Der Trick zur schnellen Durchsetzung: Rot-Grün stimmen einem Änderungsantrag zu einer entsprechenden Initiative der Freidemokraten zu, zu der jetzt bereits die dritte Lesung ansteht. Falls die Länder im Bundesrat nicht mitziehen sollten, fällt der Gesetzesbeschluss nach den Neuwahlen nicht der Diskontinuität anheim.
Einher geht die Anhebung der Anwaltshonorare mit Steigerungen der Notargebühren, der Gerichtskosten und der Betreuervergütung. Mehr Geld erhalten sollen nach dem Gesetzentwurf, der beck-aktuell vorliegt, auch Sachverständige und Dolmetscher sowie Verfahrensbeistände. Ausgearbeitet hatte die Regelungen im vergangenen Sommer der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Das rot-grüne Bundeskabinett hat nach dem Bruch der Ampelkoalition im Dezember die Regelungen auf den Weg zum Parlament gebracht.
Dabei sollen die Betragsrahmen- sowie die Festgebühren um 9% und die Wertgebühren um 6% steigen, heißt es aus Kreisen der Verhandler. Die Gerichtsgebühren sollen ebenfalls linear um 9 beziehungsweise 6% angehoben werden, die Gerichtsvollziehergebühren um 9%. Darüber hinaus seien einzelne weitere strukturelle Änderungen in den Justizkostengesetzen vorgesehen.
Sachverständige und Sprachmittler
Die Honorarsätze der Sachverständigen und Sprachmittler sollen gleichfalls um 9% erhöht werden. Zudem sollen die Entschädigungstatbestände für die Telekommunikationsüberwachung an die geänderten technischen Rahmenbedingungen und die Entschädigungssätze an die veränderten Personal- und Sachkosten angepasst werden.
Profitieren sollen auch Berufsbetreuer und -betreuerinnen. Die Reform sieht eine grundlegende Vereinfachung der pauschalierten Vergütung vor. Gleichzeitig wird diese an die aktuelle Tarifentwicklung angepasst. Das bisherige Vergütungssystem mit 60 unterschiedlichen Fallpauschalen wird durch ein vereinfachtes System ersetzt, das nur noch 16 Pauschalen umfasst. Dabei erfolgt die Unterscheidung in einem zweistufigen System, das Betreuungen von bis zu einem Jahr und von über einem Jahr unterscheidet.
Auch Verfahrensbeistände profitieren
Der Gesetzentwurf sieht ferner eine Stärkung des Verfahrensbeistands durch Anpassung der Pauschalvergütung vor. Dazu sollen die Aufgabenkreise und Vergütungspauschalen für Verfahrensbeistände vereinheitlicht und die Pauschale auf 690 Euro angehoben werden. Um Synergieeffekten Rechnung zu tragen, soll zugleich eine Geschwisterregelung eingeführt werden. Weiter soll unter Durchbrechung der Grundsätze der Pauschalvergütung eine Regelung eingeführt werden, die sicherstellt, dass dem Verfahrensbeistand die Kosten für die Beauftragung eines Dolmetschers erstattet werden können.