Ein kleiner orangefarbener Drache steht plötzlich im Zentrum eines urheberrechtlichen Grundsatzstreits: Die Klage von Penguin Random House gegen OpenAI in München könnte zum Pionier für die globale Auseinandersetzung von Rechteinhabern mit KI-Unternehmen werden, schreibt Tobias Voßberg.
Mehr lesenNächste Runde im Streit um die Umschlagfarbe der NJW. Das BPatG habe Vortrag der Antragstellerin nicht hinreichend berücksichtigt, meint der BGH. Nun müssen die Münchner Richter noch einmal klären, wie sie mit einem Gutachten umgehen, das die Bekanntheit des NJW-Orange im Markt bestätigt hat.
Mehr lesenSeit Jahren versucht das Verlagshaus Axel Springer, den Einsatz sogenannter Adblocker gerichtlich zu verbieten. Nun liegt der Streit in Karlsruhe und gilt unter Urheberrechtlern als richtungsweisend. Christian Czychowski erklärt, worum es geht.
Mehr lesenDas BPatG hat den markenrechtlichen Schutz des NJW-Orange bestätigt. 85% der im Rahmen eines sogenannten Verkehrsgutachtensbefragten Juristen assoziierten den Orange-Ton mit einem juristischen Fachverlag. Die jahrzehntelange präsente Benutzung der Farbmarke hält der Senat für gerichtsbekannt.
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