Weitere Angeklagte mit höheren Haftstrafen haben noch ein Rechtsmittel frei
Die Entscheidung des Berufungsgerichts betraf Angeklagte, gegen die bei dem international aufmerksam verfolgten Verfahren im April 2018 Haftstrafen von weniger als fünf Jahren verhängt worden waren. Weitere sieben Angeklagte, gegen die Haftstrafen von mehr als fünf Jahren verhängt worden waren, bleiben auf freiem Fuß und dürfen sich mit einem weiteren Einspruch an das höchste Berufungsgericht wenden. Unter ihnen sind Ex-Chefredakteur Murat Sabuncu, Ex-Herausgeber Akin Atalay, der Ex-Investigativjournalist und heutige Abgeordnete Ahmet Sik und der bekannte Kolumnist Aydin Engin.
Anklage wegen angeblicher Unterstützung von Terrororganisationen
Die Mitarbeiter der ältesten Tageszeitung des Landes waren unter anderem wegen "Unterstützung von Terrororganisationen“ angeklagt worden. Das Verfahren gegen zwei abwesende Angeklagte – darunter Ex-Chefredakteur Can Dündar, der im Exil in Deutschland lebt – wurde abgetrennt und wird fortgesetzt. Das "Cumhuriyet“-Führungsteam löste sich im Herbst 2018 nach einem Machtwechsel an der Spitze auf. Viele Mitarbeiter verließen die Zeitung.
Reporter ohne Grenzen üben Kritik
Der Prozess war international kritisiert worden. Reporter ohne Grenzen (ROG) erklärte damals, "Cumhuriyet" stehe "symbolisch für den mutigen Kampf der wenigen noch verbliebenen unabhängigen Medien gegen die beispiellose Verfolgung kritischer Journalisten in der Türkei". Die türkische Regierung geht nach einem Putschversuch von 2016 massiv gegen Medienhäuser und Journalisten vor. Auf der ROG-Rangliste der Pressefreiheit steht die Türkei auf Platz 157 von 180 Staaten.