbesondere für eine Übernutzung vorliegen. Sonstige Rechte und Ansprüche des Verlags bei vertragswidriger Nutzung bleiben unberührt.
10.13 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und kommt der Kunde aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, seiner Auskunftspflicht nach Ziffer 10.12 nicht nach, so ist der Verlag berechtigt, die mutmaßlich entgangene Vergütung nach billigem Ermessen zu schätzen; §§ 315 ff. BGB finden Anwendung. Als Kriterien für die Schätzung können u.a. die Zahl der Dokumentabrufe im betreffenden Verlängerungszeitraum im Vergleich zu den vorangehenden Bezugs- oder Verlängerungszeiträumen und die Anzahl der beim Kunden tätigen Berufsträger herangezogen werden. Zu den Berufsträgern zählen neben den für den Kunden tätigen Personen mit abgeschlossener Ausbildung auch in der Ausbildung befindliche Personen (z.B. Praktikanten und Referendare), sofern sie Zugang zu der Datenbank erhalten und darin Recherchen für den Kunden durchführen.
11.1 Der Verlag behebt technische Mängel des Datenbanksystems innerhalb angemessener Frist. Die Verantwortung des Verlags erstreckt sich hierbei nur bis zum Übergabepunkt der von ihm betriebenen Systeme zum Internet, nicht aber auf die Systeme des Kunden und Datenübertragungsleitungen jenseits des Übergabepunkts.
11.2 Der Verlag wendet für die Auswahl und Pflege der Inhalte die verlagsübliche Sorgfalt auf. Die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte kann aber nicht gewährleistet werden.
11.3 Es obliegt dem Kunden auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
12.1 Der Verlag haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern 12.2 bis 12.6.
12.2 Der Verlag haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlags oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Verlag gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
12.3 Der Verlag haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
12.4 Der Verlag haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf EUR 25.000,00 je Schadensfall.
12.5 Die verschuldensunabhängige Haftung des Verlags für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB wird ausgeschlossen.
12.6 Eine Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
13.1 Die Parteien sind sich darüber einig, dass die von der Datenbank bereitgestellten Informationen, Arbeitshilfen, Berechnungsprogramme (einschließlich iFam und iErb) und Software-Anwendungen (einschließlich interaktive Anwendungen wie BeckIF – Beck’sche Interaktiv-Formulare, das HV-Tool des BeckOK zur Einberufung der HV oder KI-Systeme wie der beck-chat) den Nutzer lediglich bei der Recherche nach juristischen Fachinformationen und bei juristischen Berechnungen unterstützen. Sie stellen keine Tätigkeit im Hinblick auf konkrete fremde Angelegenheiten dar und sind daher keine Rechtsberatung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG. Die Datenbank sowie die Recherche- und Berechnungsunterstützungen entbinden den Nutzer nicht von einer eigenverantwortlichen Nutzung der Datenbank sowie Prüfung der angezeigten Inhalte und Ergebnisse.
14.1 Soweit im Nutzungsvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, gelten für Beginn, Laufzeit und Beendigung von Nutzungsverträgen die Bestimmungen dieser Ziffer 14.
14.2 Ein Vertrag über die Nutzung der Datenbank bzw. die Nutzung der beck-fachdienste kommt nach Maßgabe der Ziffer 2 zustande.
14.3 Nach Abschluss des Vertrags beginnt eine Testphase, die in Ziffer 3.1 bis 3.5 geregelt ist.
14.4 Ein Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Bezugs- oder Verlängerungszeitraums gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um einen weiteren Verlängerungszeitraum.
14.5 Verträge über die Nutzung von "beck-treffer" sehen keine Testphase vor und können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
14.6 Für den Bezug eines E-Letters im Rahmen des Abonnements einer Beraterzeitschrift werden Beginn, Laufzeit und Beendigung des Abonnements im jeweiligen Abonnementvertrag geregelt.
14.7 Der Kunde ist im Fall der Erhöhung der Vergütung nach Ziffer 8.6 oder nach Ziffer 8.7 berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung der Erhöhung mit Wirkung zum Termin des Inkrafttretens der Preiserhöhung schriftlich oder in Textform zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, so wird der Vertrag unter Geltung der erhöhten Vergütung fortgesetzt. Sonstige Kündigungsrechte des Kunden, insbesondere das Kündigungsrecht nach Ziffer 14.4, bleiben unberührt.
