Prozess trotz Corona: Anwälte scheitern vor BVerfG mit Eilantrag

Der Versuch, trotz der Corona-Krise fortgesetzte Gerichtsprozesse mit einem Eilantrag in Karlsruhe zu stoppen, ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies den Eilantrag zweier Strafrechtler aus München am 19.03.2020 ab, wie der Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe sagte. Die Kläger hätten sich zunächst auf niedrigerer Ebene rechtlich zur Wehr setzen müssen. Außerdem lasse der Antrag eine argumentative Auseinandersetzung mit der Ursprungsentscheidung vermissen.

Grundsätzliche Aussage erhofft

Der Eilantrag war erst am 19.03.2020 eingereicht worden. Der Münchner Rechtsanwalt Adam Ahmed und sein Kanzleikollege Andreas Ruch hatten damit den Stopp zweier Strafprozesse in München erzwingen wollen, die trotz der Ausbreitung des Coronavirus noch laufen. Ahmed hatte auf eine grundsätzliche Aussage gehofft. "Die einen Gerichte machen es so, die anderen so", sagte er. "Es geht um die Ansteckungsgefahr und die Übertragungsgefahr für jeden Prozessbeteiligten."

Ministerium arbeitet an Neuregelung

Die Richter hatten so schnell entscheiden müssen, weil der eine Prozess am 20.03.2020 fortgesetzt werden soll, der andere am 23.03.2020. Das Bundesjustizministerium arbeitet bereits an einer Regelung, die es Gerichten gestattet, laufende Strafprozesse länger als bisher erlaubt zu unterbrechen. Die Pause soll maximal drei Monate und zehn Tage dauern dürfen. Die Entscheidung, ob die Aussetzung einer Verhandlung angebracht ist, soll jedes Gericht unabhängig treffen.

BVerfG, Beschluss vom 19.03.2020

Redaktion beck-aktuell, 20. März 2020 (dpa).