Straftat, OWi oder weder noch? Reform zum Schwarzfahren kommt nicht voran

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat eine Modernisierung des Strafgesetzbuchs angekündigt. Das Vorhaben stockt aber. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sagen nun, er solle zumindest die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein vorantreiben.

In einem offenen Brief an den Minister haben Kriminologen und andere Wissenschaftler vorgeschlagen, Schwarzfahren künftig weder als Straftat zu behandeln noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. In ihrem Schreiben, das der dpa vorliegt, begründen sie ihren Vorstoß unter anderem damit, dass der Straftatbestand überproportional arme Menschen und solche in prekären Lebenslagen betrifft - etwa Drogenabhängige.

Als Unterstützer des Vorschlags, der von zwei Wissenschaftlerinnen aus Köln und Frankfurt am Main verfasst wurde, sind unter dem Brief unter anderem Christine Graebsch von der Fachhochschule Dortmund, Stefan Harrendorf von der Universität Greifswald, sowie Sonja John von der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit aufgeführt.

Buschmann hatte im November Eckpunkte für eine Reform des Strafgesetzbuches vorgelegt, die das Schwarzfahren entkriminalisieren soll. Das Fahren ohne gültigen Fahrschein sollte demnach in Zukunft nicht mehr als Straftat behandelt werden, sondern als Ordnungswidrigkeit. Diskussionen in der Ampel-Koalition hat allerdings ein anderer Teil des Vorhabens ausgelöst. Buschmann will eine Möglichkeit schaffen, Unfälle, bei denen nur ein Sachschaden entstanden ist, online zu melden. Damit müsste der Verursacher nicht mehr vor Ort auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeuges oder auf die Polizei warten, wenn er eine Strafe wegen Unfallflucht vermeiden will.

Im Januar sagte Buschmann dann, ein konkreter Entwurf für die Reform sei wahrscheinlich in der ersten Hälfte 2024 zu erwarten. Ein Sprecher seines Ministeriums sagte nun auf Anfrage, das Vorhaben werde weiterverfolgt. Ziel sei es, zeitnah einen Entwurf vorzulegen.

Schwarzfahrten oft durch arbeitslose Menschen

In der Regel müssten beim Erschleichen von Leistungen gemäß § 265a StGB keine Barrieren überwunden werden und der Schaden pro Fahrt ohne gültiges Ticket sei marginal, argumentieren die Verfasserinnen des Briefs an Buschmann. Der Großteil der Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund des Fahrens ohne Fahrschein verbüßten, sei arbeitslos.

Gegen eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit spricht aus Sicht der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, dass die Gefahr bestehe, "dass Menschen, die sich eine Fahrkarte und folgend das Bußgeld nicht leisten können, über die Erzwingungshaft inhaftiert werden". Zwar könne diese nur angeordnet werden, wenn jemand nicht zahlungsunfähig sei. Dies nachzuweisen sei allerdings für Betroffene, die psychisch und physisch stark belastet seien, kaum zu leisten. Bisher werden viele nicht bezahlte Geldstrafen durch Zahlungsunfähige auf Grund von Schwarzfahren mit einer Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. 

Auch wäre eine Klassifizierung als Ordnungswidrigkeit mit großem Verwaltungsaufwand und entsprechenden Kosten verbunden. Den Verkehrsunternehmen stehe es frei, bei Nichtzahlung Inkassounternehmen einzuschalten, um das Geld einzutreiben.

Redaktion beck-aktuell, js, 6. August 2024 (ergänzt durch Material der dpa).