14.8 Die vorstehenden Ziffern gelten nicht für Vertragsverhältnisse mit Nutzern von Druckwerken (z. B. NJW, JuS, Formularbuch Recht und Steuern), die den darin enthaltenen Zugang zu der Datenbank nutzen, sowie mit Personen, die aus anderen Gründen einen kostenfreien Zugang zu der Datenbank nutzen (z. B. Autoren).
14.9 Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14.10 Bei Beendigung des Vertrags ist der Verlag berechtigt, sofort den Zugang des Kunden zu der Datenbank zu sperren bzw. die E-Mail-Dienste einzustellen.
14.11 Das Widerrufsrecht nach Ziffer 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.
14.12 Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und stellt der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag ein Dauerschuldverhältnis dar, hat der Verlag das Recht, diese AGB nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu ändern:
14.12.1 Der Verlag ist berechtigt, einzelne Bestimmungen dieser AGB zu ändern, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht und die Änderung zur Fortführung des Vertrages erforderlich sowie für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund in diesem Sinne liegt u.a. vor, wenn eine Änderung der Gesetzeslage oder die höchstrichterliche Rechtsprechung oder aufgetretene Auslegungszweifel die Anpassung betroffener Bestimmungen erforderlich machen. Ein triftiger Grund ist auch gegeben, wenn eine zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare und vom Verlag nicht beeinflussbare Änderung der Marktverhältnisse oder sonstiger rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Rahmenbedingungen eingetreten ist, die zu einer Störung des vertraglichen Äquivalenzverhältnisses führt und die eine Anpassung der AGB zur Wiederherstellung der Äquivalenz erforderlich macht.
14.12.2 Der Verlag wird den Kunden auf die anstehenden Änderungen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden der geänderten AGB schriftlich oder in Textform (E-Mail) hinweisen. Der Kunde ist berechtigt, das von der Änderung betroffene Dauerschuldverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu dem angekündigten Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geänderten AGB zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht, so wird der Vertrag nach Maßgabe der geänderten AGB fortgesetzt. Der Verlag weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht und die Folgen seiner Nichtausübung hin.
14.12.3 Die Bestimmungen dieser Ziffer 14.12 finden auf Änderungen der Vergütung keine Anwendung; hierfür gelten die Bestimmungen der Ziffern 8.6 und 8.7.
Der Verlag verarbeitet personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten im Rahmen der mit dem Kunden vereinbarten Nutzung von beck-online.DIE DATENBANK, so wie es in der entsprechenden Datenschutzerklärung des Verlags näher beschrieben wird.
16.1 Soweit der Verlag im Rahmen seines Angebots der Datenbank Leistungen erbringt, die der gesetzlichen Verpflichtung zur Wahrung der Berufsverschwiegenheit nach §§ 43a Abs. 2, 43e BRAO, 57 Abs. 1, 62a StBerG, 43 Abs. 1, 50a WPO, 39a Abs. 2, 39c PAO sowie 18, 26a BNotO oder zum Schutz der Geheimnisse nach § 30 VwVfG und den Landesverwaltungsverfahrensgesetzen der Länder, § 35 SGB I sowie § 30 AO unterliegen, verpflichtet sich der Verlag in Kenntnis der Strafbarkeit einer Verletzung dieser Verpflichtungen zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen, die dem Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Patentanwalt, Notar oder Sachbearbeiter der öffentlichen Stelle bei Ausübung seines Amtes bekannt geworden sind und zu denen der Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Patentanwalt, Notar oder Sachbearbeiter der öffentlichen Stelle ihm den Zugang eröffnet hat. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
16.2 Der Verlag ist ferner verpflichtet, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verlags, die Zugang zu den von der Verpflichtung zur Geheimniswahrung umfassten Tatsachen haben, sind in ebensolcher Weise zur Wahrung dieser Verschwiegenheit verpflichtet.
16.3 Der Verlag ist befugt, externe Dienstleister zur Erfüllung des Vertrags heranzuziehen. Der Verlag verpflichtet die zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten herangezogenen externen Dienstleister in Textform zur Wahrung der Verschwiegenheit. Die allgemeinen Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten bleiben hiervon unberührt.
17.1 Erfüllungsort ist München. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist gleichfalls München.
17.2 Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Datenbank und der E-Mail-Dienste findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Die Anwendung des U.N.-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Stand: 2. Dezember 2024
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