Der Versuch, trotz der Corona-Krise
fortgesetzte Gerichtsprozesse mit einem Eilantrag in Karlsruhe zu
stoppen, ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies den
Eilantrag zweier Strafrechtler aus München am 19.03.2020 ab, wie
der Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe sagte.
Die Kläger hätten sich zunächst auf niedrigerer Ebene rechtlich zur
Wehr setzen müssen. Außerdem lasse der Antrag eine argumentative
Auseinandersetzung mit der Ursprungsentscheidung vermissen.
Grundsätzliche Aussage erhofft
Der Eilantrag war erst am 19.03.2020 eingereicht worden. Der Münchner
Rechtsanwalt Adam Ahmed und sein Kanzleikollege Andreas Ruch hatten
damit den Stopp zweier Strafprozesse in München erzwingen wollen, die
trotz der Ausbreitung des Coronavirus noch laufen. Ahmed hatte auf
eine grundsätzliche Aussage gehofft. "Die einen Gerichte machen es
so, die anderen so", sagte er. "Es geht um die Ansteckungsgefahr und
die Übertragungsgefahr für jeden Prozessbeteiligten."
Ministerium arbeitet an Neuregelung
Die Richter hatten so schnell entscheiden müssen, weil der eine
Prozess am 20.03.2020 fortgesetzt werden soll, der andere am 23.03.2020. Das Bundesjustizministerium arbeitet bereits an einer Regelung, die
es Gerichten gestattet, laufende Strafprozesse länger als bisher
erlaubt zu unterbrechen. Die Pause soll maximal drei Monate und zehn
Tage dauern dürfen. Die Entscheidung, ob die Aussetzung einer
Verhandlung angebracht ist, soll jedes Gericht unabhängig treffen.
BVerfG, Beschluss vom 19.03.2020
Redaktion beck-aktuell, 20. März 2020 (dpa).
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