Schöner als die Polizei erlaubt: Polizist fragt Daten "hübscher" Frauen ab und kassiert Bußgeld

3.500 Euro Bußgeld kostete einen Polizeibeamten aus Baden-Württemberg eine Datenabfrage im Melderegister für private Zwecke. Mit den Daten pflegte er eine Liste, die Frauen nach ihrem Aussehen bewertete. Die Abfrage war ein Verstoß gegen die DS-GVO.

Wer auf der privaten "Schönheitsskala" des Polizeibeamten einen gewissen Wert erreichte, dessen Daten zog der Mann sich aus dem Melderegister. So erging es auch einer Frau, die der Beamte tags zuvor im Rahmen einer Polizeikontrolle getroffen hatte. Ziel der Abfrage war das Foto der Frau, das im Melderegister gespeichert war. Die unrechtmäßige Abfrage stellt einen Verstoß gegen Art 6 Absatz 1 und Art 5 Absatz 1 DS-GVO dar und ist nach Art. 83 Abs. 5 Buchstabe a) DS-GVO bußgeldbewehrt.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz aus Baden-Württemberg erließ deshalb ein Bußgeld in Höhe von 3.500 Euro. Polizeibeamte, die Zugang zu sehr sensiblen Daten hätten, genössen ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung und müssten verantwortungsvoll mit den ihnen im Rechtsstaat zugewiesenen Durchsetzungsrechten umgehen, so der Landesbeauftragte.

Sanktion fiel wegen frauenverachtenden Motiven hoch aus

Der Bußgeldhöhe liege jeweils eine Einzelfallprüfung zu Grunde, heißt es in einer Mitteilung des Datenschutzbeauftragten. Im vorliegenden Fall sei die Sanktionierung wegen der herabwürdigenden Objektifizierung der Betroffenen und des systematischen Vorgehens hoch ausgefallen.

Es ist jedoch kein Einzelfall. Im Jahr 2024 hat der Landesbeauftragte nach eigener Auskunft bei insgesamt zwölf Verfahren gegen Beschäftigte der Polizei wegen der rechtswidrigen Nutzung von dienstlichen Datenbanken zu privaten Zwecken Bußgelder in Höhe von insgesamt 14.550 Euro erlassen.

Redaktion beck-aktuell, dd, 7. März 2025.

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