Trump vs. Big Law: Kommando zurück, alles wieder auf Angriff
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Am Dienstag hieß es noch, die US-Regierung nehme ihre Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheidungen zurück, die Donald Trumps Exekutivverordnungen gegen mehrere amerikanische Großkanzleien gekippt hatten. Nun hat man es sich offenbar doch anders überlegt.

Wenn man dem amerikanischen Präsidenten etwas nicht vorwerfen kann, dann dass er im Angesicht einer Niederlage schnell klein beigeben würde. Da kam es doch ziemlich überraschend, als sich Anfang dieser Woche die Nachricht verbreitete, die US-Regierung beende nach einigen verlorenen Prozessen ihren Kampf gegen missliebige Anwaltskanzleien. Doch nur wenige Stunden, nachdem sie angekündigt hatte, die Verteidigung von Verfügungen Präsident Trumps gegen die Kanzleien aufzugeben, folgte nun die Kehrtwende, wie u.a. CBS berichtet.

Wer sich wehrte, gewann

Kurze Erinnerung: Gleich nach Beginn seiner Amtszeit hatte Donald Trump mit einem Rundumschlag versucht, neben diversen amerikanischen Elite-Universitäten auch die erste Reihe der amerikanischen Anwaltschaft auf Linie zu bringen. Mit zahlreichen Exekutivverordnungen (sog. Executive Orders) ging er gegen Kanzleien vor, die aus seiner Sicht die falschen Leute oder Werte vertraten. Die Kanzlei Perkins Coie etwa hatte den Unmut des Präsidenten auf sich gezogen, weil sie 2016 Hillary Clinton vertreten hatte und am sogenannten Steele-Dossier beteiligt war, das Informationen über Trump wegen angeblicher Immobiliengeschäfte in Russland gesammelt hatte. Auch spielten Diversity-Regeln in den Kanzleien eine Rolle.

Mit seinen Verordnungen gegen Top-Kanzleien wie Paul Weiss, Perkins Coie oder Susman Godfrey sorgte Trump dafür, dass deren Angestellten Sicherheitsfreigaben entzogen und Regierungsaufträge an die Kanzleien oder Unternehmen mit Verbindungen zu ihnen gekündigt wurden – für die Kanzleien ein schwerer wirtschaftlicher Schlag. In der Folge rangen die Kanzleien mit einer Antwort, manche wehrten sich juristisch gegen die Verordnungen, andere ließen sich stattdessen auf Deals mit der Regierung ein. Wer sich gerichtlich zu Wehr setzte, gewann jedoch in der Regel.

Bislang keine Begründung für den Sinneswandel

Am Dienstag schien es dann so, dass das Justizministerium einknicken und die Berufungen gegen Bezirksgerichts-Urteile zurückzuziehen würde, die die Verfügungen von Präsident Trump für ungültig erklärt hatten. Der Antrag auf Einstellung des Verfahrens wurde laut CBS von Stanley Woodward, einem hochrangigen Beamten des Justizministeriums, unterzeichnet.

Nun soll jedoch das US-Justizministerium dem Berufungsgericht in Washington, D.C., wiederum mitgeteilt haben, dass es seinen Antrag auf freiwillige Rücknahme der Berufungen zurückziehen wolle, wie mehrere amerikanische Medien berichten. Das Justizministerium erklärte demnach in seinem Antrag, dass es unabhängig von der Position der Kanzleien sein "Vorrecht" sei, die Berufung weiterzuverfolgen. Öffentlich äußerten sich gegenüber der Presse jedoch weder das Justizministerium noch das Weiße Haus bislang zu dem Sinneswandel. 

Schriftsatzfrist läuft wohl bald ab

Wenig überraschend stieß die Wende bei den betroffenen Kanzleien auf wenig Verständnis. Politico zitierte einen Vertreter von Perkins Coie, der berichtete: "Nur wenige Stunden, nachdem es das Gericht gebeten hatte, seine Berufung zurückzuweisen, hat das Justizministerium plötzlich seine Haltung geändert und beschlossen, die Verteidigung der verfassungswidrigen Durchführungsverordnungen fortzusetzen. Es hat weder den Parteien noch dem Gericht eine Erklärung für diese Kehrtwende gegeben." Die Kanzlei Susman Godfrey, die am Dienstag noch in einer Mitteilung auf ihrer Website den juristischen Sieg gefeiert hatte, gab sich laut CBS in einer Stellungnahme kämpferisch und bekundete, man wolle auch weiterhin sich selbst und die Rechtsstaatlichkeit verteidigen.

Interessant ist, dass die Frist für das Justizministerium, um im Rahmen des laufenden Berufungsverfahren seine schriftliche Begründung vorzulegen, in den kommenden Tagen ablaufen soll. Die betroffenen Kanzleien argumentierten nun laut Politico gegenüber dem Gericht, die "unerklärliche Kehrtwende der Regierung" dürfe unter keinen Umständen als Grundlage für eine Verlängerung dienen. Das Bezirksgericht selbst hat demnach bislang noch nicht entschieden, wie es weiter verfahren will.

Redaktion beck-aktuell, mam, 4. März 2026.

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