Hat der Räuber seine Beute in der Hand, muss er den Geschädigten nicht weiter mit seiner Waffe angreifen. Der BGH hob ein Urteil auf, weil das LG in dieser Konstellation keinen Rücktritt von der versuchten Körperverletzung geprüft hatte.
Mehr lesenWer vortäuscht, einen anderen mit einem Gewehr zu bedrohen, um eine Handtasche zu erbeuten, obwohl er nur eine ausgezogene Luftpumpe vorhält, kann wegen schweren Raubes bestraft werden. Der Bundesgerichtshof erklärte, dass man eine Luftpumpe durchaus als ein Schlagwerkzeug nutzen könne und sie deshalb nicht objektiv ungefährlich ist. Das gelte auch, wenn man vortäusche, eine Schusswaffe – und nicht etwa einen Schlagstock – in den Händen zu halten.
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