Er teilte rechtsextreme und entwürdigende Inhalte in einer Chatgruppe. Dafür durfte ein Polizeibeamter auf Probe aus dem Dienst entlassen werden – das OVG Münster sah seine charakterliche Eignung als nicht gegeben.
Mehr lesen3.500 Euro Bußgeld kostete einen Polizeibeamten aus Baden-Württemberg eine Datenabfrage im Melderegister für private Zwecke. Mit den Daten pflegte er eine Liste, die Frauen nach ihrem Aussehen bewertete. Die Abfrage war ein Verstoß gegen die DS-GVO.
Mehr lesenMit dem stark alkoholisierten Freund mitfahren, der viel zu schnell unterwegs ist, kann einen Beamten auf Probe die Stellung kosten. Vor allem, so das VG Greifswald, wenn er auch ansonsten vom Kontakt mit "strafhervorgehobenen" Personen nicht lassen will.
Mehr lesenEin Landwirt ohne Führerschein legte sich mit der Polizei an, als er vor seinem Wohnhaus kontrolliert wurde. Er ging die Beamten nicht nur verbal an, sondern zeigte zweimal den "Scheibenwischer". Das BayObLG hob auf: Es könne sein, dass er das Vorgehen der Polizei habe kritisieren wollen.
Mehr lesenEin Polizist muss ein Vorbild sein und auf die Einhaltung von Recht und Gesetz achten. Wer im Dienst unter anderem im absoluten Halteverbot Kaffeepause macht und in der Öffentlichkeit uriniert, dem fehlt laut OVG Münster die charakterliche Eignung für diesen Beruf.
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