Ein Gesetzentwurf des Bundeskabinetts ordnet die zivilgerichtlichen Zuständigkeiten neu. Amtsgerichte sollen künftig bei Streitwerten bis 10.000 Euro und im Nachbarschaftsrecht entscheiden. Die Landgerichte sollen mehr Spezialzuständigkeiten bekommen. Für die Anwaltschaft wird der Kuchen kleiner.
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